Down-Syndrom und Homosexualität - Deutsches Down-Syndrom ...
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RECHT<br />
Versicherungsfragen – Worauf ist bei<br />
Kindern mit <strong>Down</strong>-<strong>Syndrom</strong> zu achten?<br />
Martin Vitt-Reber<br />
Seit der Veröffentlichung der Serie<br />
„Versicherungen“ kamen immer weitere<br />
Informationen <strong>und</strong> Hinweise zum<br />
Thema bei mir telefonisch <strong>und</strong> per E-<br />
Mail an. Besten Dank dafür. Einige<br />
wichtige Ergänzungen seien hierzu aufgeführt.<br />
Zum Thema Unfallversicherung<br />
Aufgr<strong>und</strong> der hohen Resonanz an Rückmeldungen<br />
habe ich 20 Versicherungsgesellschaften<br />
zum Thema „Unfallversicherung<br />
für Kinder mit <strong>Down</strong>-<strong>Syndrom</strong>“<br />
angeschrieben. 15 davon lehnen unsere<br />
Kinder mit Hinweis auf die Ges<strong>und</strong>heitsfragen<br />
ab, fünf davon nehmen unsere<br />
Kinder (teils mit Arztbescheinigungen)<br />
an. Namentlich sind das die interrisk,<br />
die Nürnberger, die Bruderhilfe,<br />
die Alte Leipziger <strong>und</strong> die Signal iduna<br />
(wenn die ganze Familie versichert<br />
wird).<br />
Bei der Antragstellung sind folgende<br />
Hinweise zu beachten:<br />
Immer eine Kopie des Behindertenausweises<br />
beilegen.<br />
Wenn ein Arztbericht gefordert wird,<br />
den letztvorhandenen beifügen.<br />
Die Versicherungsdauer prüfen (ein<br />
Jahr oder fünf Jahre).<br />
Es sollte bei einer Unfallversicherung<br />
unbedingt darauf geachtet werden,<br />
dass nur eine einmalige Auszahlung<br />
vereinbart wird <strong>und</strong> nicht eine so genannte<br />
„Unfallrente“.<br />
Beide Möglichkeiten bestehen; eine<br />
Unfallrente kann aber zu Problemen mit<br />
dem Sozialversicherungsträger führen,<br />
wenn das Kind 18 Jahre alt ist, da jegliche<br />
Rente als anrechenbares Einkommen<br />
gilt (s.u. Vorsorge <strong>und</strong> Absicherung).<br />
Zum Thema<br />
private Haftpflichtversicherung<br />
Bei der privaten Haftpflichtversicherung<br />
ist darauf hinzuweisen, dass die Aufsichtspflicht<br />
der Eltern „verletzt“ sein<br />
muss, wenn die Haftpflicht der Eltern<br />
für ein Vergehen der Kinder (z.B. Zerkratzen<br />
eines Autos) eintreten soll.<br />
Mittlerweile bieten aber Versiche-<br />
66 Leben mit <strong>Down</strong>-<strong>Syndrom</strong> Nr. 53, Sept. 2006<br />
rungsgesellschaften (z.B. Universa) eine<br />
Haftpflicht für Menschen mit <strong>Down</strong>-<strong>Syndrom</strong><br />
an. Bei diesem „Exklusiv-Tarif“<br />
sind Menschen mit <strong>Down</strong>-<strong>Syndrom</strong><br />
nicht „beim zu versichernden Personenkreis“<br />
ausgeschlossen (Schäden für<br />
deliktunfähige Kinder bis 3000 Euro<br />
werden bezahlt. Dazu übernimmt dieser<br />
Tarif auch Schäden an mobilen Gegenständen<br />
in Hotels, Pensionen etc.).<br />
Ebenfalls hat die Bruderhilfe einen Tarif<br />
anzubieten, bei dem Schäden durch<br />
pflegebedürftige Familienangehörige<br />
mitversichert sind.<br />
Zum Thema Hausrat<br />
Hier spiegelt sich dieselbe Problematik<br />
wie bei der Haftpflicht wider (versicherter<br />
Personenkreis). Der „Komfortschutz-<br />
Tarif“ der Helvetia zahlt bis 4000 Euro,<br />
ohne den Personenkreis dabei einzuschränken.<br />
Zum Thema<br />
Vorsorge <strong>und</strong> Absicherung<br />
Dieses Thema entwickelte sich zum zentralen<br />
Schwerpunkt vieler Diskussionen.<br />
In zahlreichen Gesprächen mit<br />
Fachleuten ergab sich ein Konzentrat an<br />
Fakten, das kurz dargestellt werden soll.<br />
Ausgiebig <strong>und</strong> auf den Einzelfall bezogen<br />
kann nur eine familiäre Finanzplanung<br />
Lösungen anbieten. Durch die<br />
Dringlichkeit des Themas besteht hier<br />
ein großer Handlungsbedarf.<br />
Meist ergibt sich etwa folgende Ausgangssituation:<br />
Die Eltern sind zwischen<br />
35 <strong>und</strong> 45 Jahre alt. Das Kind mit<br />
<strong>Down</strong>-<strong>Syndrom</strong> zwischen drei <strong>und</strong> 15<br />
Jahre. Folgende Fragen tauchen z.B.<br />
auf:<br />
Was geschieht (in finanzieller Hinsicht),<br />
wenn das Kind mit 18 erwachsen<br />
ist? Was ist mit der Eingliederungshilfe,<br />
mit dem Recht auf Gr<strong>und</strong>sicherung?<br />
Wie muss die finanzielle Situation aussehen,<br />
damit die sozialen Hilfestellungen<br />
nicht selber bezahlt werden müssen?<br />
Hierbei (Stand 2006) ist klar geregelt,<br />
dass der Antragsteller kein Vermö-<br />
gen haben darf, das 2600 Euro überschreitet.<br />
Ist dies der Fall, muss dieses<br />
zuerst verwendet werden, bevor es Leistungen<br />
seitens der Gr<strong>und</strong>sicherung auf<br />
Gr<strong>und</strong>lage des SGB XII gibt (vgl. Hartz<br />
IV).<br />
Für die finanzielle Absicherung unserer<br />
Kinder ergibt sich daraus folgende<br />
Situation:<br />
a. Die Eltern entscheiden sich bewusst<br />
gegen einen finanziellen Vermögensaufbau<br />
für das Kind mit <strong>Down</strong>-<strong>Syndrom</strong>.<br />
b. Die Eltern machen sich unabhängig<br />
von den gegebenen staatlichen Unterstützungen<br />
<strong>und</strong> sorgen finanziell ganz<br />
für das Kind vor (Rente <strong>und</strong> Hinterbliebenen-Rente).<br />
Unbedingter Handlungsbedarf besteht<br />
in beiden Fällen, damit keine<br />
unnötigen Enttäuschungen auftauchen.<br />
Im ersten Fall ist es mehr als ratsam,<br />
Versicherungen <strong>und</strong> mündelsichere<br />
Geldanlagen auf andere Personen anzusparen<br />
(Versorger, Geschwister). Denn<br />
mit weiteren Streichungen der eh knapp<br />
bemessenen Zuwendungen ist mit Sicherheit<br />
zu rechnen. Hier greift eine<br />
sehr sensible, in sich abgestimmte familiäre<br />
Finanzplanung.<br />
Im zweiten Fall muss zuerst der Bedarf<br />
(selbstständiges Wohnen, Arbeiten,<br />
Assistenz) ermittelt <strong>und</strong> richtig angespart<br />
werden. Hierbei sind die Bedingungen<br />
der unterschiedlichen Tarife<br />
von Rentenversicherungen maßgebend.<br />
Riester <strong>und</strong> Rürup (Basisrente) dürfen<br />
nicht auf das Vermögen angerechnet<br />
werden. Eine Hinterbliebenenrente (siehe<br />
Rente für Kinder mit <strong>Down</strong>-<strong>Syndrom</strong>)<br />
sollte vertragstechnisch als mitversicherte<br />
Person unbedingt eine andere<br />
Person als das Kind mit <strong>Down</strong>-<strong>Syndrom</strong><br />
ausweisen. Ganz wichtig ist es,<br />
früh genug dieses Thema anzugehen,<br />
denn nicht der Zins allein ergibt gute<br />
Renditen, sondern die Zeit (bedingt<br />
durch den bekannten Zinseszins-Effekt).<br />
Kinder mit <strong>Down</strong>-<strong>Syndrom</strong> werden<br />
60+. Haben wir darüber schon einmal<br />
nachgedacht? Auch in finanzieller Hinsicht?<br />
Wenn mein Sohn (heute neun Jahre)<br />
39 ist, bin ich 73. Versterbe ich <strong>und</strong> hinterlasse<br />
ich meinem Sohn ohne Regelungen<br />
eine Erbschaft, die die oben genannte<br />
Summe von 2600 Euro übersteigt,<br />
entfallen alle sozialen Geldleistungen,<br />
die ihm zustehen. Die Gr<strong>und</strong>-