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2/2009 - BRAK-Mitteilungen

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<strong>BRAK</strong>-Mitt. 2/<strong>2009</strong> Personalien/Pflichten und Haftung des Anwalts 67<br />

Das Große Silberne Ehrenzeichen für Verdiensteumdie<br />

RepublikÖsterreichfür Rechtsanwalt<br />

und Notar Dr. Bernhard Dombek<br />

Im Rahmen der europäischen Präsidentenkonferenz des österreichischen<br />

Rechtsanwaltskammertages in Wien am 21. Januar<br />

diesen Jahres erhielt der frühere Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer<br />

RA und Notar Dr. Bernhard Dombek, Berlin, eine<br />

besondere Auszeichnung des österreichischen Bundespräsidenten.<br />

Ihm wurde das Große Silberne Ehrenzeichen für Verdienste<br />

um die Republik Österreich verliehen und vonder Bundesministerin<br />

für Justiz persönlich überreicht.<br />

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde, bei der zahlreiche europäische<br />

Kammerpräsidenten sowie die deutschen Teilnehmer<br />

der Konferenz anwesend waren, betonte die Ministerin die großen<br />

Verdienste Dombeks umdie österreichische Anwaltschaft.<br />

Ihm ist es zu verdanken, so Frau Bandon-Ortner, dass zahlreiche<br />

Änderungen des anwaltlichen Berufsrechts von dem deutschen<br />

Recht beeinflusst werden konnten. Durch die guten und<br />

freundschaftlichen Beziehungen, die Dombek inder Tradition<br />

seines Vorgängers, Dr. Haas, fortsetzte und vertiefte, war die<br />

österreichische Anwaltschaft stets über Neuerungen im Recht,<br />

besonders im Anwaltsrecht in Deutschland informiert und<br />

konnte erheblich davon profitieren. Sein hohes Ansehen im<br />

internationalen Bereich als früherer Präsident einer der größten<br />

Anwaltschaften Europas und seine besondere Integrationskraft<br />

als Kammerpräsident wurden von der Ministerin besonders<br />

hervorgehoben.<br />

Dombek wies in seinen Dankesworten darauf hin, dass auch<br />

bei uns zahlreiche Anregungen und Ideen auf die guten Kontakte<br />

zur Anwaltschaft inÖsterreich zurückzuführen sind, die<br />

Das aktuelle Urteil<br />

Deckungsschutz bei Haftung aus Treuhandverträgen<br />

Deckungsschutz über die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung<br />

für Rechtsanwälte ist auch dann zu gewähren, wenn im<br />

Haftpflichtprozess die Haftung aus einem Treuhandvertrag festgestellt<br />

wurde. Selbst wenn Gegenstand dieses Treuhandvertrages<br />

nicht die rechtliche Beratung des Geschädigten war, gilt das<br />

jedenfalls dann, wenn das Bestehen des Treuhandvertrages darauf<br />

gegründet wurde, dass besonderes Vertrauen in die Stellung des<br />

Treunehmers als Rechtsanwalt gesetzt wurde und sobeim Treuge-<br />

Das aktuelle Urteil<br />

Personalien<br />

auch auf europäischer Ebene, insbesondere in dem gemeinsam<br />

von Bundesrechtsanwaltskammer und dem Österreichischen<br />

Rechtsanwaltskammertag inBrüssel unterhaltenen Büro, realisiert<br />

werden.<br />

JR Dr. Norbert Westenberger, Vizepräsident der <strong>BRAK</strong>, Mainz<br />

Verdienstmedaille des Verdienstordens der<br />

Bundesrepublik Deutschland für Rechtsanwalt<br />

und Notar Wulf Meinecke<br />

Oberbürgermeister Stephan Weil hat im November 2008 Herrn<br />

Kollegen Wulf Meinecke die Verdienstmedaille des Verdienstordens<br />

der Bundesrepublik Deutschland ausgehändigt. Ineiner<br />

Feierstunde würdigte Herr Weil die Verdienste des hannoverschen<br />

Kollegen.<br />

Herr Kollege Meinecke ist seit 1978 am Amts-/Landgericht<br />

Hannover als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dem Jahr 1991 ist<br />

er auch Notar. 1983 ist Herr Kollege Meinecke inden Vorstand<br />

der Rechtsanwaltskammer Celle gewählt worden, dem erbis<br />

heute angehört. Er führt den Vorsitz inder Abteilung für internationales<br />

Anwaltsrecht und hat sich darüber hinaus aufgrund<br />

seiner hervorragenden Englischkenntnisse international ganz<br />

besonders imRahmen der mit der Rechtsanwaltskammer Bristol<br />

vereinbarten Partnerschaft eingesetzt. Herr Kollege Meinecke<br />

vertritt die Rechtsanwaltskammer Celle auch auf Bundesebene.<br />

Er ist seit 1999 Mitglied imAusschuss Gesellschaftsrecht<br />

und begleitet mit diesem Ausschuss u.a. die Gesetzgebung<br />

des Bundes im gesellschaftsrechtlichen Bereich.<br />

Pflichten und Haftung des Anwalts<br />

Rechtsanwältin Antje Jungk und Rechtsanwalt Bertin Chab,<br />

Allianz München,<br />

Rechtsanwalt Holger Grams<br />

ber die Vorstellung entstand, eshandele sich umein besonderes<br />

Sicherungsinstrument. (eigener Leitsatz)<br />

OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.6.2008 –I-4U164/07, BeckRS 2008<br />

25292<br />

Anmerkung:<br />

Mitteilung der RAK Celle<br />

Die Verurteilung der Versicherung zur Zahlung bzw. Gewährung<br />

von Versicherungsschutz durch den OLG-Senat beinhaltet<br />

drei Aspekte. Bei zwei Gesichtspunkten lag das Gericht nach<br />

hiesiger Auffassung falsch, beim dritten ist das Ergebnis zumindest<br />

fragwürdig.

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