Recht im Alltag
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Krankenkassen keine Gebühren für ihre Tätig-<br />
keit erheben dürfen, sondern gilt nach dem<br />
Willen des Gesetzgebers für alle Geschäfte und<br />
Verhandlungen, die <strong>im</strong> Rahmen der Leistungser-<br />
bringung nach dem Sozialgesetzbuch notwen-<br />
dig werden. Dies ist bei Anforderungen durch<br />
den Sozialleistungsträger <strong>im</strong>mer zu bejahen<br />
(Hauffe SGB Office, Elektronischer Kommentar<br />
zu § 64 SGB X). Da die Fahrtauglichkeitsprü-<br />
fungen seitens der Krankenkassen angefordert<br />
werden, besteht demgemäß auch Kostenfrei-<br />
heit. Die Kostenfreiheit gilt unabhängig davon,<br />
ob eine solche Fahrtauglichkeitsprüfung erfolg-<br />
reich oder erfolglos abgeschlossen wurde.<br />
Anspruch auf Selbständigkeit<br />
Krankenkasse verweisen in ablehnenden Ent-<br />
scheidungen gerne darauf, dass der Anspruch-<br />
steller das beantragte Hilfsmittel nicht benötige,<br />
dass ihm ein naher Angehörige ohne weiteres<br />
helfen könne oder doch eine Pflegeperson vor-<br />
handen wäre, da Leistungen aus der Pflegever-<br />
sicherung bezogen werden.<br />
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil<br />
vom 24.05.2006 (Az. B 3 KR 00/05) betont, dass<br />
Hilfsmittel auch der selbständigen Lebensweise<br />
dienen. Wörtlich hat es hierzu geurteilt: „Es ist<br />
ein wesentliches Ziel der Hilfsmittelversorgung,<br />
dass behinderte Menschen nach Möglichkeit<br />
von der Hilfe anderer Menschen unabhängig,<br />
zumindest aber deutlich weniger abhängig<br />
werden.“<br />
Also der Rückgriff auf die Hilfe anderer, insbe-<br />
sondere fremder Personen ist damit nicht zuläs-<br />
sig. Ziel der Hilfsmittelversorgung ist also nach<br />
den Maßstäben des BSG die selbstständige Le-<br />
bensführung und die zeitliche Dispositionsfrei-<br />
heit sicher zustellen und nicht auf die Angebote<br />
anderer Personen angewiesen zu sein.<br />
Man sollte sich auch nicht durch den Hinweis<br />
der Krankenkasse abschrecken lassen, dass dies<br />
Auswirkung auf die Pflegestufe habe. Es han-<br />
delt sich um unterschiedliche Verfahren, bei de-<br />
nen unterschiedliche Voraussetzungen zu prü-<br />
fen sind.<br />
Autoreninfo<br />
<strong>Recht</strong>sanwalt Jörg Hackstein ist Vorstand<br />
der Schütze & Hartmann <strong>Recht</strong>sanwälte<br />
AG. Die auf Unternehmen des Gesund-<br />
heitsmarktes spezialisierte Kanzlei ver-<br />
tritt u.a. namhafte Leistungserbringer,<br />
Hersteller, Verbände und Versicherte <strong>im</strong><br />
Hilfsmittelsektor. Die mittlerweile sieben<br />
<strong>Recht</strong>sanwälte/innen bieten qualifizierte<br />
<strong>Recht</strong>sberatung in allen, den Gesund-<br />
heitsmarkt tangierenden Fragen. Hierzu<br />
gehören neben den typischen sozialrecht-<br />
lichen Fragestellungen aus dem <strong>Recht</strong> der<br />
Krankenversicherung u.a. solche aus den<br />
Bereichen Arbeitsrecht, Vertragsrecht,<br />
Wettbewerbsrecht,<br />
Marken- und Wa-<br />
renzeichenrecht,<br />
sowie Regress und<br />
Haftung, aber <strong>im</strong>-<br />
mer mit Bezug<br />
zum Thema Ge-<br />
sundheit.<br />
Weitere Infos unter :<br />
www.schuetze-hartmann.de<br />
Text: Jörg Hackstein, <strong>Recht</strong>sanwalt