22.12.2012 Aufrufe

Down-Syndrom und Homosexualität - Deutsches Down-Syndrom ...

Down-Syndrom und Homosexualität - Deutsches Down-Syndrom ...

Down-Syndrom und Homosexualität - Deutsches Down-Syndrom ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

RECHT<br />

Versicherungsfragen – Worauf ist bei<br />

Kindern mit <strong>Down</strong>-<strong>Syndrom</strong> zu achten?<br />

Martin Vitt-Reber<br />

Seit der Veröffentlichung der Serie<br />

„Versicherungen“ kamen immer weitere<br />

Informationen <strong>und</strong> Hinweise zum<br />

Thema bei mir telefonisch <strong>und</strong> per E-<br />

Mail an. Besten Dank dafür. Einige<br />

wichtige Ergänzungen seien hierzu aufgeführt.<br />

Zum Thema Unfallversicherung<br />

Aufgr<strong>und</strong> der hohen Resonanz an Rückmeldungen<br />

habe ich 20 Versicherungsgesellschaften<br />

zum Thema „Unfallversicherung<br />

für Kinder mit <strong>Down</strong>-<strong>Syndrom</strong>“<br />

angeschrieben. 15 davon lehnen unsere<br />

Kinder mit Hinweis auf die Ges<strong>und</strong>heitsfragen<br />

ab, fünf davon nehmen unsere<br />

Kinder (teils mit Arztbescheinigungen)<br />

an. Namentlich sind das die interrisk,<br />

die Nürnberger, die Bruderhilfe,<br />

die Alte Leipziger <strong>und</strong> die Signal iduna<br />

(wenn die ganze Familie versichert<br />

wird).<br />

Bei der Antragstellung sind folgende<br />

Hinweise zu beachten:<br />

Immer eine Kopie des Behindertenausweises<br />

beilegen.<br />

Wenn ein Arztbericht gefordert wird,<br />

den letztvorhandenen beifügen.<br />

Die Versicherungsdauer prüfen (ein<br />

Jahr oder fünf Jahre).<br />

Es sollte bei einer Unfallversicherung<br />

unbedingt darauf geachtet werden,<br />

dass nur eine einmalige Auszahlung<br />

vereinbart wird <strong>und</strong> nicht eine so genannte<br />

„Unfallrente“.<br />

Beide Möglichkeiten bestehen; eine<br />

Unfallrente kann aber zu Problemen mit<br />

dem Sozialversicherungsträger führen,<br />

wenn das Kind 18 Jahre alt ist, da jegliche<br />

Rente als anrechenbares Einkommen<br />

gilt (s.u. Vorsorge <strong>und</strong> Absicherung).<br />

Zum Thema<br />

private Haftpflichtversicherung<br />

Bei der privaten Haftpflichtversicherung<br />

ist darauf hinzuweisen, dass die Aufsichtspflicht<br />

der Eltern „verletzt“ sein<br />

muss, wenn die Haftpflicht der Eltern<br />

für ein Vergehen der Kinder (z.B. Zerkratzen<br />

eines Autos) eintreten soll.<br />

Mittlerweile bieten aber Versiche-<br />

66 Leben mit <strong>Down</strong>-<strong>Syndrom</strong> Nr. 53, Sept. 2006<br />

rungsgesellschaften (z.B. Universa) eine<br />

Haftpflicht für Menschen mit <strong>Down</strong>-<strong>Syndrom</strong><br />

an. Bei diesem „Exklusiv-Tarif“<br />

sind Menschen mit <strong>Down</strong>-<strong>Syndrom</strong><br />

nicht „beim zu versichernden Personenkreis“<br />

ausgeschlossen (Schäden für<br />

deliktunfähige Kinder bis 3000 Euro<br />

werden bezahlt. Dazu übernimmt dieser<br />

Tarif auch Schäden an mobilen Gegenständen<br />

in Hotels, Pensionen etc.).<br />

Ebenfalls hat die Bruderhilfe einen Tarif<br />

anzubieten, bei dem Schäden durch<br />

pflegebedürftige Familienangehörige<br />

mitversichert sind.<br />

Zum Thema Hausrat<br />

Hier spiegelt sich dieselbe Problematik<br />

wie bei der Haftpflicht wider (versicherter<br />

Personenkreis). Der „Komfortschutz-<br />

Tarif“ der Helvetia zahlt bis 4000 Euro,<br />

ohne den Personenkreis dabei einzuschränken.<br />

Zum Thema<br />

Vorsorge <strong>und</strong> Absicherung<br />

Dieses Thema entwickelte sich zum zentralen<br />

Schwerpunkt vieler Diskussionen.<br />

In zahlreichen Gesprächen mit<br />

Fachleuten ergab sich ein Konzentrat an<br />

Fakten, das kurz dargestellt werden soll.<br />

Ausgiebig <strong>und</strong> auf den Einzelfall bezogen<br />

kann nur eine familiäre Finanzplanung<br />

Lösungen anbieten. Durch die<br />

Dringlichkeit des Themas besteht hier<br />

ein großer Handlungsbedarf.<br />

Meist ergibt sich etwa folgende Ausgangssituation:<br />

Die Eltern sind zwischen<br />

35 <strong>und</strong> 45 Jahre alt. Das Kind mit<br />

<strong>Down</strong>-<strong>Syndrom</strong> zwischen drei <strong>und</strong> 15<br />

Jahre. Folgende Fragen tauchen z.B.<br />

auf:<br />

Was geschieht (in finanzieller Hinsicht),<br />

wenn das Kind mit 18 erwachsen<br />

ist? Was ist mit der Eingliederungshilfe,<br />

mit dem Recht auf Gr<strong>und</strong>sicherung?<br />

Wie muss die finanzielle Situation aussehen,<br />

damit die sozialen Hilfestellungen<br />

nicht selber bezahlt werden müssen?<br />

Hierbei (Stand 2006) ist klar geregelt,<br />

dass der Antragsteller kein Vermö-<br />

gen haben darf, das 2600 Euro überschreitet.<br />

Ist dies der Fall, muss dieses<br />

zuerst verwendet werden, bevor es Leistungen<br />

seitens der Gr<strong>und</strong>sicherung auf<br />

Gr<strong>und</strong>lage des SGB XII gibt (vgl. Hartz<br />

IV).<br />

Für die finanzielle Absicherung unserer<br />

Kinder ergibt sich daraus folgende<br />

Situation:<br />

a. Die Eltern entscheiden sich bewusst<br />

gegen einen finanziellen Vermögensaufbau<br />

für das Kind mit <strong>Down</strong>-<strong>Syndrom</strong>.<br />

b. Die Eltern machen sich unabhängig<br />

von den gegebenen staatlichen Unterstützungen<br />

<strong>und</strong> sorgen finanziell ganz<br />

für das Kind vor (Rente <strong>und</strong> Hinterbliebenen-Rente).<br />

Unbedingter Handlungsbedarf besteht<br />

in beiden Fällen, damit keine<br />

unnötigen Enttäuschungen auftauchen.<br />

Im ersten Fall ist es mehr als ratsam,<br />

Versicherungen <strong>und</strong> mündelsichere<br />

Geldanlagen auf andere Personen anzusparen<br />

(Versorger, Geschwister). Denn<br />

mit weiteren Streichungen der eh knapp<br />

bemessenen Zuwendungen ist mit Sicherheit<br />

zu rechnen. Hier greift eine<br />

sehr sensible, in sich abgestimmte familiäre<br />

Finanzplanung.<br />

Im zweiten Fall muss zuerst der Bedarf<br />

(selbstständiges Wohnen, Arbeiten,<br />

Assistenz) ermittelt <strong>und</strong> richtig angespart<br />

werden. Hierbei sind die Bedingungen<br />

der unterschiedlichen Tarife<br />

von Rentenversicherungen maßgebend.<br />

Riester <strong>und</strong> Rürup (Basisrente) dürfen<br />

nicht auf das Vermögen angerechnet<br />

werden. Eine Hinterbliebenenrente (siehe<br />

Rente für Kinder mit <strong>Down</strong>-<strong>Syndrom</strong>)<br />

sollte vertragstechnisch als mitversicherte<br />

Person unbedingt eine andere<br />

Person als das Kind mit <strong>Down</strong>-<strong>Syndrom</strong><br />

ausweisen. Ganz wichtig ist es,<br />

früh genug dieses Thema anzugehen,<br />

denn nicht der Zins allein ergibt gute<br />

Renditen, sondern die Zeit (bedingt<br />

durch den bekannten Zinseszins-Effekt).<br />

Kinder mit <strong>Down</strong>-<strong>Syndrom</strong> werden<br />

60+. Haben wir darüber schon einmal<br />

nachgedacht? Auch in finanzieller Hinsicht?<br />

Wenn mein Sohn (heute neun Jahre)<br />

39 ist, bin ich 73. Versterbe ich <strong>und</strong> hinterlasse<br />

ich meinem Sohn ohne Regelungen<br />

eine Erbschaft, die die oben genannte<br />

Summe von 2600 Euro übersteigt,<br />

entfallen alle sozialen Geldleistungen,<br />

die ihm zustehen. Die Gr<strong>und</strong>-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!