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Melange No24

Melange No24 - das Magazin im Süden Bayerns

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IMMOBILIEN - EXPERTENTIPPS<br />

Als Hausbesitzer eine finanzielle<br />

Schieflage vermeiden<br />

Entsteht am eigenen Haus ein Schaden, gerät die finanzielle<br />

Situation schnell in Schieflage. Eigentümer können<br />

sich davor schützen, indem sie proaktiv einen Notgroschen<br />

anlegen – die Instandhaltungsrücklage.<br />

Damit die eigenen vier Wände im Laufe der Zeit nicht verfallen,<br />

müssen Eigentümer sich um ihre Instandhaltung kümmern. Regelmäßige<br />

Kontrollen, Wartungen und Reparaturen verhindern, dass<br />

die Immobilie an Wert verliert und man eines Tages vor desolater<br />

Substanz steht. Viele Modernisierungsmaßnahmen lassen sich<br />

lange im Voraus planen, wie der Tausch energiefressender Heizungen<br />

oder schlecht gedämmter Fenster. Es können aber auch unvorhersehbare<br />

Kosten auf Immobilienbesitzer zukommen, etwa<br />

plötzlich notwendige Reparaturen. Mit einem eigens dafür vorgesehenen<br />

Spartopf, der sogenannten Instandhaltungsrücklage,<br />

haben Hauseigentümer stets die nötigen finanziellen Mittel parat.<br />

Die Instandhaltungsrücklage ist eine Art Notgroschen. Gesetzlich<br />

vorgeschrieben ist dieser nicht – ob und wie viel man zur Seite<br />

legt, bleibt jedem selbst überlassen. Empfehlenswert ist der finanzielle<br />

Puffer allemal, da Modernisierungsmaßnahmen und Reparaturen<br />

oftmals mit hohen Kosten verbunden sind.<br />

Mit welchen Kosten beziehungsweise mit welcher Rücklagenhöhe<br />

Eigentümer kalkulieren sollten, hängt stark von den Eigenschaften<br />

des jeweiligen Objekts ab: Lage, Alter, Zustand, Ausstattung und die<br />

Größe sind ausschlaggebend. Immobilien-Experten greifen auf spezielle<br />

Rechenformeln zurück, um einen geeigneten Richtwert für Hausbesitzer<br />

zu finden. Diese drei Varianten sind am weitesten verbreitet:<br />

• Zweite Berechnungsverordnung des Wohnungsbaugesetzes<br />

(WoBauG):<br />

Die Berechnungsverordnung empfiehlt eine Staffelung des Sparbetrags<br />

nach Alter der Immobilie. Gemäß dieser Verordnung sollten<br />

für ein Haus, das seit weniger als 22 Jahren bezugsfertig ist, jährliche<br />

Rücklagen in Höhe von 7,10 Euro pro Quadratmeter gebildet<br />

werden. Liegt die Bezugsfertigkeit mehr als 22 Jahre zurück, sollten<br />

Eigentümer jährlich 9 Euro pro Quadratmeter zurücklegen. 11,50<br />

Euro pro Quadratmeter sind empfehlenswert, wenn das Objekt<br />

seit mehr als 32 Jahren bezugsfertig ist.<br />

Britta Kirstein-Zietz und Roger Zietz,<br />

ZIETZ Immobilien in Murnau am Staffelsee<br />

• Empfehlung des Verbands Privater Bauherren (VPB):<br />

Es geht auch einfacher: Der VPB empfiehlt, einen Euro pro Quadratmeter<br />

Wohnfläche im Monat zurücklegen – 12 Euro pro Quadratmeter<br />

und Jahr.<br />

• Peterssche Formel:<br />

Noch etwas ambitionierter: Die Peterssche Formel wird in der Regel<br />

von Eigentümergemeinschaften genutzt. Sie basiert auf der Annahme,<br />

dass ein Gebäude in einer Zeitspanne von 80 Jahren das Anderthalbfache<br />

seiner Herstellungskosten für die Instandhaltung benötigt. Um<br />

diese Formel anwenden zu können, müssen Eigentümer allerdings<br />

die Herstellungskosten der Immobilie pro Quadratmeter kennen. Das<br />

ist bei neueren Gebäuden kein Problem, bei älteren Immobilien<br />

müssen oft Schätzungen herhalten. Nach dieser Methode werden die<br />

Herstellungskosten mit dem<br />

Faktor 1,5 multipliziert und<br />

anschließend durch 80 (Jahre)<br />

dividiert.<br />

Ganz gleich, woran sich Eigentümer<br />

orientieren: ein ausreichender<br />

finanzieller Puffer<br />

ist auf jeden Fall angeraten,<br />

schützt im Fall des Falles<br />

vor bösen Überraschungen<br />

und nimmt so die Furcht<br />

auch vor unerwartet auftretenden<br />

Reparaturen.<br />

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