altlandkreis - Das Magazin für den westlichen Pfaffenwinkel - Ausgabe Mai/Juni 2023
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Ein Teil der EAA-Aufgaben: Vorträge in Betrieben halten.<br />
gilt <strong>für</strong> <strong>den</strong> Fall einer Ausbildung<br />
von Menschen mit (schwerer) Behinderung.<br />
„Wir klären <strong>für</strong> Arbeitgeber<br />
ab, welche Leistungen, zum<br />
Beispiel von Seiten der Agentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit, <strong>für</strong> einen erfolgreichen<br />
Ausbildungsverlauf in Frage kommen<br />
und lassen <strong>den</strong> ausbil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />
Betrieb auch bei allen anderen Herausforderungen<br />
nicht allein.“ <strong>Das</strong><br />
gilt auch bei der Sicherung eines<br />
Arbeitsverhältnisses von Menschen<br />
mit (schwerer) Behinderung, wo<br />
die EAA eng mit dem örtlichen IFD<br />
zusammenarbeitet. „Während der<br />
Probezeit können Menschen mit<br />
Behinderung ebenso grundlos gekündigt<br />
wer<strong>den</strong> wie Arbeitnehmer<br />
ohne Handicap, danach ist eine<br />
Ausstellung nur mit Zustimmung<br />
des Inklusionsamtes möglich“, sagt<br />
Michael Hölzl, der damit zwei<br />
wichtige Punkte zum Ausdruck<br />
bringt: Menschen mit Behinderung<br />
genießen im Falle einer längerfristigen<br />
Anstellung einen besonderen<br />
Schutz vor Kündigung, was im<br />
Umkehrschluss jedoch nicht heißt,<br />
dass sie unkündbar sind. „Deshalb<br />
ist es uns immens wichtig, <strong>für</strong> einen<br />
Arbeitgeber von vorne herein<br />
<strong>den</strong> passen<strong>den</strong> Bewerber oder die<br />
passende Bewerberin zu fin<strong>den</strong>.“<br />
Ausgleichsabgabe<br />
und Prävention<br />
Grundsätzlich sind in Deutschland<br />
sowohl private als auch öffentliche<br />
Arbeitgeber mit mindestens 20<br />
Mitarbeitern gesetzlich dazu verpflichtet,<br />
mindestens fünf Prozent<br />
ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten<br />
oder anderen anrechnungsfähigen<br />
Menschen zu besetzen.<br />
Wird diese Quote nicht erfüllt,<br />
ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe<br />
fällig, die je nach Erfüllungsquote<br />
unterschiedlich hoch<br />
ausfällt. Ab wann ein Mitarbeiter<br />
als schwerbehindert einzustufen<br />
ist? Oder in welchen Fällen es um<br />
dahingehend gleichgestellte Menschen<br />
handelt? Auch das beantworten<br />
EAA-Experten wie Michael<br />
Hölzl, die auf Wunsch auch immer<br />
wieder Fachvorträge vor Ort in Firmen<br />
halten und organisieren. „<strong>Das</strong><br />
kann im kleineren Kreis innerhalb<br />
einer Abteilung sein, oder vor<br />
versammelter Belegschaft und zu<br />
total unterschiedlichen Themen.“<br />
Zum Beispiel über „Umgang mit<br />
Gehörlosen“ oder „Gesundheit<br />
am Arbeitsplatz“. Letztlich gehe<br />
es der EAA auch darum, nach wie<br />
vor vorhan<strong>den</strong>e Vorurteile, Ängste<br />
und Sorgen beim Thema „Inklusion“<br />
abzubauen. Aber eben auch<br />
gesunde Mitarbeiter aufzuklären<br />
und ihnen präventive Maßnahmen<br />
ans Herz zu legen. „Nur fünf<br />
Prozent der Behinderungen an<br />
Menschen sind angeboren, 95<br />
Prozent wer<strong>den</strong> im Laufe eines<br />
Lebens erworben.“ Im digitalen<br />
Zeitalter nehmen insbesondere<br />
die unsichtbaren Krankheiten wie<br />
Burn Out und Depressionen massiv<br />
zu. Umso verständlicher ist Hölzls<br />
Wunschziel: „<strong>Das</strong>s es uns im Idealfall<br />
eines Tages gar nicht mehr<br />
gibt, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
ausreichend auf sich<br />
achten und gesund bleiben, außerdem<br />
Kollegen und Kolleginnen<br />
mit Handicap fester Bestandteil in<br />
unserer Gesellschaft sind – privat<br />
wie beruflich.“ Was ihn dahingehend<br />
besonders positiv stimmt: Die<br />
mehr als 200 Betriebe, die im vergangenen<br />
Jahr Kontakt hatten mit<br />
der EAA-Niederlassung in Weilheim,<br />
zeigten sich durchaus positiv<br />
gegenüber dem Thema „Inklusion<br />
am Arbeitsplatz“.<br />
js<br />
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