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FOKUS LINN

FOKUS LINN Nr. 5 – Jubiläumsausgabe Mai 2019

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KULTURERBE<br />

verstehen, stellt sich die Frage, wohin diese<br />

Strasse führt. Erschloss die Strasse primär<br />

die umliegenden Felder oder hatte sie auch<br />

eine überkommunale Bedeutung?<br />

Viele der Vorgärten vor den<br />

Bauernhäusern sind durch die<br />

Bewohnenden liebevoll mit<br />

reichhaltigem Blumenschmuck<br />

gepflegt.<br />

Im Inventar der historischen Verkehrswege<br />

der Schweiz (IVS) ist aufgeführt, dass aufgrund<br />

der kirchlichen Beziehung zu Elfingen<br />

seit dem Mittelalter ein von Linn über<br />

Effingen führender Weg postuliert werden<br />

kann. Vor 1649 war Linn nach Elfingen<br />

kirchgenössig, dann wurde das Dorf «wegen<br />

beschwärlichen wegs» der Kirche Bözberg<br />

angegliedert. Es ist davon auszugehen,<br />

dass die im 16. Jahrhundert noch mit<br />

Landstrasse vermerkte Wegverbindung mit<br />

der Eröffnung der neuen Bözbergstrasse ab<br />

1779 an Bedeutung verlor.<br />

Dorfbildgerechter Strassenraum<br />

Durch Linn führt eine schmale Strasse. Da<br />

über diese kein Durchgangsverkehr führt,<br />

wird die Strasse nur durch wenige Fahrzeuge<br />

befahren und im Ort ist es ruhig. Viele<br />

der Vorgärten vor den Bauernhäusern sind<br />

durch die Bewohnenden liebevoll mit reichhaltigem<br />

Blumenschmuck gepflegt. Der<br />

bäuerliche Strassenraum mit Vor- und Zwischenbereichen<br />

bestehend aus Bauerngärten,<br />

Vorplätzen, Miststöcken, Wiesenborden<br />

und Einzelbäumen konnte bis heute<br />

gut erhalten bleiben. Deren Wert kann für<br />

Ausschnitt aus dem AGIS des Kantons mit rot markiert den Auszonungen von 1997.<br />

Sichtbar sind auch die später im Text erwähnten Bereiche für Kleinbauten mit schwarzer<br />

Schraffur (Quelle: AGIS)<br />

Dank weitsichtiger Planung des damaligen Linner Gemeinderates konnte das Ortsbild<br />

erhalten werden.<br />

Der Gemeinderat wird auf<br />

seinen Vorstellungen beharren<br />

und die Bevölkerung ist bereit,<br />

dafür zu kämpfen.»<br />

das Ortsbild nicht hoch genug eingestuft<br />

werden.<br />

In den achtziger Jahren war die Idylle des<br />

Dorfes mit seinen schönen Vorgärten, welche<br />

den Reiz des Dorfes doch so ausmachen,<br />

in Gefahr und Teile der Bewohnerschaft<br />

waren beunruhigt. Die Dorfstrasse,<br />

beim Kanton als K478 registriert, sollte<br />

ausgebaut und an die zeitgemässen verkehrlichen<br />

Anforderungen ertüchtigt werden.<br />

Eine Sanierung der Strasse wurde<br />

zwar grundsätzlich durch den Gemeinderat<br />

erwünscht, aber nicht in dem geplanten<br />

Ausmass. Die Sorgen der Linner waren verständlich.<br />

Kurz vorher war die Strasse<br />

durch die Nachbargemeinde saniert worden.<br />

So lag ein Beispiel einer überdimensionierten<br />

Verkehrssanierung unmittelbar<br />

vor der Haustüre. Eine erste Studie, welche<br />

dem Linner Gemeinderat vorgelegt wurde,<br />

ging in die gleiche Richtung. Demgemäss<br />

hätte die Strasse auf acht Meter Breite ausgebaut<br />

werden sollen. Dies, obwohl die<br />

Strasse als Sackstrasse über keinen Durchfahrtsverkehr<br />

verfügt.<br />

Als Reaktion auf diese Planungsabsicht<br />

hatte der Gemeinderat schriftlich seine<br />

Vorstellungen formuliert, dass die Strasse<br />

maximal fünf Meter breit, mit beiderseitigem<br />

Bankett von fünfzig Zentimetern und<br />

ohne Hartbelag auszuführen sei. Dabei<br />

wurde auch folgende Befürchtung ausgesprochen:<br />

«Wird die Strasse begradigt und<br />

ausgebaut, würden auch die Tempi höher.<br />

Bisher ist die Geschwindigkeit auf 40 km/h<br />

festgelegt, die schmale und kurvenreiche<br />

Strasse animiert an sich zu langsamer und<br />

vorsichtiger Fahrweise. Wird schnell gefahren,<br />

ist auch bald ein Trottoir fällig, und<br />

gerade dieses brauchen wir nicht. Der Gemeinderat<br />

wird auf seinen Vorstellungen<br />

beharren und die Bevölkerung ist bereit,<br />

dafür zu kämpfen.»<br />

Gemäss dem Gemeinderat sollte die<br />

neue Strasse nachfolgenden Grundsätzen<br />

genügen:<br />

1. menschengerecht<br />

2. dorf- / ortsbildgerecht<br />

3. verkehrsgerecht<br />

Wie sich drei Jahre später zeigte, hatte sich<br />

die Gemeinde erfolgreich gewehrt. Nach<br />

dem ursprünglich überdimensionierten<br />

Projekt wurde nun von einem modifizier-<br />

50

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