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AUTOINSIDE Ausgabe 1 – Januar 2024

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POLITIK & RECHT<br />

Gesetzesänderung seit 1. <strong>Januar</strong> <strong>2024</strong><br />

Was Versicherungsvermittler<br />

jetzt wissen müssen<br />

Für viele Garagen ist das Vermitteln von Autoversicherungen für Fahrzeuge ein wichtiges Zusatzgeschäft.<br />

Umso wichtiger, die weitgehenden Änderungen durchs Versicherungsaufsichtsgesetz seit 1. <strong>Januar</strong> <strong>2024</strong><br />

und die drei künftig möglichen Vermittlungsmodelle zu kennen. Tahir Pardhan<br />

Bedeutende Änderungen: Künftig gibt es drei Varianten,<br />

als Garage auch Autoversicherungen zu vermitteln.<br />

Foto: iStock<br />

Die Vermittlung von Motorfahrzeugversicherungen<br />

beim Fahrzeugverkauf<br />

gehört zu den Angeboten vieler Garagistinnen<br />

und Garagisten als Rundumanbieter von<br />

Mobilitätsdienstleistungen. Die dabei generierten<br />

Einnahmen gelten als interessanter<br />

Zusatzverdienst. Das neue Versicherungsaufsichtsgesetz<br />

(VAG), welches am 1. <strong>Januar</strong> <strong>2024</strong><br />

in Kraft trat, sieht nun jedoch grundlegende<br />

Änderungen vor und wird Einfluss darauf<br />

haben, wie auch Garagisten künftig mit der<br />

Vermittlung von Versicherungen umgehen<br />

müssen.<br />

Tahir Pardhan, Leiter AGVS-Rechtsdienst<br />

Hintergrund dieser Gesetzesrevision ist die<br />

Sicherstellung einer vertrauenswürdigen und<br />

korrekten Versicherungsberatung. Das Gesetz<br />

unterscheidet zwischen ungebundenen<br />

und gebundenen Versicherungsvermittlern.<br />

Per Inkrafttreten müssen sich Garagenbetreibende<br />

festgelegt haben, welche Variante<br />

sie wählen möchten <strong>–</strong> beides gleichzeitig ist<br />

nicht möglich. Tun sie dies nicht, dürften<br />

seit 1.1.<strong>2024</strong> keine Beratungen mehr durchgeführt<br />

oder direkte Offerten für Kundinnen<br />

und Kunden erstellt werden!<br />

Ungebundene Vermittler mit<br />

Registrierungspfl cht<br />

Ungebunden sind Versicherungsvermittler,<br />

wenn sie in einem Treueverhältnis zum Versicherungsnehmer<br />

(also Kundin oder Kunde)<br />

stehen und in dessen Interesse handeln. Ungebundene<br />

Vermittler sind weder wirtschaftlich<br />

noch auf andere Weise an eine Versicherungsgesellschaft<br />

gebunden. Garagistinnen<br />

70<br />

<strong>Januar</strong> <strong>2024</strong> | <strong>AUTOINSIDE</strong>

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