AUTOINSIDE Ausgabe 1 – Januar 2024
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POLITIK & RECHT<br />
Diese drei Modelle der Versicherungsvermittlung durch Garagen stehen seit dem 1. <strong>Januar</strong> <strong>2024</strong> zur Wahl. Grafik: Allianz<br />
und Garagisten können bei diesem Modell<br />
folglich mit mehreren Versicherern zusammenarbeiten<br />
und ihren Kundinnen und Kunden<br />
eine Auswahl an verschiedenen Offerten<br />
unterbreiten. Für Garagistinnen und Garagisten,<br />
die künftig auf diese Weise frei Versicherungen<br />
vermitteln möchten, gilt seit 1. <strong>Januar</strong><br />
<strong>2024</strong> neu die Registrierungspflicht bei der Eidgenössischen<br />
Finanzmarktaufsicht (Finma) als<br />
ungebundene Versicherungsvermittler!<br />
Diese Registrierung ist mit verhältnismässig<br />
strengen Auflagen verbunden und geht mit<br />
der Unterstellung unter die Aufsicht durch<br />
die Finma einher. Diese Aufsicht ist gebührenpflichtig<br />
und verlangt unter anderem die<br />
Offenlegung der Vergütungen an die Kundinnen<br />
und Kunden sowie weitere Informationspflichten.<br />
Ausserdem gehören zu den<br />
Anforderungen, gewissen Kriterien an die<br />
Unternehmungsführung zu entsprechen,<br />
einen guten Leumund zu haben und eine<br />
spezifische Aus-/Weiterbildung absolviert<br />
zu haben. Für diese Aus-/Weiterbildung gibt<br />
es eine zweijährige Übergangsfrist. In dieser<br />
Zeit muss der ungebundene Vermittler<br />
eine über alle Versicherungszweige hinausgehende<br />
Ausbildung samt Prüfung als Versicherungsbroker<br />
abgelegt haben.<br />
Gebundene Vermittler ohne<br />
Registrierungspfl cht<br />
Als gebundener Versicherungsvermittler dagegen<br />
vermittelt man nur Versicherungen<br />
einer Versicherungsgesellschaft. Infolge der<br />
fehlenden Möglichkeit, zwischen verschiedenen<br />
Produkten und Versicherern wählen zu<br />
können, erfolgt die Beratungstätigkeit nicht<br />
mehr im Interesse des Kunden, sondern im<br />
Interesse der Versicherungsgesellschaft, an<br />
welche man sich bindet <strong>–</strong> deshalb auch die<br />
Terminologie «gebundener Versicherungsvermittler».<br />
Was nach Auskunft der Finma bei<br />
der gebundenen Versicherungsvermittlung<br />
aber trotzdem möglich ist, ist die Zusammenarbeit<br />
mit mehreren Versicherungsgesellschaften,<br />
wenn dabei pro Automarke mit<br />
jeweils nur einem einzigen Versicherungsunternehmen<br />
eine Verbindung besteht und<br />
eine strikte Trennung der Versicherungsgesellschaften<br />
nach Marken erfolgt. Allenfalls<br />
möglich ist eine solche Trennung nach Versicherungsgesellschaft<br />
auch bei der Finanzierungsart<br />
des Geschäfts mit der Kundschaft.<br />
So könnte beim Kauf eines Fahrzeugs ein anderer<br />
Versicherer angeboten werden als beim<br />
Leasing, solange dies strikt voneinander getrennt<br />
wird <strong>–</strong> hierzu hat sich die Finma jedoch<br />
noch nicht final geäussert.<br />
Die Anforderungen an eine gebundene Vermittlertätigkeit<br />
sind im Vergleich zur ungebundenen<br />
Versicherungsvermittlung tiefer.<br />
So entfällt die Registrierungspflicht bei der<br />
Finma, die Vergütung muss den Kundinnen<br />
und Kunden nicht offengelegt werden, die<br />
Anforderungen an die Unternehmensführung<br />
sind weniger streng und die Vorgaben<br />
für die Aus-/Weiterbildung weniger hoch.<br />
Dritter Weg und das Engagement<br />
des AGVS<br />
Wie die Ausbildung als gebundener Versicherungsvermittler<br />
aussehen wird, ist beim Berufsbildungsverband<br />
der Versicherungswirtschaft<br />
(VBV) zurzeit noch in Klärung. Der<br />
AGVS setzt sich hier für eine möglichst einfache<br />
Akkreditierung sowie leichte Anforderungen<br />
an die Ausbildung beim VBV ein. Wer<br />
diese neuen Anforderungen an die Vermittlertätigkeit<br />
nicht erfüllen kann oder möchte, dem<br />
bleibt eine dritte Möglichkeit: die Tätigkeit als<br />
reiner Adressvermittler. Hierbei darf keine Beratungstätigkeit<br />
für die Kundschaft wahrgenommen<br />
werden, und die Adresse des Kunden<br />
wird der Versicherung für eine Beratung durch<br />
den Versicherer weitergeleitet; bei Abschluss<br />
wird man für die Adressvermittlung provisioniert.<br />
Möglich bleibt hier eine Mischstruktur<br />
als gebundener Versicherungsvermittler für<br />
ein Versicherungsunternehmen mit der Möglichkeit,<br />
ausserhalb der gebundenen Tätigkeit,<br />
reine Adressvermittlungen ohne Beratung für<br />
andere Versicherungen vorzunehmen.<br />
Im Rahmen der Kooperation des AGVS mit<br />
Allianz Suisse für das Produkt «AGVS tuttobene»<br />
werden der AGVS wie die Allianz<br />
künftig gemeinsam über die Gesetzesrevision<br />
und ihre Folgen informieren und Lösungen<br />
für Garagistinnen und Garagisten erarbeiten.<br />
Die Grafik oben zeigt die drei neuen Vermittlungsmöglichkeiten<br />
seit 1. <strong>Januar</strong> <strong>2024</strong> übersichtlich<br />
auf.<br />
•<br />
Allianz als Goldpartner am «Tag<br />
der Schweizer Garagen» <strong>2024</strong><br />
Der «Tag der Schweizer Garagen» wäre als<br />
grösste Fachtagung der Schweizer Autobranche<br />
nicht denk- und durchführbar ohne die<br />
tatkräftige Unterstützung namhafter, oft bereits<br />
sehr langjähriger Partner. Zu diesen zählt<br />
auch beim 18. «Tag der Schweizer Garagen»<br />
Allianz Suisse als Goldpartner Shuttle.<br />
Weitere Infos unter:<br />
agvs-upsa.ch/de/tagung<strong>2024</strong><br />
<strong>AUTOINSIDE</strong> | <strong>Januar</strong> <strong>2024</strong> 71