Recht im Alltag
Recht im Alltag
Recht im Alltag
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
zur Schaffung von selbstgenutzten Eigenhe<strong>im</strong>en und Eigen-<br />
tumswohnungen. Die einzelnen Fördersätze sind in den Ver-<br />
waltungsvorschriften zu den jährlichen Wohnraumförderpro-<br />
grammen festgelegt.<br />
<strong>Recht</strong>e und Pflichten<br />
Lediglich bei den Berufsgenossenschaften als Leistungsträger<br />
können (nach einem entsprechenden Urteil des BSG) Förde-<br />
rungen auch mehrfach beantragt werden, wenn ein Umzug<br />
nicht beruflich, sondern privat bedingt ist. Wenn aus beruf-<br />
licher Veranlassung ein erneuter Umbau erforderlich wird,<br />
entscheiden Integrationsamt und Rentenversicherung von Fall<br />
zu Fall. Sonderdarlehen werden als Maßnahme zur Förderung<br />
von Wohneigentum nur einmalig gewährt.<br />
Wohnt man dann <strong>im</strong> eigenen Haus, hat auch der behinder-<br />
te Mensch die gleichen Pflichten wie seine nicht behinder-<br />
ten Nachbarn. Er muss sich um die ordnungsmäßige Müllab-<br />
fuhr kümmern und auch - was gerne vergessen wird - <strong>im</strong> Win-<br />
ter Schneeschippen. Eine Behinderung ist kein Grund, diese<br />
öffentliche Pflicht zu versäumen. Ob er damit jemanden<br />
beauftragt, liegt bei ihm, aber in diesem Fall muss er es<br />
nachweisen können. (Auch so ein Urteil, das man so oder so<br />
sehen kann)<br />
Und weil jeder älter wird und vielleicht lieber in eine Senio-<br />
renresidenz oder ein Altenhe<strong>im</strong> umziehen möchte, das auf<br />
Dauer seine finanziellen Möglichkeiten überschreiten könnte,<br />
an dieser Stelle noch ein wichtiger Hinweis: Wer sich selbst<br />
arm macht, indem er sein Vermögen verschenkt oder vor-<br />
zeitig vererbt, der muss das zehn Jahre vor dem Termin tun,<br />
zu dem er voraussichtlich die Allgemeinheit zur Finanzierung<br />
seines Lebensunterhalts in Anspruch nehmen muss. Denn die<br />
Sozialämter können solche Maßnahmen zehn Jahre rückwir-<br />
kend für nichtig erklären und vom neuen Hauseigentümer die<br />
Zahlungen rückfordern. Auch aus dem Erbe können die Sozi-<br />
alämter die Erstattung ihrer Zahlungen fordern. „Aber das ist<br />
wieder eine andere Geschichte (Zitat: ‚Irma la douce’)“.<br />
Text: Herbert Müller<br />
Foto: P. Mand<br />
-Anzeige