18.12.2012 Aufrufe

Recht im Alltag

Recht im Alltag

Recht im Alltag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beruf ergriffen worden wäre und was in einem<br />

solchen Beruf verdient worden wäre.<br />

Letztlich kümmert sich jeder Mensch in gewis-<br />

sen Sinne selbst um seinen Haushalt, manchmal<br />

werden auch Familienangehörige mit versorgt.<br />

All dies kann nach einer Querschnittlähmung<br />

nicht mehr in dem Maße erfolgen wie bisher.<br />

Diesen Schaden nennt man Haushaltsführungs-<br />

schaden. Auch dieser ist einsatzfähig, und zwar<br />

dergestalt, dass eine Haushaltshilfe von der<br />

gegnerischen Versicherung oder den Sozialver-<br />

sicherungsträger bezahlt wird, bzw. die hierfür<br />

nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden.<br />

Immaterieller Schaden<br />

Eine weitere, <strong>im</strong>mer mehr an Bedeutung erlan-<br />

gende Schadensposition ist der <strong>im</strong>materielle<br />

Schaden, bzw. das Schmerzensgeld. Dieses wird<br />

als Ausgleich für Schmerzen und Unzulänglich-<br />

keiten bezahlt. Be<strong>im</strong> Schmerzensgeld handelt es<br />

-Anzeige-<br />

sich um sog. Schonvermögen, das nicht zur Be-<br />

streitung der Lebenshaltungskosten herangezo-<br />

gen werden muss, sondern allein dem Geschä-<br />

digten zugute kommen soll. Zwischenzeitlich<br />

werden für Querschnittlähmungen <strong>im</strong> Bereich<br />

der Tetraplegie Summen bis zu 500 000 € be-<br />

zahlt.<br />

Bei schwersten Verletzungen wie Querschnitt-<br />

lähmungen wird oft auch eine Schmerzensgeld-<br />

rente bezahlt. Hierbei handelt es sich regelmä-<br />

ßig um einen kleineren Fixbetrag um 250 €.<br />

Sonstiges<br />

DieMindestdeckungssummeistderjenigeBetrag,<br />

den eine gegnerische Haftpflichtversicherung <strong>im</strong><br />

ungünstigsten Fall bezahlen muss. Seit Anfang<br />

des Jahres 2002 gelten für die Mindestdeckungs-<br />

summen diese gesetzlichen Vorschriften:<br />

• Die Mindestdeckungssumme pro geschä-<br />

digter Person muss 2,5 Mio. € betragen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!