AUTOINSIDE Ausgabe 2 – Februar 2024
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HANDEL & AFTERSALES<br />
Auch bezüglich «Übriger Betriebsaufwand» gilt es einiges zu beachten.<br />
Diese Position umfasst den anteiligen Aufwand für Energie, Unterhalt,<br />
Versicherungen, Büro- und Verwaltungsaufwand sowie übrige Betriebskosten.<br />
Beim «Verkaufsaufwand» macht den grössten Teil der Verkaufskosten<br />
der Werbeaufwand aus. Dieser wiederum ist zu einem wesentlichen<br />
Teil direkt dem Neuwagenhandel zuzuordnen. Bei der Position<br />
«Kapitalaufwand» haben die Figas-Experten die Zinskosten sämtlicher<br />
Fahrzeuge einbezogen, die nicht über eine Freifinanzierung laufen. Somit<br />
sind sowohl die effektiven Fremdkapitalzinsen wie auch ein kalkulatorischer<br />
Eigenkapitalzins berücksichtigt. Und zu guter Letzt ist bei der<br />
Rechnung anhand des Datenmaterials von 2022 bei der Position «Abschreibungen»<br />
der kalkulatorische Wertverzehr der markenbedingten<br />
Investitionen (Markenidentifikation, Mobiliar, Bodenbeläge etc.) wie<br />
auch die anteilmässigen Abschreibungen der Administration enthalten.<br />
Nur bedingt vergleichbar<br />
Festzuhalten gilt, dass es zwischen den einzelnen Marken recht grosse<br />
Abweichungen geben kann, weshalb die ausgewiesenen Prozentsätze<br />
nur bedingt mit einzelnen Betrieben verglichen werden können. Das<br />
negative Ergebnis der Vollkostenrechnung fällt wenig überraschend<br />
aus. Besonders bei kleineren Garagebetrieben reicht der Bruttogewinn<br />
aus dem Neuwagenhandel oft nicht einmal aus, um die Personalkosten<br />
sowie die Miete zu decken. Folglich muss das negative Ergebnis<br />
als Werbebeitrag an den Aftersales angesehen werden. Die Frage ist<br />
jedoch, wie hoch dieser Beitrag sein darf. Bei weiteren Margenkürzungen<br />
müssen sich immer mehr Garagisten die Frage stellen, ob der<br />
Salesvertrag noch Sinn macht.<br />
Konsequenzen daraus für Agenturmodell<br />
Was bedeuten nun diese Zahlen für das Agenturmodell? Bei einem<br />
echten Agenturmodell fallen die direkten Kosten (Löhne Verkäufer,<br />
Miete, direkter Werbeaufwand, Kapitalaufwand sowie Abschreibungen)<br />
mehrheitlich weg. Somit muss die Verkaufsprovision des Importeurs<br />
die verbleibenden Kosten sowie einen angemessenen Gewinnanteil<br />
abdecken. Die Höhe der übernommenen Kosten und der vorgesehenen<br />
Verkaufsprovision werden voraussichtlich je nach Importeur<br />
sehr unterschiedlich ausfallen. Daher ist ein neues Vergütungssystem<br />
immer individuell zu beurteilen.<br />
Eingriff in Occasionshandel bedenken<br />
Die Einführung des Agenturmodells könnte für die Garagisten gewisse<br />
Nachteile in anderen Sparten bringen. Sollte der Importeur vorhaben,<br />
die Eintauschfahrzeuge der Kunden wie auch die Fahrzeugrücknahmen<br />
aus den abgelaufenen Leasingverträgen selbst zu vermarkten,<br />
wäre dies ein folgenschwerer Eingriff in den jüngst sehr<br />
profitablen Occasionshandel. Aber auch Kürzungen der Vergütungen<br />
für Garantien, Servicearbeiten oder bei der Teilemarge könnten sich<br />
nachteilig für die Garagisten auswirken. Diese Punkte sind bei der<br />
Analyse des neuen Vergütungssystems ebenfalls zu berücksichtigen.<br />
Deshalb ist der Garagist gut beraten, die Auswirkungen der neuen<br />
Konditionen auf die Ertragslage genau zu analysieren, bevor ein neuer<br />
Vertrag unterschrieben wird.<br />
Die Zukunft wird zweifellos viele Veränderungen mit sich bringen.<br />
Eines ist jedoch klar: Die Importeure werden weiterhin auf ihr Händlernetz<br />
angewiesen sein. Wenn sich der Garagist den neuen Herausforderungen<br />
stellt, hat er durchaus Chancen, als Gewinner aus diesem<br />
Veränderungsprozess herauszukommen.<br />
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<strong>AUTOINSIDE</strong> | <strong>Februar</strong> <strong>2024</strong> 55