Melange No24
Melange No24 - das Magazin im Süden Bayerns
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IMMOBILIEN - EXPERTENTIPPS<br />
Als Hausbesitzer eine finanzielle<br />
Schieflage vermeiden<br />
Entsteht am eigenen Haus ein Schaden, gerät die finanzielle<br />
Situation schnell in Schieflage. Eigentümer können<br />
sich davor schützen, indem sie proaktiv einen Notgroschen<br />
anlegen – die Instandhaltungsrücklage.<br />
Damit die eigenen vier Wände im Laufe der Zeit nicht verfallen,<br />
müssen Eigentümer sich um ihre Instandhaltung kümmern. Regelmäßige<br />
Kontrollen, Wartungen und Reparaturen verhindern, dass<br />
die Immobilie an Wert verliert und man eines Tages vor desolater<br />
Substanz steht. Viele Modernisierungsmaßnahmen lassen sich<br />
lange im Voraus planen, wie der Tausch energiefressender Heizungen<br />
oder schlecht gedämmter Fenster. Es können aber auch unvorhersehbare<br />
Kosten auf Immobilienbesitzer zukommen, etwa<br />
plötzlich notwendige Reparaturen. Mit einem eigens dafür vorgesehenen<br />
Spartopf, der sogenannten Instandhaltungsrücklage,<br />
haben Hauseigentümer stets die nötigen finanziellen Mittel parat.<br />
Die Instandhaltungsrücklage ist eine Art Notgroschen. Gesetzlich<br />
vorgeschrieben ist dieser nicht – ob und wie viel man zur Seite<br />
legt, bleibt jedem selbst überlassen. Empfehlenswert ist der finanzielle<br />
Puffer allemal, da Modernisierungsmaßnahmen und Reparaturen<br />
oftmals mit hohen Kosten verbunden sind.<br />
Mit welchen Kosten beziehungsweise mit welcher Rücklagenhöhe<br />
Eigentümer kalkulieren sollten, hängt stark von den Eigenschaften<br />
des jeweiligen Objekts ab: Lage, Alter, Zustand, Ausstattung und die<br />
Größe sind ausschlaggebend. Immobilien-Experten greifen auf spezielle<br />
Rechenformeln zurück, um einen geeigneten Richtwert für Hausbesitzer<br />
zu finden. Diese drei Varianten sind am weitesten verbreitet:<br />
• Zweite Berechnungsverordnung des Wohnungsbaugesetzes<br />
(WoBauG):<br />
Die Berechnungsverordnung empfiehlt eine Staffelung des Sparbetrags<br />
nach Alter der Immobilie. Gemäß dieser Verordnung sollten<br />
für ein Haus, das seit weniger als 22 Jahren bezugsfertig ist, jährliche<br />
Rücklagen in Höhe von 7,10 Euro pro Quadratmeter gebildet<br />
werden. Liegt die Bezugsfertigkeit mehr als 22 Jahre zurück, sollten<br />
Eigentümer jährlich 9 Euro pro Quadratmeter zurücklegen. 11,50<br />
Euro pro Quadratmeter sind empfehlenswert, wenn das Objekt<br />
seit mehr als 32 Jahren bezugsfertig ist.<br />
Britta Kirstein-Zietz und Roger Zietz,<br />
ZIETZ Immobilien in Murnau am Staffelsee<br />
• Empfehlung des Verbands Privater Bauherren (VPB):<br />
Es geht auch einfacher: Der VPB empfiehlt, einen Euro pro Quadratmeter<br />
Wohnfläche im Monat zurücklegen – 12 Euro pro Quadratmeter<br />
und Jahr.<br />
• Peterssche Formel:<br />
Noch etwas ambitionierter: Die Peterssche Formel wird in der Regel<br />
von Eigentümergemeinschaften genutzt. Sie basiert auf der Annahme,<br />
dass ein Gebäude in einer Zeitspanne von 80 Jahren das Anderthalbfache<br />
seiner Herstellungskosten für die Instandhaltung benötigt. Um<br />
diese Formel anwenden zu können, müssen Eigentümer allerdings<br />
die Herstellungskosten der Immobilie pro Quadratmeter kennen. Das<br />
ist bei neueren Gebäuden kein Problem, bei älteren Immobilien<br />
müssen oft Schätzungen herhalten. Nach dieser Methode werden die<br />
Herstellungskosten mit dem<br />
Faktor 1,5 multipliziert und<br />
anschließend durch 80 (Jahre)<br />
dividiert.<br />
Ganz gleich, woran sich Eigentümer<br />
orientieren: ein ausreichender<br />
finanzieller Puffer<br />
ist auf jeden Fall angeraten,<br />
schützt im Fall des Falles<br />
vor bösen Überraschungen<br />
und nimmt so die Furcht<br />
auch vor unerwartet auftretenden<br />
Reparaturen.<br />
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