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Freiwilliges Soziales Jahr Politik Jahresbericht - SPD-Fraktion im ...

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<strong>Jahr</strong>esbericht <strong>Freiwilliges</strong> <strong>Soziales</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>Politik</strong><br />

Die Große Anfrage<br />

Auch „Große Anfragen“ werden von einer <strong>Fraktion</strong> oder mindestens 10 Abgeordneten eingebracht.<br />

Große Anfragen beschäftigen sich mit einem Thema, das kurz einleitend erörtert wird,<br />

und einem darauffolgendem „Fragenkatalog“ von ca. 20-100 Fragen, die von der Landesregierung<br />

beantwortet werden sollen. Über die Landtagsverwaltung und den Landtagspräsidenten<br />

erreicht die Große Anfrage dann die Landesregierung. Innerhalb der Landesregierung kümmert<br />

sich dann das dem Thema entsprechende Ministerium um die Beantwortung der Fragen. Die<br />

Antworten werden an die MdLs gesandt und die Große Anfrage wird auf die Tagesordnung<br />

gesetzt. Im Plenum wird dann darüber debattiert.<br />

Die Kleine mündliche Anfrage<br />

Kleine mündliche Anfragen sind Anfragen von einzelnen oder mehreren Abgeordneten zu best<strong>im</strong>mten<br />

-oft lokalen- Sachverhalten. Hier haben die Abgeordneten die Chance relevante und<br />

Themen aus ihren Wahlkreisen anzusprechen, aber auch die allgemeine <strong>Politik</strong> der Landesregierung<br />

wird (vor allem von der Opposition) hinterfragt. Einleitend besteht eine solche Anfrage<br />

aus einem das Problem/den Themenbereich umfassenden, kurzen Text. Kern der Kleinen mündlichen<br />

Anfrage sind natürlich die Fragesätze, von denen es nur drei sein dürfen, da sie sonst als<br />

„Kleine schriftliche Anfrage“ eingereicht werden muss, diese ist allerdings eine außerparlamentarische<br />

Initiative, denn <strong>im</strong> Plenum wird sie nicht besprochen. Es versteht sich auch von<br />

selbst, dass nicht alle ca.50-60 eingereichten Kleinen mündlichen Anfragen <strong>im</strong> Plenum besprochen<br />

werden können, zumal die Abgeordneten weitere Fragen stellen können während der<br />

Diskussion. Daher ist die Zeit auf 60 Minuten begrenzt und es werden nur die Anfragen in der<br />

Parlamentssitzung debattiert, die in diesen Zeitraum passen, das sind in der Regel ein bis zwei.<br />

Daher wird auch bei der Reihenfolge der gestellten Anfragen fraktionsweise rotiert. Der Rest der<br />

Antworten wird schriftlich von der Landesregierung nachgereicht und dann hinterher ins<br />

Protokoll aufgenommen.<br />

Die Dringliche Anfrage<br />

Der Niedersächsische Landtag tagt einmal <strong>im</strong> Monat für drei bis vier Tage. Die <strong>Fraktion</strong>en haben<br />

die Möglichkeit, in jeder Plenarwoche eine „Dringliche Anfrage“ zu stellen. Dringliche Anfragen<br />

sind formal genauso aufgebaut wie Kleine mündliche Anfragen, allerdings sollte es sich dabei<br />

inhaltlich um ein sehr aktuelles, viel diskutiertes Thema handeln. Diese Anfragen werden in<br />

jedem Falle mündlich <strong>im</strong> Plenum erörtert.<br />

Die Aktuelle Stunde<br />

Während der „Aktuellen Stunde“ werden „Sachen von allgemeinem und aktuellem Interesse“<br />

debattiert. Genau wie bei „Dringlichen Anfragen“ hat eine <strong>Fraktion</strong> das Recht pro Sitzungswoche<br />

ein brisantes Thema zur Aktuellen Stunde in den Landtag einzubringen. Jedoch unterscheidet<br />

sich die Aktuelle Stunde formal von der Dringlichen Anfrage, denn bei der Einbringung<br />

einer Aktuellen Stunde wird lediglich ein -manchmal vager- Begriff oder Satz zum Anstoß der<br />

Diskussion genannt.<br />

Im nächsten Beitrag unterfüttere ich diese theoretische Übersicht gerne noch mit ein paar Beispielen<br />

aus der Praxis. Nächste Woche ist Plenum und best<strong>im</strong>mt finde ich dort interessante Beispiele<br />

für parlamentarische Initiativen.<br />

Fabian Claussen S e i t e | 13

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