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Melange No24

Melange No24 - das Magazin im Süden Bayerns

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VERSICHERUNGS-EXPERTEN<br />

Für Arbeitgeber –<br />

unser Gesamt-Konzept für die betriebliche Altersvorsorge:<br />

Die Grundlage bildet eine einheitliche und rechtssichere<br />

Versorgungsordnung, die alle aktuellen gesetzlichen Bestimmungen<br />

berücksichtigt und die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter<br />

der Firma regelt (Gleichbehandlungsgesetz).<br />

• Ziel ist, die Arbeitgeber-Haftung so gering wie möglich zu<br />

halten und<br />

• die Versorgung der Mitarbeiter zu stärken.<br />

1. Jeder Mitarbeiter hat einen Rechtsanspruch auf eine<br />

betriebl. Altersversorgung (§1 BetrAVG).<br />

2. Seit 01.01.2022 muss jeder Arbeitgeber einen Pflichtzuschuss<br />

zu jeder Entgeltumwandlung von mind. 15% bezahlen<br />

(BRSG).<br />

3. Arbeitgeberhaftung:<br />

Jeder bAV-Vertrag ist eine Zusage für den Mitarbeiter.<br />

Die Arbeitgeber treten in die Zusage eines bAV-Vertrags<br />

ein und haften vollumfänglich für dessen Erfüllung, nicht<br />

der Versicherer!<br />

Das gilt auch für Bestandsverträge und auch nach Ausscheiden<br />

eines Mitarbeiters! Reduziert z. B. eine Pensionskasse<br />

die Garantien lt. Satzung, haften Firmen vollumfänglich<br />

und müssen auffüllen!<br />

Besteht eine Ungleichbehandlung, haftet der Arbeitgeber!<br />

Besteht eine Anpassungsverpflichtung (§16 BetrAVG) und<br />

ist vertraglich nicht vereinbart, haften die Arbeitgeber<br />

und müssen auffüllen!<br />

4. Unser Unternehmen prüft alle bestehenden bAV-Verträge<br />

der Unternehmen (bestehende Zusagen), prüft<br />

diese auf Arbeitgeberhaftung, passt ggf. die Verträge an<br />

und dokumentiert dies.<br />

5. Bestehende bAV-Verträge übertragen wir in unsere Betreuung.<br />

Ziel ist ein Ansprechpartner für alle bAV-Themen (bAV-<br />

Gesamtverwaltung).<br />

6. Wir erstellen für Sie eine einheitliche und rechtssichere<br />

Versorgungsordnung.<br />

7. Alle bAV-Verträge werden rechtssicher dokumentiert.<br />

8. Wir halten alle Fristen ein, z. B. bei Ausscheiden eines<br />

Mitarbeiters die fristgerechte Übertragung (Gefahr:<br />

Nachhaftung!)<br />

9. Jeder Mitarbeiter wird in einem Pflichtgespräch durch<br />

unser Team bedarfsgerecht beraten und aufgeklärt.<br />

Dauer ca. 30 Minuten. Die Dokumentation für die Unternehmen<br />

erfolgt dann durch unser Haus. Entweder<br />

durch einen bAV-Vertrag inkl. Dokumentation oder durch<br />

eine Verzichtserklärung für die Personalakte<br />

10. Somit werden die Aufklärungs- und Informationspflichten<br />

gewährleistet, inkl. Dokumentation durch<br />

unser Haus.<br />

Einige Unternehmen, die diesem Konzept nicht folgen, haben<br />

arbeitsrechtliche Verfahren zu erwarten. Mit Nachzahlungen<br />

von entgangenen Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen<br />

der Arbeitnehmer und besonders ab 2022<br />

auch dem Pflichtzuschuss des Arbeitgebers (wenn keine<br />

Entgeltumwandlung angeboten wurde) ist zu rechnen. Die<br />

Gleichbehandlung der Zusagen spielt in der AG Haftung<br />

ebenfalls eine große Rolle.<br />

Unser bAV- Konzept bildet alles ab.<br />

• Von der rechtssicheren Versorgungsordnung<br />

• zur Übernahme der bAV-Gesamtverwaltung<br />

• und dessen Prüfung auf AG Haftung und Dokumentation,<br />

• bis zu den persönlichen Einzelgesprächen der Mitarbeiter<br />

• sowie deren Dokumentation für die Personalakte,<br />

• ggf. mit Verzichtserklärung<br />

• und einem halbjährlichen Servicetag für bestehende und<br />

neue Mitarbeiter.<br />

© Jeschke & Jeschke Versicherungsmakler GmbH<br />

Westenried 1, 82390 Eberfing, www.jeschkeundjeschke.de<br />

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