Melange No24
Melange No24 - das Magazin im Süden Bayerns
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Ihre Altersversorgung –<br />
verschiedene Fördermodelle<br />
„Holen Sie den Staat und Ihren<br />
Arbeitgeber mit ins Boot“<br />
Liebe Leser,<br />
VERSICHERUNGS-EXPERTEN<br />
JESCHKE & JESCHKE<br />
Anita und Marten Jeschke<br />
in unserem 1. Fachartikel haben wir das Thema geförderte<br />
Altersversorgung, im Hauptthema „betriebliche Altersversorgung“,<br />
für Sie gewählt.<br />
• Warum benötigt jeder eine Altersversorgung und welche<br />
Art ist die Richtige?<br />
Mit Rentenbeginn entfällt Ihr Arbeitseinkommen. Die gesetzlichen<br />
Rentensysteme bieten dann nur einen sehr geringen<br />
Lohnersatz, der in den meisten Fällen zum Leben nicht ausreicht.<br />
Nach Steuern, Krankenkasse, Pflegeversicherung und<br />
der Inflation bleiben in den meisten Fällen weniger als 50%<br />
der staatlichen Rentenwerte übrig.<br />
• Ihre Eigenverantwortung steigt, private Altersversorgung<br />
ja, aber wie?<br />
Eine Möglichkeit besteht darin, aus Ihrem Nettolohn über private<br />
Rentenversicherungen, Investmentfonds und Aktien ein<br />
Vermögen für Ihre Rente aufzubauen. Mit dieser Art sind Sie<br />
sehr flexibel, können individuell zuzahlen und entnehmen.<br />
Kommt jedoch im Leben mal etwas dazwischen, wird das Kapital<br />
„zweckentfremdet“ und steht für später nicht mehr zur<br />
Verfügung. Zudem erhalten Sie für private Sparmaßnahmen<br />
keine Förderungen vom Staat, keine Förderungen von Ihrem<br />
© Harry Stahl<br />
Arbeitgeber und müssen alles allein schultern.<br />
Und reicht das Kapital dann ab Rentenbeginn auch lebenslang?<br />
• Eine weitere Möglichkeit sind staatlich geförderte Altersvorsorgen.<br />
Hierzu zählen die Riesterrente, die für Mütter mit zwei und<br />
mehr Kindern interessant ist (hohe staatliche Zulagen), sowie<br />
auch für Gutverdiener – die den Sparbeitrag voll von der Steuer<br />
absetzen können (max. 2.100 € p. a., minus staatl. Zulagen).<br />
Ergänzend dazu ist die BASISRente (Rürup Rente) für Selbstständige<br />
und Gutverdiener interessant, die steuerlich voll ansetzbar<br />
ist und das zu versteuernde Einkommen reduziert<br />
(Sparbeitrag 2022: Ledige bis 25.639 €/Verheiratete bis 51.278 €<br />
[inkl. gesetzl. Rente]).<br />
Eine persönliche Beratung ist jedoch in jedem Fall zu empfehlen.<br />
• Der Königsweg mit den meisten Förderungen ist die<br />
betriebliche Altersversorgung.<br />
Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche<br />
Altersversorgung (§1 BetrAVG). Aber was ist das genau<br />
und wie funktioniert diese Art?<br />
Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, statt von Ihrem<br />
Nettolohn (Girokonto) direkt aus Ihrem Bruttolohn (vor Abzügen)<br />
einen privaten Rentenvertrag anzusparen. Durch die<br />
sofortige Einrichtung in Ihrer Lohnabrechnung erhalten Sie<br />
die staatliche Förderung sofort, ab Beginn Ihres Sparvertrags.<br />
Mit dem Modell sparen Sie ab dem ersten Beitrag 100% Steuern,<br />
Sozialabgaben und wenden in der Regel nur die Hälfte<br />
der Beiträge auf. Also 100 € ansparen, jedoch nur ca. 50 €<br />
aufwenden.<br />
Mit der Betriebsrente können Sie so doppelt so viel Kapitalvolumen<br />
ansparen wie bei privaten Modellen. Ein kleiner Wermutstropfen:<br />
Das Kapital steht Ihnen erst im Alter zur Verfügung<br />
oder Ihren Hinterbliebenen im Todesfall.<br />
Arbeitgeberzuschuss: Seit dem 01.01.2022 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz<br />
(BRSG) in Kraft getreten. Ab Januar<br />
dieses Jahres müssen alle Arbeitgeber auf alle Betriebsrenten<br />
durch Entgeltumwandlung (nach §3/63 und 40b EStG) einen<br />
Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mind. 15% dazuzahlen. Das<br />
heißt, Ihre Förderung durch Steuern und Sozialabgaben steigt<br />
noch um den Arbeitgeberpflichtzuschuss.<br />
Haben Sie einen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen<br />
(VWL: 26,59 € oder 40 €), dann können Sie auch diesen Lohnanteil<br />
steuer- und sozialabgabefrei in Ihre Betriebsrente einzahlen<br />
(Grenze für Sozialabgabenfreiheit 282 € mtl. in 2022).<br />
Bei Ablauf wählen Sie die Auszahlung ab Ihrem 62. Lebensjahr<br />
und können diese strecken, bis zum tatsächlichen Rentenbe-<br />
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