2/2009 - BRAK-Mitteilungen
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<strong>BRAK</strong>-Mitt. 2/<strong>2009</strong> Personalien/Pflichten und Haftung des Anwalts 67<br />
Das Große Silberne Ehrenzeichen für Verdiensteumdie<br />
RepublikÖsterreichfür Rechtsanwalt<br />
und Notar Dr. Bernhard Dombek<br />
Im Rahmen der europäischen Präsidentenkonferenz des österreichischen<br />
Rechtsanwaltskammertages in Wien am 21. Januar<br />
diesen Jahres erhielt der frühere Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer<br />
RA und Notar Dr. Bernhard Dombek, Berlin, eine<br />
besondere Auszeichnung des österreichischen Bundespräsidenten.<br />
Ihm wurde das Große Silberne Ehrenzeichen für Verdienste<br />
um die Republik Österreich verliehen und vonder Bundesministerin<br />
für Justiz persönlich überreicht.<br />
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde, bei der zahlreiche europäische<br />
Kammerpräsidenten sowie die deutschen Teilnehmer<br />
der Konferenz anwesend waren, betonte die Ministerin die großen<br />
Verdienste Dombeks umdie österreichische Anwaltschaft.<br />
Ihm ist es zu verdanken, so Frau Bandon-Ortner, dass zahlreiche<br />
Änderungen des anwaltlichen Berufsrechts von dem deutschen<br />
Recht beeinflusst werden konnten. Durch die guten und<br />
freundschaftlichen Beziehungen, die Dombek inder Tradition<br />
seines Vorgängers, Dr. Haas, fortsetzte und vertiefte, war die<br />
österreichische Anwaltschaft stets über Neuerungen im Recht,<br />
besonders im Anwaltsrecht in Deutschland informiert und<br />
konnte erheblich davon profitieren. Sein hohes Ansehen im<br />
internationalen Bereich als früherer Präsident einer der größten<br />
Anwaltschaften Europas und seine besondere Integrationskraft<br />
als Kammerpräsident wurden von der Ministerin besonders<br />
hervorgehoben.<br />
Dombek wies in seinen Dankesworten darauf hin, dass auch<br />
bei uns zahlreiche Anregungen und Ideen auf die guten Kontakte<br />
zur Anwaltschaft inÖsterreich zurückzuführen sind, die<br />
Das aktuelle Urteil<br />
Deckungsschutz bei Haftung aus Treuhandverträgen<br />
Deckungsschutz über die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung<br />
für Rechtsanwälte ist auch dann zu gewähren, wenn im<br />
Haftpflichtprozess die Haftung aus einem Treuhandvertrag festgestellt<br />
wurde. Selbst wenn Gegenstand dieses Treuhandvertrages<br />
nicht die rechtliche Beratung des Geschädigten war, gilt das<br />
jedenfalls dann, wenn das Bestehen des Treuhandvertrages darauf<br />
gegründet wurde, dass besonderes Vertrauen in die Stellung des<br />
Treunehmers als Rechtsanwalt gesetzt wurde und sobeim Treuge-<br />
Das aktuelle Urteil<br />
Personalien<br />
auch auf europäischer Ebene, insbesondere in dem gemeinsam<br />
von Bundesrechtsanwaltskammer und dem Österreichischen<br />
Rechtsanwaltskammertag inBrüssel unterhaltenen Büro, realisiert<br />
werden.<br />
JR Dr. Norbert Westenberger, Vizepräsident der <strong>BRAK</strong>, Mainz<br />
Verdienstmedaille des Verdienstordens der<br />
Bundesrepublik Deutschland für Rechtsanwalt<br />
und Notar Wulf Meinecke<br />
Oberbürgermeister Stephan Weil hat im November 2008 Herrn<br />
Kollegen Wulf Meinecke die Verdienstmedaille des Verdienstordens<br />
der Bundesrepublik Deutschland ausgehändigt. Ineiner<br />
Feierstunde würdigte Herr Weil die Verdienste des hannoverschen<br />
Kollegen.<br />
Herr Kollege Meinecke ist seit 1978 am Amts-/Landgericht<br />
Hannover als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dem Jahr 1991 ist<br />
er auch Notar. 1983 ist Herr Kollege Meinecke inden Vorstand<br />
der Rechtsanwaltskammer Celle gewählt worden, dem erbis<br />
heute angehört. Er führt den Vorsitz inder Abteilung für internationales<br />
Anwaltsrecht und hat sich darüber hinaus aufgrund<br />
seiner hervorragenden Englischkenntnisse international ganz<br />
besonders imRahmen der mit der Rechtsanwaltskammer Bristol<br />
vereinbarten Partnerschaft eingesetzt. Herr Kollege Meinecke<br />
vertritt die Rechtsanwaltskammer Celle auch auf Bundesebene.<br />
Er ist seit 1999 Mitglied imAusschuss Gesellschaftsrecht<br />
und begleitet mit diesem Ausschuss u.a. die Gesetzgebung<br />
des Bundes im gesellschaftsrechtlichen Bereich.<br />
Pflichten und Haftung des Anwalts<br />
Rechtsanwältin Antje Jungk und Rechtsanwalt Bertin Chab,<br />
Allianz München,<br />
Rechtsanwalt Holger Grams<br />
ber die Vorstellung entstand, eshandele sich umein besonderes<br />
Sicherungsinstrument. (eigener Leitsatz)<br />
OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.6.2008 –I-4U164/07, BeckRS 2008<br />
25292<br />
Anmerkung:<br />
Mitteilung der RAK Celle<br />
Die Verurteilung der Versicherung zur Zahlung bzw. Gewährung<br />
von Versicherungsschutz durch den OLG-Senat beinhaltet<br />
drei Aspekte. Bei zwei Gesichtspunkten lag das Gericht nach<br />
hiesiger Auffassung falsch, beim dritten ist das Ergebnis zumindest<br />
fragwürdig.