Studiengang Sicherheits - BDSW
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Der präsiDent Des BunDesverBanDes Deutscher Wach- und<br />
<strong>Sicherheits</strong>unternehmen, Wolfgang Waschulewski, zeigt sich erfreut<br />
darüber, dass die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für<br />
<strong>Sicherheits</strong>dienstleistungen (<strong>Sicherheits</strong>dienstleistungsarbeitsbedingungenverordnung<br />
- SicherheitArbbV) am 1. Juni 2011 in Kraft tritt.<br />
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat diese Verordnung<br />
am 11. Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />
Damit gilt der zwischen dem BDWS und der Gewerkschaft ver.di am<br />
11. Februar 2011 in Berlin unterzeichnete Mindestlohn-Tarifvertrag ab<br />
dem 1. Juni 2011 für alle in- und ausländische Unternehmen sowie<br />
deren Beschäftigte, wenn diese <strong>Sicherheits</strong>dienstleistungen in der Bundesrepublik<br />
Deutschland anbieten, so Wolfgang Waschulewski.<br />
Die neuen Mindestlöhne führen insbesondere für die <strong>Sicherheits</strong>mitarbeiterinnen<br />
und <strong>Sicherheits</strong>mitarbeiter in den Neuen Bundesländern<br />
in den nächsten Jahren zu deutlichen Lohnerhöhungen und zu einer<br />
deutlichen Angleichung der Stundengrundlöhne.<br />
Ab 1. Januar 2013 gilt in 12 von 16 Bundesländern ein einheitlicher<br />
Mindest-Stundengrundlohn von<br />
7,50 EUR. In den Bundesländern<br />
Baden-Württemberg, Bayern,<br />
Nordrhein-Westfalen und Hessen,<br />
die bereits heute höhere<br />
Mindestlöhne haben, liegt dieser<br />
Stundengrundlohn darüber.<br />
BDWS-Präsident Waschulewski<br />
macht aber deutlich, dass dieser<br />
Mindestlohn für die einfachsten<br />
Tätigkeiten im <strong>Sicherheits</strong>gewerbe<br />
gilt. Die Privaten <strong>Sicherheits</strong>dienste<br />
hätten sich in den letzten<br />
Jahren zu „Allround-<strong>Sicherheits</strong>dienstleistern“<br />
entwickelt, die in<br />
den unterschiedlichsten Aufgabengebieten<br />
der privaten und öffentlichen<br />
Sicherheit tätig seien.<br />
Diese Tätigkeiten würden sich<br />
auch in den Lohnstrukturen widerspiegeln.<br />
Insgesamt habe der<br />
BDWS über 350 Tätigkeiten in<br />
den 16 Bundesländern tarifiert.<br />
WIRTSChAFT UND POLITIK<br />
Mindestlohn für<br />
<strong>Sicherheits</strong>dienstleistungen<br />
ab 1. Juni 2011<br />
2 | 2011<br />
Davon lägen 200 Stundengrundlöhne bereits heute über 8,00 EUR.<br />
Waschulewski fordert die öffentlichen und privaten Auftraggeber auf,<br />
dies bei ihrer Auftragsvergabe zu beachten. „Eine qualifizierte <strong>Sicherheits</strong>dienstleistung<br />
erfordert entsprechend ausgebildete Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter. Diese seien nicht zum Mindestlohn erhältlich“,<br />
so Waschulewski.<br />
Er bedankt sich bei den verschiedenen Institutionen, die den BDWS<br />
bei der Einführung eines Branchen-Mindestlohnes unterstützt haben.<br />
„Es waren vier harte Jahre, in denen wir zahlreiche externe aber<br />
auch einige interne Widerstände zu überwinden hatten“. Namentlich<br />
bedankt sich der BDWS-Präsident bei der Gewerkschaft ver.di, bei<br />
der Ministerin, den Staatssekretären und vor allem bei den zuständigen<br />
Beamtinnen und Beamten der Unterabteilung III a des Bundesministeriums<br />
für Arbeit und Soziales, bei der Bundesvereinigung<br />
Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Bundesverband der<br />
Dienstleistungswirtschaft (BDWi).