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2/2009 - BRAK-Mitteilungen

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<strong>BRAK</strong>-Mitt. 2/<strong>2009</strong> Aktuelle Hinweise VII<br />

nämlich dem Statut der Europäischen<br />

Privatgesellschaft, dem „small Business<br />

act“ und der grenzüberschreitenden<br />

Sitzverlegung. Die Stellungnahme des<br />

Europäischen Parlaments, die hauptsächlich<br />

auf dem Bericht des Rechtsausschusses<br />

beruht, begrüßt die neue Gesellschaftsform<br />

der Europäischen Privatgesellschaft.<br />

Der wohl strittigste Punkt<br />

im Rahmen des Verordnungsvorschlags<br />

ist die Frage der Mitbestimmung. Das<br />

Plenum wich hier in seiner Stellungnahme<br />

von dem Bericht des Rechtsausschusses<br />

ab. Die Europäische Privatgesellschaft<br />

soll den Regeln für Arbeitnehmermitbestimmung<br />

unterliegen, die in<br />

dem Mitgliedstaat anwendbar sind, in<br />

dem die Gesellschaft ihren eingetragenen<br />

Sitz hat. Dies gilt nicht, wenn<br />

ein bestimmter, nach einem angegebenen<br />

Schlüssel zu berechnender<br />

Prozentsatz der Arbeitnehmer in einem<br />

anderen Mitgliedstaat arbeitet, der einen<br />

größeren Umfang an Mitbestimmung<br />

vorsieht. In diesem Fall sollen<br />

nach Willen des EP die Mitbestimmungsregeln<br />

der Europäischen Aktiengesellschaft<br />

(SE) zur Geltung kommen, wonach<br />

sich Arbeitnehmervertreter und<br />

Geschäftsleitung auf ein Mitbestimmungssystem<br />

einigen können. Der Rat<br />

wird sich voraussichtlich im Mai mit<br />

dem Verordnungsvorschlag befassen.<br />

Die <strong>BRAK</strong> hatte die Einführung der Europäischen<br />

Privatgesellschaft in ihrer<br />

Stellungnahme begrüßt.<br />

Außerdem forderte das Parlament die<br />

Kommission zu einem Richtlinienvorschlag<br />

zur grenzüberschreitenden Verlegung<br />

von eingetragenen Gesellschaftssitzen<br />

auf. In ihren Empfehlungen betont<br />

das Europäische Parlament, dass die<br />

grenzüberschreitende Verlegung weder<br />

die Auflösung der Gesellschaft noch<br />

irgendeine Unterbrechung oder den<br />

Rechtspersönlichkeitsverlust nach sich<br />

ziehen und nicht zur Umgehung rechtlicher,<br />

sozialer und steuerlicher Bedingungen<br />

führen dürfe. Die Aktionärsversammlung<br />

soll nach Vorschlag des EP die<br />

Verlegung nach Vorlage eines mit detaillierten<br />

Informationen versehenen Verlegeplans<br />

beschließen, der auch den<br />

Arbeitnehmervertreternvorgelegtwerden<br />

muss. Weiterhin solle von dem Leitungsoder<br />

Verwaltungsorgan der Gesellschaft<br />

ein Bericht mit den rechtlichen und<br />

wirtschaftlichen Konsequenzen erarbeitet<br />

werden. Nach Prüfung der Voraussetzungen<br />

der Verlegung durch das Herkunftsland<br />

soll die Gesellschaft im Aufnahmemitgliedstaat<br />

registriert und aus<br />

dem Register des Herkunftsmitgliedsstaats<br />

gelöscht werden. Für die Mitbestimmung<br />

soll das Recht des Aufnahmemitgliedstaats<br />

gelten, es sei denn,<br />

dass dieser nicht zumindest das gleiche<br />

Niveau an Mitbestimmung wie im Herkunftsland<br />

bietet. Gesellschaften, gegen<br />

die Verfahren zur Auflösung, Liquidation,<br />

Insolvenz, etc. anhängig sind, sollen<br />

keine Sitzverlegung vornehmen dürfen.<br />

Die Leitprinzipien des Aktionsplans<br />

„Small Business act“, mit dem KMU<br />

wettbewerbsfähiger gemacht werden<br />

sollen, sollen nach Wunsch des Europäischen<br />

Parlaments rechtsverbindlich<br />

werden. Es fordert u. a. in seiner Entschließung<br />

einen verbesserten EU-weiten<br />

Schutz der Rechte am geistigen<br />

Eigentum und einen größeren Fokus auf<br />

das Arbeitsrecht, um es KMU zu ermöglichen,<br />

schneller auf Marktveränderungen<br />

zu reagieren. Das EP vertritt weiterhin<br />

die Auffassung, dass das Gesamtpotenzial<br />

des elektronischen Geschäftsverkehrs<br />

noch nicht ausgeschöpft sei.<br />

Der Europäischen Privatgesellschaft<br />

misst das Europäische Parlament für<br />

KMU große Bedeutung zu.<br />

RAin Anabel von Preuschen<br />

Veranstaltungshinweise<br />

Ankündigung Deutscher<br />

Mediationstag <strong>2009</strong> –<br />

Mediation im Arbeitsrecht<br />

Am 24./25. April <strong>2009</strong> findet in Jena der<br />

„Deutsche Mediationstag <strong>2009</strong>“ statt,<br />

der sich in Form einer wissenschaftlichen<br />

Tagung mit der „Mediation im Arbeitsrecht“<br />

befassen wird. Neben den<br />

Vertretern des Mittelstands und Mitarbeitern<br />

in den Personalabteilungen ist<br />

die Anwaltschaft die wichtigste Zielgruppe<br />

dieser Tagung. Die Konferenz<br />

wird von der D.A.S.-Rechtsschutz-Versicherungs-AG<br />

sowie dem Thüringer<br />

Ministerium für Justiz gefördert und<br />

steht unter der Schirmherrschaft der<br />

Thüringer Justizministerin Marion Walsmann.<br />

Weitere Informationen finden Sie auf der<br />

Homepage der Tagung unter www.rewi.<br />

uni-jena.de/mediationstagung.html.<br />

Die Zukunft der juristischen Fallbearbeitung<br />

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NeBis ® bildet den juristischen Arbeitsablauf ab und<br />

ermöglicht einen schnellen Zugriff auf alle Informationen des Falls.<br />

Präsentation: „AdvoTec <strong>2009</strong>“<br />

Fachausstellung des 60. Deutschen Anwaltstages<br />

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