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Recht im Alltag

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Krankenkassen keine Gebühren für ihre Tätig-<br />

keit erheben dürfen, sondern gilt nach dem<br />

Willen des Gesetzgebers für alle Geschäfte und<br />

Verhandlungen, die <strong>im</strong> Rahmen der Leistungser-<br />

bringung nach dem Sozialgesetzbuch notwen-<br />

dig werden. Dies ist bei Anforderungen durch<br />

den Sozialleistungsträger <strong>im</strong>mer zu bejahen<br />

(Hauffe SGB Office, Elektronischer Kommentar<br />

zu § 64 SGB X). Da die Fahrtauglichkeitsprü-<br />

fungen seitens der Krankenkassen angefordert<br />

werden, besteht demgemäß auch Kostenfrei-<br />

heit. Die Kostenfreiheit gilt unabhängig davon,<br />

ob eine solche Fahrtauglichkeitsprüfung erfolg-<br />

reich oder erfolglos abgeschlossen wurde.<br />

Anspruch auf Selbständigkeit<br />

Krankenkasse verweisen in ablehnenden Ent-<br />

scheidungen gerne darauf, dass der Anspruch-<br />

steller das beantragte Hilfsmittel nicht benötige,<br />

dass ihm ein naher Angehörige ohne weiteres<br />

helfen könne oder doch eine Pflegeperson vor-<br />

handen wäre, da Leistungen aus der Pflegever-<br />

sicherung bezogen werden.<br />

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil<br />

vom 24.05.2006 (Az. B 3 KR 00/05) betont, dass<br />

Hilfsmittel auch der selbständigen Lebensweise<br />

dienen. Wörtlich hat es hierzu geurteilt: „Es ist<br />

ein wesentliches Ziel der Hilfsmittelversorgung,<br />

dass behinderte Menschen nach Möglichkeit<br />

von der Hilfe anderer Menschen unabhängig,<br />

zumindest aber deutlich weniger abhängig<br />

werden.“<br />

Also der Rückgriff auf die Hilfe anderer, insbe-<br />

sondere fremder Personen ist damit nicht zuläs-<br />

sig. Ziel der Hilfsmittelversorgung ist also nach<br />

den Maßstäben des BSG die selbstständige Le-<br />

bensführung und die zeitliche Dispositionsfrei-<br />

heit sicher zustellen und nicht auf die Angebote<br />

anderer Personen angewiesen zu sein.<br />

Man sollte sich auch nicht durch den Hinweis<br />

der Krankenkasse abschrecken lassen, dass dies<br />

Auswirkung auf die Pflegestufe habe. Es han-<br />

delt sich um unterschiedliche Verfahren, bei de-<br />

nen unterschiedliche Voraussetzungen zu prü-<br />

fen sind.<br />

Autoreninfo<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt Jörg Hackstein ist Vorstand<br />

der Schütze & Hartmann <strong>Recht</strong>sanwälte<br />

AG. Die auf Unternehmen des Gesund-<br />

heitsmarktes spezialisierte Kanzlei ver-<br />

tritt u.a. namhafte Leistungserbringer,<br />

Hersteller, Verbände und Versicherte <strong>im</strong><br />

Hilfsmittelsektor. Die mittlerweile sieben<br />

<strong>Recht</strong>sanwälte/innen bieten qualifizierte<br />

<strong>Recht</strong>sberatung in allen, den Gesund-<br />

heitsmarkt tangierenden Fragen. Hierzu<br />

gehören neben den typischen sozialrecht-<br />

lichen Fragestellungen aus dem <strong>Recht</strong> der<br />

Krankenversicherung u.a. solche aus den<br />

Bereichen Arbeitsrecht, Vertragsrecht,<br />

Wettbewerbsrecht,<br />

Marken- und Wa-<br />

renzeichenrecht,<br />

sowie Regress und<br />

Haftung, aber <strong>im</strong>-<br />

mer mit Bezug<br />

zum Thema Ge-<br />

sundheit.<br />

Weitere Infos unter :<br />

www.schuetze-hartmann.de<br />

Text: Jörg Hackstein, <strong>Recht</strong>sanwalt

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