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Studiengang Sicherheits - BDSW

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32<br />

Der präsiDent Des BunDesverBanDes Deutscher Wach- und<br />

<strong>Sicherheits</strong>unternehmen, Wolfgang Waschulewski, zeigt sich erfreut<br />

darüber, dass die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für<br />

<strong>Sicherheits</strong>dienstleistungen (<strong>Sicherheits</strong>dienstleistungsarbeitsbedingungenverordnung<br />

- SicherheitArbbV) am 1. Juni 2011 in Kraft tritt.<br />

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat diese Verordnung<br />

am 11. Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />

Damit gilt der zwischen dem BDWS und der Gewerkschaft ver.di am<br />

11. Februar 2011 in Berlin unterzeichnete Mindestlohn-Tarifvertrag ab<br />

dem 1. Juni 2011 für alle in- und ausländische Unternehmen sowie<br />

deren Beschäftigte, wenn diese <strong>Sicherheits</strong>dienstleistungen in der Bundesrepublik<br />

Deutschland anbieten, so Wolfgang Waschulewski.<br />

Die neuen Mindestlöhne führen insbesondere für die <strong>Sicherheits</strong>mitarbeiterinnen<br />

und <strong>Sicherheits</strong>mitarbeiter in den Neuen Bundesländern<br />

in den nächsten Jahren zu deutlichen Lohnerhöhungen und zu einer<br />

deutlichen Angleichung der Stundengrundlöhne.<br />

Ab 1. Januar 2013 gilt in 12 von 16 Bundesländern ein einheitlicher<br />

Mindest-Stundengrundlohn von<br />

7,50 EUR. In den Bundesländern<br />

Baden-Württemberg, Bayern,<br />

Nordrhein-Westfalen und Hessen,<br />

die bereits heute höhere<br />

Mindestlöhne haben, liegt dieser<br />

Stundengrundlohn darüber.<br />

BDWS-Präsident Waschulewski<br />

macht aber deutlich, dass dieser<br />

Mindestlohn für die einfachsten<br />

Tätigkeiten im <strong>Sicherheits</strong>gewerbe<br />

gilt. Die Privaten <strong>Sicherheits</strong>dienste<br />

hätten sich in den letzten<br />

Jahren zu „Allround-<strong>Sicherheits</strong>dienstleistern“<br />

entwickelt, die in<br />

den unterschiedlichsten Aufgabengebieten<br />

der privaten und öffentlichen<br />

Sicherheit tätig seien.<br />

Diese Tätigkeiten würden sich<br />

auch in den Lohnstrukturen widerspiegeln.<br />

Insgesamt habe der<br />

BDWS über 350 Tätigkeiten in<br />

den 16 Bundesländern tarifiert.<br />

WIRTSChAFT UND POLITIK<br />

Mindestlohn für<br />

<strong>Sicherheits</strong>dienstleistungen<br />

ab 1. Juni 2011<br />

2 | 2011<br />

Davon lägen 200 Stundengrundlöhne bereits heute über 8,00 EUR.<br />

Waschulewski fordert die öffentlichen und privaten Auftraggeber auf,<br />

dies bei ihrer Auftragsvergabe zu beachten. „Eine qualifizierte <strong>Sicherheits</strong>dienstleistung<br />

erfordert entsprechend ausgebildete Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter. Diese seien nicht zum Mindestlohn erhältlich“,<br />

so Waschulewski.<br />

Er bedankt sich bei den verschiedenen Institutionen, die den BDWS<br />

bei der Einführung eines Branchen-Mindestlohnes unterstützt haben.<br />

„Es waren vier harte Jahre, in denen wir zahlreiche externe aber<br />

auch einige interne Widerstände zu überwinden hatten“. Namentlich<br />

bedankt sich der BDWS-Präsident bei der Gewerkschaft ver.di, bei<br />

der Ministerin, den Staatssekretären und vor allem bei den zuständigen<br />

Beamtinnen und Beamten der Unterabteilung III a des Bundesministeriums<br />

für Arbeit und Soziales, bei der Bundesvereinigung<br />

Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Bundesverband der<br />

Dienstleistungswirtschaft (BDWi).

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