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Allgäuer Wirtschaftsmagazin_Ausgabe 3_2023

Der TT Verlag mit Sitz in Kempten veröffentlicht jedes Jahr 6 Ausgaben des Allgäuer Wirtschaftsmagazin plus Sonderausgaben. Pro Ausgabe erreicht die Publikation ca. 50.000 Leser aus dem bayerischen und württembergischen Allgäu. Der Schwerpunkt liegt auf regionale Themen und Unternehmen - ohne die große weite Welt außer Acht zu lassen.

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Kempten | Europäisches Patent<br />

Freude, schöner Götterfunken!<br />

Die Geburt des Einheitlichen Patentgerichts<br />

Das europäische Patentwesen musste lange<br />

leiden. Patentanwälte in ganz Europa träumten<br />

seit den 1960er Jahren von einem einheitlichen<br />

europäischen Patent und einem<br />

damit einhergehenden europäischen Patentgericht.<br />

Erst jetzt, am 01.06.<strong>2023</strong> öffnete das<br />

Einheitliche Patentgericht seine Pforten.<br />

Dabei wurden diese etwa 60 Jahre nicht<br />

nur mit Träumen verbracht, vielmehr war es<br />

ein steiniger Weg voller harter Verhandlungen<br />

zwischen den Mitgliedsstaaten, dem<br />

Brexit und Verfassungsklagen.<br />

Auch der Start des Einheitlichen Patentgerichts<br />

verlief ruppig. Unter den besonders<br />

strengen technischen Vorgaben und dem be -<br />

sonders hohen Ansturm von über 100.000<br />

Anträgen in den vergangenen sechs Monaten<br />

ächzten Patentanwälte und die digitale<br />

Infrastruktur des Einheitlichen Patentgerichts<br />

gleichermaßen. Die damit einher gehenden<br />

technischen Probleme sollten jetzt<br />

jedoch weitestgehend überwunden sein.<br />

Nun endlich haben Patentanmelder die<br />

Möglichkeit, ein Europäisches Patent einheitlicher<br />

Wirkung, umgangssprachlich auch<br />

als Einheitspatent bezeichnet, zu erwerben.<br />

Während das bisherige Europäische Patent<br />

in bis zu 39 Einzelstaaten in nationale Patente<br />

zerfällt, gilt das Einheits patent in aktuell<br />

17 EU-Staaten, darunter Deutschland,<br />

Frankreich, Italien und die Niederlande,<br />

einheitlich, also als ein einziges Patent. Entsprechend<br />

kann bei den Kosten der Aufrechterhaltung<br />

des Patents gegenüber einem<br />

klassischen Europäischen Patent im Einzelfall<br />

deutlich gespart werden. Auch eine<br />

Patentnichtigkeits- oder Patentverletzungsklage<br />

vor dem Einheitlichen Patentgericht<br />

verläuft einheitlich und damit deutlich zügiger<br />

als vor den einzelnen nationalen Gerichten.<br />

Sollte das Europäische Patent jedoch nur für<br />

wenige Staaten gewünscht sein oder an der<br />

Vertrautheit des bisher bekannten Systems<br />

festgehalten werden, so kann dieses auch<br />

weiterhin verfolgt und die Zuständigkeit des<br />

Einheitlichen Patentgerichts vorerst ausgeschlossen<br />

werden. Dadurch wird die Flexibilität<br />

des Europäischen Patents in den einzelnen<br />

Staaten gewahrt und gegebenenfalls<br />

Kosten gespart.<br />

Insgesamt verstärkt die Einführung des Einheitspatents<br />

und des einheitlichen Patentgerichts<br />

die Bindung innerhalb der EU und<br />

erweitert sinnvoll den Werkzeugkasten zur<br />

Sicherung der eigenen Erfindung in Europa,<br />

ohne die bisherigen Möglichkeiten einzuschränken.<br />

Thomas Noel<br />

„Das Einheitliche Patentgericht<br />

bietet neue Chancen, ohne diese<br />

dem Anmelder aufzuzwingen.“<br />

VKK Patentanwälte<br />

87437 Kempten<br />

www.vkkpatent.com<br />

Thomas Noel, Patentanwalt<br />

BILDER: VKK PATENTANWÄLTE,<br />

PIXABAY<br />

158 31 | <strong>2023</strong>

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