Allgäuer Wirtschaftsmagazin_Ausgabe 3_2023
Der TT Verlag mit Sitz in Kempten veröffentlicht jedes Jahr 6 Ausgaben des Allgäuer Wirtschaftsmagazin plus Sonderausgaben. Pro Ausgabe erreicht die Publikation ca. 50.000 Leser aus dem bayerischen und württembergischen Allgäu. Der Schwerpunkt liegt auf regionale Themen und Unternehmen - ohne die große weite Welt außer Acht zu lassen.
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Kempten | Europäisches Patent<br />
Freude, schöner Götterfunken!<br />
Die Geburt des Einheitlichen Patentgerichts<br />
Das europäische Patentwesen musste lange<br />
leiden. Patentanwälte in ganz Europa träumten<br />
seit den 1960er Jahren von einem einheitlichen<br />
europäischen Patent und einem<br />
damit einhergehenden europäischen Patentgericht.<br />
Erst jetzt, am 01.06.<strong>2023</strong> öffnete das<br />
Einheitliche Patentgericht seine Pforten.<br />
Dabei wurden diese etwa 60 Jahre nicht<br />
nur mit Träumen verbracht, vielmehr war es<br />
ein steiniger Weg voller harter Verhandlungen<br />
zwischen den Mitgliedsstaaten, dem<br />
Brexit und Verfassungsklagen.<br />
Auch der Start des Einheitlichen Patentgerichts<br />
verlief ruppig. Unter den besonders<br />
strengen technischen Vorgaben und dem be -<br />
sonders hohen Ansturm von über 100.000<br />
Anträgen in den vergangenen sechs Monaten<br />
ächzten Patentanwälte und die digitale<br />
Infrastruktur des Einheitlichen Patentgerichts<br />
gleichermaßen. Die damit einher gehenden<br />
technischen Probleme sollten jetzt<br />
jedoch weitestgehend überwunden sein.<br />
Nun endlich haben Patentanmelder die<br />
Möglichkeit, ein Europäisches Patent einheitlicher<br />
Wirkung, umgangssprachlich auch<br />
als Einheitspatent bezeichnet, zu erwerben.<br />
Während das bisherige Europäische Patent<br />
in bis zu 39 Einzelstaaten in nationale Patente<br />
zerfällt, gilt das Einheits patent in aktuell<br />
17 EU-Staaten, darunter Deutschland,<br />
Frankreich, Italien und die Niederlande,<br />
einheitlich, also als ein einziges Patent. Entsprechend<br />
kann bei den Kosten der Aufrechterhaltung<br />
des Patents gegenüber einem<br />
klassischen Europäischen Patent im Einzelfall<br />
deutlich gespart werden. Auch eine<br />
Patentnichtigkeits- oder Patentverletzungsklage<br />
vor dem Einheitlichen Patentgericht<br />
verläuft einheitlich und damit deutlich zügiger<br />
als vor den einzelnen nationalen Gerichten.<br />
Sollte das Europäische Patent jedoch nur für<br />
wenige Staaten gewünscht sein oder an der<br />
Vertrautheit des bisher bekannten Systems<br />
festgehalten werden, so kann dieses auch<br />
weiterhin verfolgt und die Zuständigkeit des<br />
Einheitlichen Patentgerichts vorerst ausgeschlossen<br />
werden. Dadurch wird die Flexibilität<br />
des Europäischen Patents in den einzelnen<br />
Staaten gewahrt und gegebenenfalls<br />
Kosten gespart.<br />
Insgesamt verstärkt die Einführung des Einheitspatents<br />
und des einheitlichen Patentgerichts<br />
die Bindung innerhalb der EU und<br />
erweitert sinnvoll den Werkzeugkasten zur<br />
Sicherung der eigenen Erfindung in Europa,<br />
ohne die bisherigen Möglichkeiten einzuschränken.<br />
Thomas Noel<br />
„Das Einheitliche Patentgericht<br />
bietet neue Chancen, ohne diese<br />
dem Anmelder aufzuzwingen.“<br />
VKK Patentanwälte<br />
87437 Kempten<br />
www.vkkpatent.com<br />
Thomas Noel, Patentanwalt<br />
BILDER: VKK PATENTANWÄLTE,<br />
PIXABAY<br />
158 31 | <strong>2023</strong>