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Studiengang Sicherheits - BDSW

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34<br />

Die BunDesnetzagentur für arBeit<br />

geht nach Medienberichten davon aus, dass<br />

zwischen 100.000 und 140.000 Personen aus<br />

mittel- und osteuropäischen Staaten von der<br />

in der Bundesrepublik Deutschland am 1. Mai<br />

in Kraft getretenen Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />

Gebrauch machen werden. Die polnische Arbeitsministerin<br />

Fedak geht von bis zu 100.000<br />

jährlich nach Deutschland wandernden Polen<br />

aus (FAZ v. 29.04.2011). Fast alle Forschungsinstitute<br />

bewegen sich nach Angaben dieser<br />

Zeitung „innerhalb eines Korridors zwischen<br />

100.000 und 200.000 im Jahr“. Häufig werde<br />

dabei nur Schwarzarbeit legalisiert. Denn<br />

schon bisher arbeiteten ca. 425.000 Bürger<br />

aus den acht mittel- und osteuropäischen<br />

Beitrittsländern nach Schätzungen des Statistischen<br />

Bundesamtes in Deutschland. Der<br />

deutsche Arbeitsmarkt sei vor allem dank des<br />

derzeitigen Aufschwungs für Osteuropäer<br />

hoch attraktiv. Das Kölner Institut der deutschen<br />

Wirtschaft (IW) erwartet – ebenso wie<br />

das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung<br />

(IAB) laut FAZ vom 27.04.2011 zwar<br />

keine „unbeherrschbare Zuwanderungswelle<br />

und kein ungebremstes Lohndumping“, rechnet<br />

aber zunächst mit einem kräftigen Schub:<br />

2011 und 2012 könnten bis zu 800.000 Menschen<br />

zum Arbeiten nach Deutschland ziehen.<br />

Danach werde der Zustrom abebben. Bis 2020<br />

könnten rund 1,2 Millionen kommen. Im Verhältnis<br />

zu den neunziger Jahren des vorigen<br />

Jahrhunderts mit 3,3 Millionen Immigranten<br />

sei die zu erwartende Zuwanderung aber<br />

relativ gering. Das Institut für Wirtschaftsforschung<br />

Halle weist nach Angaben der<br />

FAZ vom 29. April darauf hin, dass neun<br />

von zehn Polen in die wirtschaftsstarken *<br />

Ballungsgebiete Westdeutschlands gezogen<br />

sind, weil dort höhere Löhne gezahlt<br />

würden. Der Osten Deutschlands sei eher<br />

WIRTSChAFT UND POLITIK<br />

Wird die Arbeitnehmer-<br />

freizügigkeit den Markt<br />

der <strong>Sicherheits</strong>wirtschaft<br />

verändern?<br />

Von Manfred Buhl<br />

„Durchgangsstation“ auf dem Zug nach Westen.<br />

Welchen Einfluss hat die seit 1. Mai gültige<br />

Arbeitnehmerfreizügigkeit auf den Markt der<br />

<strong>Sicherheits</strong>wirtschaft in Deutschland? Diese<br />

Frage ist für <strong>Sicherheits</strong>unternehmer ebenso<br />

bedeutsam wie für die Beschäftigten des <strong>Sicherheits</strong>gewerbes.<br />

Wie soll sich die <strong>Sicherheits</strong>wirtschaft<br />

auf die neue Rechtslage und<br />

die zu erwartende Arbeitnehmerimmigration<br />

einstellen?<br />

1. Was bedeutet das In-Kraft-<br />

Treten der Arbeitnehmerfreizügigkeit?<br />

In der EU herrscht für Bürger der EU-<br />

Staaten gem. Art. 45 des Vertrages über die<br />

Arbeitsweise der EU (AEUV) und Art. 15 Abs.2<br />

der Charta der Grundrechte die EU Niederlassungsfreiheit.<br />

Auch Bürger der am 1. Mai<br />

2004 der EU beigetretenen Staaten Estland,<br />

Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien,<br />

Tschechien und Ungarn durften in Deutschland<br />

nach deutschem Recht schon bisher eine<br />

Firma oder eine Niederlassung gründen. Sie<br />

durften auch grenzüberschreitend deutschen<br />

Unternehmen Arbeitnehmer überlassen, wenn<br />

die Vorschriften des AÜG eingehalten wurden.<br />

Anders als Großbritannien, Irland und Schweden<br />

- ab 2006 auch Finnland, Griechenland,<br />

Portugal und Spanien - hat die Bundesrepublik<br />

aber nach Maßgabe des Beitrittsvertrages<br />

der genannten mittel- und osteuropäischen<br />

Staaten vom 16.04.2003 von der Möglichkeit<br />

Gebrauch gemacht, die Freizügigkeit von Bürgern<br />

dieser Staaten einzuschränken und ihre<br />

Arbeitsaufnahme von einer Erlaubnis der örtlichen<br />

Arbeitsagentur abhängig zu machen.<br />

Nach einer zweifachen Verlängerung - nach<br />

zwei Jahren um drei und dann nochmals um<br />

zwei Jahre - ist diese Einschränkung endgültig<br />

am 1. Mai 2011 ausgelaufen.<br />

2 | 2011<br />

manfreD BuHl ist BDWSizepräsident<br />

sowie CEO und Vorsitzender<br />

der Geschäftsführung<br />

SECURITAS <strong>Sicherheits</strong>dienste Holding<br />

Deutschland.<br />

Eine Voraussage, wie viele Bürger dieser<br />

acht Beitrittsländer, die zusammen eine<br />

Wohnbevölkerung von 74 Millionen haben,<br />

von der Möglichkeit der Arbeitsaufnahme in<br />

Deutschland nun Gebrauch machen werden,<br />

ist vor allem deshalb schwierig, weil die Arbeitslosenquoten<br />

und die Lohnniveaus unterschiedlich<br />

sind:<br />

Beitrittsland<br />

Arbeitskosten<br />

/<br />

Stunde 2009<br />

Arbeitslosenquote<br />

2011*<br />

Slowenien 14,00 Euro 7,2 %<br />

Tschechien 9,60 Euro 7,0 %<br />

Estland 7,80 Euro 15,1 %<br />

Ungarn 7,60 Euro 11,0 %<br />

Slowakei 7,50 Euro 14,2 %<br />

Polen 6,90 Euro 9,2 %<br />

Litauen 5,80 Euro 16,9 %<br />

Deutschland 30,90 Euro 6,7 %<br />

(Quelle: Destatis von Eurostat und EUK, Eurostat)<br />

* (Prognose / vorläufige Werte)<br />

Ab 1. Mai 2014 wird die uneingeschränkte<br />

Arbeitnehmerfreizügigkeit auch für Bulgarien

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