2/2009 - BRAK-Mitteilungen
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<strong>BRAK</strong>-Mitt. 2/<strong>2009</strong> Aktuelle Hinweise VII<br />
nämlich dem Statut der Europäischen<br />
Privatgesellschaft, dem „small Business<br />
act“ und der grenzüberschreitenden<br />
Sitzverlegung. Die Stellungnahme des<br />
Europäischen Parlaments, die hauptsächlich<br />
auf dem Bericht des Rechtsausschusses<br />
beruht, begrüßt die neue Gesellschaftsform<br />
der Europäischen Privatgesellschaft.<br />
Der wohl strittigste Punkt<br />
im Rahmen des Verordnungsvorschlags<br />
ist die Frage der Mitbestimmung. Das<br />
Plenum wich hier in seiner Stellungnahme<br />
von dem Bericht des Rechtsausschusses<br />
ab. Die Europäische Privatgesellschaft<br />
soll den Regeln für Arbeitnehmermitbestimmung<br />
unterliegen, die in<br />
dem Mitgliedstaat anwendbar sind, in<br />
dem die Gesellschaft ihren eingetragenen<br />
Sitz hat. Dies gilt nicht, wenn<br />
ein bestimmter, nach einem angegebenen<br />
Schlüssel zu berechnender<br />
Prozentsatz der Arbeitnehmer in einem<br />
anderen Mitgliedstaat arbeitet, der einen<br />
größeren Umfang an Mitbestimmung<br />
vorsieht. In diesem Fall sollen<br />
nach Willen des EP die Mitbestimmungsregeln<br />
der Europäischen Aktiengesellschaft<br />
(SE) zur Geltung kommen, wonach<br />
sich Arbeitnehmervertreter und<br />
Geschäftsleitung auf ein Mitbestimmungssystem<br />
einigen können. Der Rat<br />
wird sich voraussichtlich im Mai mit<br />
dem Verordnungsvorschlag befassen.<br />
Die <strong>BRAK</strong> hatte die Einführung der Europäischen<br />
Privatgesellschaft in ihrer<br />
Stellungnahme begrüßt.<br />
Außerdem forderte das Parlament die<br />
Kommission zu einem Richtlinienvorschlag<br />
zur grenzüberschreitenden Verlegung<br />
von eingetragenen Gesellschaftssitzen<br />
auf. In ihren Empfehlungen betont<br />
das Europäische Parlament, dass die<br />
grenzüberschreitende Verlegung weder<br />
die Auflösung der Gesellschaft noch<br />
irgendeine Unterbrechung oder den<br />
Rechtspersönlichkeitsverlust nach sich<br />
ziehen und nicht zur Umgehung rechtlicher,<br />
sozialer und steuerlicher Bedingungen<br />
führen dürfe. Die Aktionärsversammlung<br />
soll nach Vorschlag des EP die<br />
Verlegung nach Vorlage eines mit detaillierten<br />
Informationen versehenen Verlegeplans<br />
beschließen, der auch den<br />
Arbeitnehmervertreternvorgelegtwerden<br />
muss. Weiterhin solle von dem Leitungsoder<br />
Verwaltungsorgan der Gesellschaft<br />
ein Bericht mit den rechtlichen und<br />
wirtschaftlichen Konsequenzen erarbeitet<br />
werden. Nach Prüfung der Voraussetzungen<br />
der Verlegung durch das Herkunftsland<br />
soll die Gesellschaft im Aufnahmemitgliedstaat<br />
registriert und aus<br />
dem Register des Herkunftsmitgliedsstaats<br />
gelöscht werden. Für die Mitbestimmung<br />
soll das Recht des Aufnahmemitgliedstaats<br />
gelten, es sei denn,<br />
dass dieser nicht zumindest das gleiche<br />
Niveau an Mitbestimmung wie im Herkunftsland<br />
bietet. Gesellschaften, gegen<br />
die Verfahren zur Auflösung, Liquidation,<br />
Insolvenz, etc. anhängig sind, sollen<br />
keine Sitzverlegung vornehmen dürfen.<br />
Die Leitprinzipien des Aktionsplans<br />
„Small Business act“, mit dem KMU<br />
wettbewerbsfähiger gemacht werden<br />
sollen, sollen nach Wunsch des Europäischen<br />
Parlaments rechtsverbindlich<br />
werden. Es fordert u. a. in seiner Entschließung<br />
einen verbesserten EU-weiten<br />
Schutz der Rechte am geistigen<br />
Eigentum und einen größeren Fokus auf<br />
das Arbeitsrecht, um es KMU zu ermöglichen,<br />
schneller auf Marktveränderungen<br />
zu reagieren. Das EP vertritt weiterhin<br />
die Auffassung, dass das Gesamtpotenzial<br />
des elektronischen Geschäftsverkehrs<br />
noch nicht ausgeschöpft sei.<br />
Der Europäischen Privatgesellschaft<br />
misst das Europäische Parlament für<br />
KMU große Bedeutung zu.<br />
RAin Anabel von Preuschen<br />
Veranstaltungshinweise<br />
Ankündigung Deutscher<br />
Mediationstag <strong>2009</strong> –<br />
Mediation im Arbeitsrecht<br />
Am 24./25. April <strong>2009</strong> findet in Jena der<br />
„Deutsche Mediationstag <strong>2009</strong>“ statt,<br />
der sich in Form einer wissenschaftlichen<br />
Tagung mit der „Mediation im Arbeitsrecht“<br />
befassen wird. Neben den<br />
Vertretern des Mittelstands und Mitarbeitern<br />
in den Personalabteilungen ist<br />
die Anwaltschaft die wichtigste Zielgruppe<br />
dieser Tagung. Die Konferenz<br />
wird von der D.A.S.-Rechtsschutz-Versicherungs-AG<br />
sowie dem Thüringer<br />
Ministerium für Justiz gefördert und<br />
steht unter der Schirmherrschaft der<br />
Thüringer Justizministerin Marion Walsmann.<br />
Weitere Informationen finden Sie auf der<br />
Homepage der Tagung unter www.rewi.<br />
uni-jena.de/mediationstagung.html.<br />
Die Zukunft der juristischen Fallbearbeitung<br />
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Präsentation: „AdvoTec <strong>2009</strong>“<br />
Fachausstellung des 60. Deutschen Anwaltstages<br />
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