18.12.2012 Aufrufe

Recht im Alltag

Recht im Alltag

Recht im Alltag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

zur Schaffung von selbstgenutzten Eigenhe<strong>im</strong>en und Eigen-<br />

tumswohnungen. Die einzelnen Fördersätze sind in den Ver-<br />

waltungsvorschriften zu den jährlichen Wohnraumförderpro-<br />

grammen festgelegt.<br />

<strong>Recht</strong>e und Pflichten<br />

Lediglich bei den Berufsgenossenschaften als Leistungsträger<br />

können (nach einem entsprechenden Urteil des BSG) Förde-<br />

rungen auch mehrfach beantragt werden, wenn ein Umzug<br />

nicht beruflich, sondern privat bedingt ist. Wenn aus beruf-<br />

licher Veranlassung ein erneuter Umbau erforderlich wird,<br />

entscheiden Integrationsamt und Rentenversicherung von Fall<br />

zu Fall. Sonderdarlehen werden als Maßnahme zur Förderung<br />

von Wohneigentum nur einmalig gewährt.<br />

Wohnt man dann <strong>im</strong> eigenen Haus, hat auch der behinder-<br />

te Mensch die gleichen Pflichten wie seine nicht behinder-<br />

ten Nachbarn. Er muss sich um die ordnungsmäßige Müllab-<br />

fuhr kümmern und auch - was gerne vergessen wird - <strong>im</strong> Win-<br />

ter Schneeschippen. Eine Behinderung ist kein Grund, diese<br />

öffentliche Pflicht zu versäumen. Ob er damit jemanden<br />

beauftragt, liegt bei ihm, aber in diesem Fall muss er es<br />

nachweisen können. (Auch so ein Urteil, das man so oder so<br />

sehen kann)<br />

Und weil jeder älter wird und vielleicht lieber in eine Senio-<br />

renresidenz oder ein Altenhe<strong>im</strong> umziehen möchte, das auf<br />

Dauer seine finanziellen Möglichkeiten überschreiten könnte,<br />

an dieser Stelle noch ein wichtiger Hinweis: Wer sich selbst<br />

arm macht, indem er sein Vermögen verschenkt oder vor-<br />

zeitig vererbt, der muss das zehn Jahre vor dem Termin tun,<br />

zu dem er voraussichtlich die Allgemeinheit zur Finanzierung<br />

seines Lebensunterhalts in Anspruch nehmen muss. Denn die<br />

Sozialämter können solche Maßnahmen zehn Jahre rückwir-<br />

kend für nichtig erklären und vom neuen Hauseigentümer die<br />

Zahlungen rückfordern. Auch aus dem Erbe können die Sozi-<br />

alämter die Erstattung ihrer Zahlungen fordern. „Aber das ist<br />

wieder eine andere Geschichte (Zitat: ‚Irma la douce’)“.<br />

Text: Herbert Müller<br />

Foto: P. Mand<br />

-Anzeige

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!