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Studieren an der Universität Hamburg - Verwaltung Uni-Hamburg ...

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<strong>Uni</strong>VeRsitÄt hAMBURG<br />

men mit den Mitglie<strong>der</strong>n des Präsidiums festgelegten aufgaben selbstständig wahr und vertreten<br />

den Präsidenten. Sie werden vom Präsidenten für drei Jahre ausgewählt und vom akademischen<br />

Senat bestätigt.<br />

Im <strong>der</strong>zeitigen Präsidium (St<strong>an</strong>d Sommer 2010) vertritt vP1 die Ressorts Berufungs<strong>an</strong>gelegenheiten,<br />

Personalentwicklung des wissenschaftlichen Personals und Gleichstellung, vP2 das Ressort<br />

Studium und lehre sowie vP3 die Ressorts für Forschung und wissenschaftlichen nachwuchs<br />

sowie Informationsm<strong>an</strong>agement (cIO). Darüber hinaus sind den vizepräsidenten jeweils einzelne<br />

Fakultäten zugeordnet.<br />

Die K<strong>an</strong>zlerin (K) leitet die verwaltung <strong>der</strong> <strong><strong>Uni</strong>versität</strong> unter <strong>der</strong> ver<strong>an</strong>twortung des Präsidenten,<br />

unbeschadet <strong>der</strong> fachlichen zuständigkeit <strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en Präsidiumsmitglie<strong>der</strong> für ihre aufgabenbereiche.<br />

Sie ist Beauftragte für den haushalt. Sie wird vom hochschulrat auf vorschlag des Präsidenten<br />

gewählt und vom Präses <strong>der</strong> Behörde für Wissenschaft und Forschung bestellt. Ihre amtszeit<br />

beträgt sechs Jahre. Wie<strong>der</strong>wahl und Wie<strong>der</strong>bestellung sind möglich.<br />

www.verwaltung.uni-hamburg.de/praesidium.html<br />

Akademischer Senat<br />

Der akademische Senat entscheidet in wichtigen Selbstverwaltungs<strong>an</strong>gelegenheiten, insbeson<strong>der</strong>e<br />

über die Grundordnung und <strong>an</strong><strong>der</strong>e Satzungen. außerdem wirkt er bei <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Präsidentin<br />

bzw. des Präsidenten mit, bestätigt die vizepräsident/inn/en und bestimmt vier <strong>der</strong> neun Mitglie<strong>der</strong><br />

des hochschulrates.<br />

Der akademische Senat nimmt zu den Struktur- und Entwicklungsplänen Stellung,<br />

beschließt u. a. über die Einrichtung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> aufhebung von Studiengängen sowie über<br />

die innere Struktur von Selbstverwaltungseinheiten (soweit hierfür nicht ein Fakultätsrat zuständig<br />

ist). Des Weiteren erlässt er Richtlinien zur Frauenför<strong>der</strong>ung und gibt Stellungnahmen zum Wirtschaftspl<strong>an</strong><br />

und zu den Gebührensatzungen sowie zum Jahresbericht des Präsidiums ab. Er k<strong>an</strong>n<br />

in allen <strong>an</strong>gelegenheiten, die die gesamte <strong><strong>Uni</strong>versität</strong> berühren, vom Präsidium auskunft verl<strong>an</strong>gen<br />

und Empfehlungen aussprechen.<br />

Der Präsident führt als beratendes Mitglied den vorsitz im akademischen Senat. von den 19<br />

stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n des akademischen Senats gehören zehn <strong>der</strong> Statusgruppe <strong>der</strong><br />

hochschullehrer/innen, drei <strong>der</strong> Statusgruppe des akademischen Personals, drei <strong>der</strong> Statusgruppe<br />

<strong>der</strong> <strong>Studieren</strong>den und drei <strong>der</strong> Statusgruppe des Technischen- und verwaltungspersonals <strong>an</strong>. Sie<br />

werden von den Mitglie<strong>der</strong>n ihrer jeweiligen Statusgruppe für zwei Jahre gewählt (die <strong>Studieren</strong>den<br />

für ein Jahr). Gemäß <strong>der</strong> Grundordnung sind die Mitglie<strong>der</strong> des Präsidiums, die Gleichstellungsbeauftragte,<br />

ein/e vertreter/in des aSta, <strong>der</strong>/die Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte sowie die vorsitzenden<br />

<strong>der</strong> Personalvertretungen beratende Mitglie<strong>der</strong> des akademischen Senats.<br />

www.verwaltung.uni-hamburg.de/gremien/as.html<br />

Hochschulrat<br />

Der hochschulrat <strong>der</strong> <strong><strong>Uni</strong>versität</strong> hamburg hat neun ehrenamtliche Mitglie<strong>der</strong>. Jeweils vier werden<br />

vom akademischen Senat <strong>der</strong> <strong><strong>Uni</strong>versität</strong> und vom Senat <strong>der</strong> Freien und h<strong>an</strong>sestadt hamburg<br />

bestimmt. Diese Mitglie<strong>der</strong> wählen d<strong>an</strong>n das neunte Mitglied hinzu und bestimmen d<strong>an</strong>n<br />

den o<strong>der</strong> die vorsitzende. Die zentrale aufgabe des hochschulrates liegt in <strong>der</strong> strategischen Steuerung<br />

<strong>der</strong> hochschule.<br />

zu den wichtigsten aufgaben des hochschulrats zählen die Beschlussfassung über den Struktur-<br />

und Entwicklungspl<strong>an</strong>, die Genehmigung des Wirtschaftspl<strong>an</strong>s sowie die Entgegennahme des<br />

8 STUDIEREn <strong>an</strong> DER Uhh 2011

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