Melange No24
Melange No24 - das Magazin im Süden Bayerns
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VERSICHERUNGS-EXPERTEN<br />
Für Arbeitgeber –<br />
unser Gesamt-Konzept für die betriebliche Altersvorsorge:<br />
Die Grundlage bildet eine einheitliche und rechtssichere<br />
Versorgungsordnung, die alle aktuellen gesetzlichen Bestimmungen<br />
berücksichtigt und die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter<br />
der Firma regelt (Gleichbehandlungsgesetz).<br />
• Ziel ist, die Arbeitgeber-Haftung so gering wie möglich zu<br />
halten und<br />
• die Versorgung der Mitarbeiter zu stärken.<br />
1. Jeder Mitarbeiter hat einen Rechtsanspruch auf eine<br />
betriebl. Altersversorgung (§1 BetrAVG).<br />
2. Seit 01.01.2022 muss jeder Arbeitgeber einen Pflichtzuschuss<br />
zu jeder Entgeltumwandlung von mind. 15% bezahlen<br />
(BRSG).<br />
3. Arbeitgeberhaftung:<br />
Jeder bAV-Vertrag ist eine Zusage für den Mitarbeiter.<br />
Die Arbeitgeber treten in die Zusage eines bAV-Vertrags<br />
ein und haften vollumfänglich für dessen Erfüllung, nicht<br />
der Versicherer!<br />
Das gilt auch für Bestandsverträge und auch nach Ausscheiden<br />
eines Mitarbeiters! Reduziert z. B. eine Pensionskasse<br />
die Garantien lt. Satzung, haften Firmen vollumfänglich<br />
und müssen auffüllen!<br />
Besteht eine Ungleichbehandlung, haftet der Arbeitgeber!<br />
Besteht eine Anpassungsverpflichtung (§16 BetrAVG) und<br />
ist vertraglich nicht vereinbart, haften die Arbeitgeber<br />
und müssen auffüllen!<br />
4. Unser Unternehmen prüft alle bestehenden bAV-Verträge<br />
der Unternehmen (bestehende Zusagen), prüft<br />
diese auf Arbeitgeberhaftung, passt ggf. die Verträge an<br />
und dokumentiert dies.<br />
5. Bestehende bAV-Verträge übertragen wir in unsere Betreuung.<br />
Ziel ist ein Ansprechpartner für alle bAV-Themen (bAV-<br />
Gesamtverwaltung).<br />
6. Wir erstellen für Sie eine einheitliche und rechtssichere<br />
Versorgungsordnung.<br />
7. Alle bAV-Verträge werden rechtssicher dokumentiert.<br />
8. Wir halten alle Fristen ein, z. B. bei Ausscheiden eines<br />
Mitarbeiters die fristgerechte Übertragung (Gefahr:<br />
Nachhaftung!)<br />
9. Jeder Mitarbeiter wird in einem Pflichtgespräch durch<br />
unser Team bedarfsgerecht beraten und aufgeklärt.<br />
Dauer ca. 30 Minuten. Die Dokumentation für die Unternehmen<br />
erfolgt dann durch unser Haus. Entweder<br />
durch einen bAV-Vertrag inkl. Dokumentation oder durch<br />
eine Verzichtserklärung für die Personalakte<br />
10. Somit werden die Aufklärungs- und Informationspflichten<br />
gewährleistet, inkl. Dokumentation durch<br />
unser Haus.<br />
Einige Unternehmen, die diesem Konzept nicht folgen, haben<br />
arbeitsrechtliche Verfahren zu erwarten. Mit Nachzahlungen<br />
von entgangenen Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen<br />
der Arbeitnehmer und besonders ab 2022<br />
auch dem Pflichtzuschuss des Arbeitgebers (wenn keine<br />
Entgeltumwandlung angeboten wurde) ist zu rechnen. Die<br />
Gleichbehandlung der Zusagen spielt in der AG Haftung<br />
ebenfalls eine große Rolle.<br />
Unser bAV- Konzept bildet alles ab.<br />
• Von der rechtssicheren Versorgungsordnung<br />
• zur Übernahme der bAV-Gesamtverwaltung<br />
• und dessen Prüfung auf AG Haftung und Dokumentation,<br />
• bis zu den persönlichen Einzelgesprächen der Mitarbeiter<br />
• sowie deren Dokumentation für die Personalakte,<br />
• ggf. mit Verzichtserklärung<br />
• und einem halbjährlichen Servicetag für bestehende und<br />
neue Mitarbeiter.<br />
© Jeschke & Jeschke Versicherungsmakler GmbH<br />
Westenried 1, 82390 Eberfing, www.jeschkeundjeschke.de<br />
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