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AUTOINSIDE Ausgabe 1 – Januar 2024

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POLITIK & RECHT<br />

Diese drei Modelle der Versicherungsvermittlung durch Garagen stehen seit dem 1. <strong>Januar</strong> <strong>2024</strong> zur Wahl. Grafik: Allianz<br />

und Garagisten können bei diesem Modell<br />

folglich mit mehreren Versicherern zusammenarbeiten<br />

und ihren Kundinnen und Kunden<br />

eine Auswahl an verschiedenen Offerten<br />

unterbreiten. Für Garagistinnen und Garagisten,<br />

die künftig auf diese Weise frei Versicherungen<br />

vermitteln möchten, gilt seit 1. <strong>Januar</strong><br />

<strong>2024</strong> neu die Registrierungspflicht bei der Eidgenössischen<br />

Finanzmarktaufsicht (Finma) als<br />

ungebundene Versicherungsvermittler!<br />

Diese Registrierung ist mit verhältnismässig<br />

strengen Auflagen verbunden und geht mit<br />

der Unterstellung unter die Aufsicht durch<br />

die Finma einher. Diese Aufsicht ist gebührenpflichtig<br />

und verlangt unter anderem die<br />

Offenlegung der Vergütungen an die Kundinnen<br />

und Kunden sowie weitere Informationspflichten.<br />

Ausserdem gehören zu den<br />

Anforderungen, gewissen Kriterien an die<br />

Unternehmungsführung zu entsprechen,<br />

einen guten Leumund zu haben und eine<br />

spezifische Aus-/Weiterbildung absolviert<br />

zu haben. Für diese Aus-/Weiterbildung gibt<br />

es eine zweijährige Übergangsfrist. In dieser<br />

Zeit muss der ungebundene Vermittler<br />

eine über alle Versicherungszweige hinausgehende<br />

Ausbildung samt Prüfung als Versicherungsbroker<br />

abgelegt haben.<br />

Gebundene Vermittler ohne<br />

Registrierungspfl cht<br />

Als gebundener Versicherungsvermittler dagegen<br />

vermittelt man nur Versicherungen<br />

einer Versicherungsgesellschaft. Infolge der<br />

fehlenden Möglichkeit, zwischen verschiedenen<br />

Produkten und Versicherern wählen zu<br />

können, erfolgt die Beratungstätigkeit nicht<br />

mehr im Interesse des Kunden, sondern im<br />

Interesse der Versicherungsgesellschaft, an<br />

welche man sich bindet <strong>–</strong> deshalb auch die<br />

Terminologie «gebundener Versicherungsvermittler».<br />

Was nach Auskunft der Finma bei<br />

der gebundenen Versicherungsvermittlung<br />

aber trotzdem möglich ist, ist die Zusammenarbeit<br />

mit mehreren Versicherungsgesellschaften,<br />

wenn dabei pro Automarke mit<br />

jeweils nur einem einzigen Versicherungsunternehmen<br />

eine Verbindung besteht und<br />

eine strikte Trennung der Versicherungsgesellschaften<br />

nach Marken erfolgt. Allenfalls<br />

möglich ist eine solche Trennung nach Versicherungsgesellschaft<br />

auch bei der Finanzierungsart<br />

des Geschäfts mit der Kundschaft.<br />

So könnte beim Kauf eines Fahrzeugs ein anderer<br />

Versicherer angeboten werden als beim<br />

Leasing, solange dies strikt voneinander getrennt<br />

wird <strong>–</strong> hierzu hat sich die Finma jedoch<br />

noch nicht final geäussert.<br />

Die Anforderungen an eine gebundene Vermittlertätigkeit<br />

sind im Vergleich zur ungebundenen<br />

Versicherungsvermittlung tiefer.<br />

So entfällt die Registrierungspflicht bei der<br />

Finma, die Vergütung muss den Kundinnen<br />

und Kunden nicht offengelegt werden, die<br />

Anforderungen an die Unternehmensführung<br />

sind weniger streng und die Vorgaben<br />

für die Aus-/Weiterbildung weniger hoch.<br />

Dritter Weg und das Engagement<br />

des AGVS<br />

Wie die Ausbildung als gebundener Versicherungsvermittler<br />

aussehen wird, ist beim Berufsbildungsverband<br />

der Versicherungswirtschaft<br />

(VBV) zurzeit noch in Klärung. Der<br />

AGVS setzt sich hier für eine möglichst einfache<br />

Akkreditierung sowie leichte Anforderungen<br />

an die Ausbildung beim VBV ein. Wer<br />

diese neuen Anforderungen an die Vermittlertätigkeit<br />

nicht erfüllen kann oder möchte, dem<br />

bleibt eine dritte Möglichkeit: die Tätigkeit als<br />

reiner Adressvermittler. Hierbei darf keine Beratungstätigkeit<br />

für die Kundschaft wahrgenommen<br />

werden, und die Adresse des Kunden<br />

wird der Versicherung für eine Beratung durch<br />

den Versicherer weitergeleitet; bei Abschluss<br />

wird man für die Adressvermittlung provisioniert.<br />

Möglich bleibt hier eine Mischstruktur<br />

als gebundener Versicherungsvermittler für<br />

ein Versicherungsunternehmen mit der Möglichkeit,<br />

ausserhalb der gebundenen Tätigkeit,<br />

reine Adressvermittlungen ohne Beratung für<br />

andere Versicherungen vorzunehmen.<br />

Im Rahmen der Kooperation des AGVS mit<br />

Allianz Suisse für das Produkt «AGVS tuttobene»<br />

werden der AGVS wie die Allianz<br />

künftig gemeinsam über die Gesetzesrevision<br />

und ihre Folgen informieren und Lösungen<br />

für Garagistinnen und Garagisten erarbeiten.<br />

Die Grafik oben zeigt die drei neuen Vermittlungsmöglichkeiten<br />

seit 1. <strong>Januar</strong> <strong>2024</strong> übersichtlich<br />

auf.<br />

•<br />

Allianz als Goldpartner am «Tag<br />

der Schweizer Garagen» <strong>2024</strong><br />

Der «Tag der Schweizer Garagen» wäre als<br />

grösste Fachtagung der Schweizer Autobranche<br />

nicht denk- und durchführbar ohne die<br />

tatkräftige Unterstützung namhafter, oft bereits<br />

sehr langjähriger Partner. Zu diesen zählt<br />

auch beim 18. «Tag der Schweizer Garagen»<br />

Allianz Suisse als Goldpartner Shuttle.<br />

Weitere Infos unter:<br />

agvs-upsa.ch/de/tagung<strong>2024</strong><br />

<strong>AUTOINSIDE</strong> | <strong>Januar</strong> <strong>2024</strong> 71

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