AUTOINSIDE Ausgabe 1 – Januar 2024
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POLITIK & RECHT<br />
Gesetzesänderung seit 1. <strong>Januar</strong> <strong>2024</strong><br />
Was Versicherungsvermittler<br />
jetzt wissen müssen<br />
Für viele Garagen ist das Vermitteln von Autoversicherungen für Fahrzeuge ein wichtiges Zusatzgeschäft.<br />
Umso wichtiger, die weitgehenden Änderungen durchs Versicherungsaufsichtsgesetz seit 1. <strong>Januar</strong> <strong>2024</strong><br />
und die drei künftig möglichen Vermittlungsmodelle zu kennen. Tahir Pardhan<br />
Bedeutende Änderungen: Künftig gibt es drei Varianten,<br />
als Garage auch Autoversicherungen zu vermitteln.<br />
Foto: iStock<br />
Die Vermittlung von Motorfahrzeugversicherungen<br />
beim Fahrzeugverkauf<br />
gehört zu den Angeboten vieler Garagistinnen<br />
und Garagisten als Rundumanbieter von<br />
Mobilitätsdienstleistungen. Die dabei generierten<br />
Einnahmen gelten als interessanter<br />
Zusatzverdienst. Das neue Versicherungsaufsichtsgesetz<br />
(VAG), welches am 1. <strong>Januar</strong> <strong>2024</strong><br />
in Kraft trat, sieht nun jedoch grundlegende<br />
Änderungen vor und wird Einfluss darauf<br />
haben, wie auch Garagisten künftig mit der<br />
Vermittlung von Versicherungen umgehen<br />
müssen.<br />
Tahir Pardhan, Leiter AGVS-Rechtsdienst<br />
Hintergrund dieser Gesetzesrevision ist die<br />
Sicherstellung einer vertrauenswürdigen und<br />
korrekten Versicherungsberatung. Das Gesetz<br />
unterscheidet zwischen ungebundenen<br />
und gebundenen Versicherungsvermittlern.<br />
Per Inkrafttreten müssen sich Garagenbetreibende<br />
festgelegt haben, welche Variante<br />
sie wählen möchten <strong>–</strong> beides gleichzeitig ist<br />
nicht möglich. Tun sie dies nicht, dürften<br />
seit 1.1.<strong>2024</strong> keine Beratungen mehr durchgeführt<br />
oder direkte Offerten für Kundinnen<br />
und Kunden erstellt werden!<br />
Ungebundene Vermittler mit<br />
Registrierungspfl cht<br />
Ungebunden sind Versicherungsvermittler,<br />
wenn sie in einem Treueverhältnis zum Versicherungsnehmer<br />
(also Kundin oder Kunde)<br />
stehen und in dessen Interesse handeln. Ungebundene<br />
Vermittler sind weder wirtschaftlich<br />
noch auf andere Weise an eine Versicherungsgesellschaft<br />
gebunden. Garagistinnen<br />
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<strong>Januar</strong> <strong>2024</strong> | <strong>AUTOINSIDE</strong>