22.12.2012 Aufrufe

Studiengang Sicherheits - BDSW

Studiengang Sicherheits - BDSW

Studiengang Sicherheits - BDSW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

36<br />

Sie gelten für alle <strong>Sicherheits</strong>beschäftigte im<br />

Objektschutz und Separatwachdienst. Für diese<br />

Dienstleistungen werden die niedrigsten<br />

Löhne gezahlt. In diesen Sektoren arbeiten 60<br />

bis 70 % der Beschäftigten des <strong>Sicherheits</strong>gewerbes.<br />

Dagegen sind die Tätigkeiten im<br />

Werttransport und Geldbearbeitungsdienst,<br />

<strong>Sicherheits</strong>dienstleistungen auf Verkehrsflughäfen<br />

und Gleisbausicherungsarbeiten<br />

ausgenommen, weil hier in Spartentarifverträgen<br />

deutlich höhere Löhne vereinbart sind.<br />

Sie sollen aber wie die vereinbarten Mindestlöhne<br />

durch eine Rechtsverordnung der<br />

Bundesregierung auf der Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes<br />

(AEntG) rechtlich<br />

abgesichert werden. Der Mindestlohn-<br />

Tarifvertrag folgt dem Arbeitsortprinzip, nach<br />

dem für die Anwendung eines Tarifvertrages<br />

der Arbeitsort maßgeblich ist, an dem sich der<br />

Schwerpunkt der zu erbringenden Leistung<br />

des Beschäftigten befindet.<br />

Dabei darf nicht übersehen werden, dass<br />

die Einführung des Mindestlohnes im <strong>Sicherheits</strong>gewerbe<br />

die Entscheidung der Arbeit suchenden<br />

Menschen in den mittel- und osteuropäischen<br />

Beitrittsländern zur Immigration<br />

nicht hemmen, sondern sogar fördern wird.<br />

Die Erwartung, diesen im Vergleich zu dem<br />

Lohnniveau in ihrem Heimatland wesentlich<br />

höheren Lohn anstelle eines niedrigen Dumpinglohns<br />

zu bekommen, bildet einen zusätzlichen<br />

Anreiz zur Immigration. Andererseits<br />

verhindert er die Spekulation, eine Anstellung<br />

im <strong>Sicherheits</strong>gewerbe unabhängig vom Bedarf<br />

zusätzlicher Einstellungen allein durch<br />

Verdrängung von Arbeitskräften aufgrund der<br />

Akzeptanz von Dumpinglöhnen zu bekommen.<br />

Die Auswirkung des Mindestlohnes auf den<br />

Entscheidungsprozess der Arbeit Suchenden<br />

in den Beitrittsländern erscheint also insoweit<br />

ambivalent.<br />

Neben dem Mindestlohn wird eine Verdrängungswirkung<br />

durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />

dadurch ausgeschlossen oder<br />

jedenfalls eng begrenzt, dass qualitative Kriterien<br />

wie größere Erfahrung, mühelose Beherrschung<br />

der deutschen Sprache, Kenntnis<br />

aller für die jeweilige Dienstleistung gültigen<br />

Regelungen, der Kundenwünsche und der<br />

örtlichen Verhältnisse eher gegen eine Verdrängung<br />

der bisher Beschäftigten sprechen.<br />

Sie sind vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes<br />

umso besser geschützt, je besser sie für die<br />

jeweilige Dienstleistung qualifiziert sind und<br />

qualitativ gute Arbeit leisten.<br />

WIRTSChAFT UND POLITIK<br />

5. Kontrolle der Einhaltung der<br />

Mindestlohnverpflichtung<br />

Der Mindestlohn wird nur dann die beabsichtigte<br />

Wirkung entfalten, wenn seine<br />

Einhaltung systematisch und nachhaltig kontrolliert<br />

wird. Andernfalls führt er zu neuer<br />

sozialer Ungerechtigkeit, zur Differenzierung<br />

zwischen tarifvertrags- und normtreuen Arbeitgebern<br />

und anderen, die die Mindestlohnverpflichtung<br />

rücksichtslos umgehen und<br />

damit eine erneute Schieflage im Wettbewerb<br />

der <strong>Sicherheits</strong>wirtschaft herbeiführen.<br />

Ein Anreiz zur Umgehung des Mindestlohns<br />

kann sich daraus ergeben, dass der Mindestlohn<br />

die Gewinnmarge vermindert, wenn die<br />

Erhöhung des bisher gezahlten Lohnes nicht<br />

auf den Kunden abgewälzt werden kann. Das<br />

wird nur dann gelingen, wenn der Kunde<br />

davon überzeugt wird, dass die Qualität der<br />

<strong>Sicherheits</strong>dienstleistung im Zusammenhang<br />

mit der Einführung des Mindestlohnes erhöht<br />

wird. Das nachzuweisen, stellt eine besondere<br />

Herausforderung für das Qualitätsmanagement<br />

des <strong>Sicherheits</strong>unternehmens dar. Eine<br />

Erhöhung des Lohnes durch Einführung des<br />

Mindestlohnes wird die Motivation des Beschäftigten<br />

zu qualitativ guter Arbeitsleistung<br />

erhöhen. Dies kann sich etwa in einem höheren<br />

Aufmerksamkeits- und Wachsamkeitsgrad,<br />

im Verhalten gegenüber Kunden und in<br />

der Einhaltung aller Vorgaben für die konkrete<br />

Arbeitsleistung zeigen, langfristig gemessen<br />

und nachgewiesen werden.<br />

Die Weitergabe einer Lohnerhöhung an<br />

den Kunden kann auch dadurch unterstützt<br />

werden, dass im zeitlichen Zusammenhang<br />

seine Gesamtausgaben für die beauftragte<br />

Dienstleistung trotz der Lohnerhöhung nicht<br />

steigen. Das wird je nach den Umständen des<br />

Einzelfalles durch Einsatz von mehr, qualitativ<br />

hochwertigerer, leistungsfähigerer <strong>Sicherheits</strong>technik<br />

und dadurch ermöglichte Einsparung<br />

von personeller <strong>Sicherheits</strong>leistung<br />

oder durch Kosten sparende Umstrukturierung<br />

der personellen Dienstleistung gelingen,<br />

z. B. dem Ersatz von Doppelstreifen durch<br />

Einzelstreifen mit verzögerungsfreier Verstärkungsmöglichkeit<br />

im Gefahrenfall oder durch<br />

Übernahme zusätzlicher Leistungsfunktionen<br />

ohne die Notwendigkeit personeller Verstärkung.<br />

Das qualitative Optimierungspotenzial<br />

ist oft nicht ausgeschöpft. Das zu erreichen<br />

ist Aufgabe des Qualitätsmanagements im <strong>Sicherheits</strong>unternehmen.<br />

Die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohnes<br />

hat der Verordnungsgeber dem Zoll<br />

übertragen, der auch das Verbot der Schwarz-<br />

2 | 2011<br />

arbeit überwacht. In erster Linie ist das Vorhandensein<br />

ausreichender Personalressourcen<br />

ausschlaggebend für „flächendeckend“<br />

wirksame Kontrollen. Nur wenn die Kontrollen<br />

von Anfang an systematisch, spürbar häufig<br />

und mit der notwendigen Nachhaltigkeit<br />

durchgeführt werden, wird die Umgehung<br />

von Mindestlöhnen dauerhaft verhindert<br />

werden können. Solche Umgehungen mögen<br />

schwer zu verbergen sein, aber sie könnten<br />

etwa durch Kürzung vereinbarter Zuschläge<br />

versucht werden.<br />

Soweit der Zoll nicht über ausreichende<br />

Personalressourcen zu intensiven Kontrollen<br />

verfügt, könnte überlegt werden, die Zollbeamten<br />

durch Hilfskräfte zu unterstützen, die<br />

keine Hoheitsmaßnahmen, sondern Hilfstätigkeiten<br />

wie das Einsammeln und Auswerten<br />

von Dokumenten und Unterlagen, durchführen.<br />

Der BDWS sollte dem Bundesfinanzministerium<br />

anbieten, Unterstützungsmöglichkeiten<br />

bei der Planung und Durchführung<br />

wirksamer Kontrollen gemeinsam zu prüfen<br />

und zu erörtern.<br />

6. Der Mindestlohn allein löst<br />

nicht alle herausforderungen der<br />

Zukunft<br />

Die Festlegung des Mindestlohnes ist auch<br />

über die Auswirkung auf die bevorstehende<br />

Immigration von Arbeitsuchenden aus mittel-<br />

und osteuropäischen Ländern hinaus für das<br />

<strong>Sicherheits</strong>gewerbe von Bedeutung. Er bildet<br />

die Voraussetzung dafür, dass alle Vollzeitbeschäftigten<br />

im <strong>Sicherheits</strong>gewerbe einen<br />

Lohn erhalten, mit dem sie die Mindestausgaben<br />

ihrer Familie bestreiten können. Diese soziale<br />

Absicherung ist ein Akt sozialer Gerechtigkeit<br />

und lohnt allein schon den Aufwand<br />

jahrelanger Überzeugungsarbeit der Vertreter<br />

des <strong>Sicherheits</strong>gewerbes in Politik, Wirtschaft<br />

und Gesellschaft. Der Mindestlohn ist keine<br />

„Wunderwaffe“, aber er verhindert, wenn<br />

seine Einhaltung streng kontrolliert wird, für<br />

gering Qualifizierte im <strong>Sicherheits</strong>gewerbe<br />

soziale Ungerechtigkeit und volkswirtschaftlich<br />

sinnwidrige Dumpinglöhne.<br />

Allerdings kann sich der Mindestlohn eben<br />

nur für gering Qualifizierte auswirken. Er<br />

wird und darf sich nicht zur generellen Kalkulationsgrundlage<br />

entwickeln. Denn dann<br />

würde der Mindestlohn das bisherige Leistungsniveau<br />

auf ein Mindestleistungsniveau<br />

herabdrücken. Das würde das Image des <strong>Sicherheits</strong>gewerbes<br />

nicht fördern, sondern<br />

schädigen. Das Gegenteil muss geschehen: Die<br />

Qualität der Leistung muss im Kundeninteres-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!