Studieren an der Universität Hamburg - Verwaltung Uni-Hamburg ...
Studieren an der Universität Hamburg - Verwaltung Uni-Hamburg ...
Studieren an der Universität Hamburg - Verwaltung Uni-Hamburg ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Uni</strong>VeRsitÄt hAMBURG<br />
men mit den Mitglie<strong>der</strong>n des Präsidiums festgelegten aufgaben selbstständig wahr und vertreten<br />
den Präsidenten. Sie werden vom Präsidenten für drei Jahre ausgewählt und vom akademischen<br />
Senat bestätigt.<br />
Im <strong>der</strong>zeitigen Präsidium (St<strong>an</strong>d Sommer 2010) vertritt vP1 die Ressorts Berufungs<strong>an</strong>gelegenheiten,<br />
Personalentwicklung des wissenschaftlichen Personals und Gleichstellung, vP2 das Ressort<br />
Studium und lehre sowie vP3 die Ressorts für Forschung und wissenschaftlichen nachwuchs<br />
sowie Informationsm<strong>an</strong>agement (cIO). Darüber hinaus sind den vizepräsidenten jeweils einzelne<br />
Fakultäten zugeordnet.<br />
Die K<strong>an</strong>zlerin (K) leitet die verwaltung <strong>der</strong> <strong><strong>Uni</strong>versität</strong> unter <strong>der</strong> ver<strong>an</strong>twortung des Präsidenten,<br />
unbeschadet <strong>der</strong> fachlichen zuständigkeit <strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en Präsidiumsmitglie<strong>der</strong> für ihre aufgabenbereiche.<br />
Sie ist Beauftragte für den haushalt. Sie wird vom hochschulrat auf vorschlag des Präsidenten<br />
gewählt und vom Präses <strong>der</strong> Behörde für Wissenschaft und Forschung bestellt. Ihre amtszeit<br />
beträgt sechs Jahre. Wie<strong>der</strong>wahl und Wie<strong>der</strong>bestellung sind möglich.<br />
www.verwaltung.uni-hamburg.de/praesidium.html<br />
Akademischer Senat<br />
Der akademische Senat entscheidet in wichtigen Selbstverwaltungs<strong>an</strong>gelegenheiten, insbeson<strong>der</strong>e<br />
über die Grundordnung und <strong>an</strong><strong>der</strong>e Satzungen. außerdem wirkt er bei <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Präsidentin<br />
bzw. des Präsidenten mit, bestätigt die vizepräsident/inn/en und bestimmt vier <strong>der</strong> neun Mitglie<strong>der</strong><br />
des hochschulrates.<br />
Der akademische Senat nimmt zu den Struktur- und Entwicklungsplänen Stellung,<br />
beschließt u. a. über die Einrichtung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> aufhebung von Studiengängen sowie über<br />
die innere Struktur von Selbstverwaltungseinheiten (soweit hierfür nicht ein Fakultätsrat zuständig<br />
ist). Des Weiteren erlässt er Richtlinien zur Frauenför<strong>der</strong>ung und gibt Stellungnahmen zum Wirtschaftspl<strong>an</strong><br />
und zu den Gebührensatzungen sowie zum Jahresbericht des Präsidiums ab. Er k<strong>an</strong>n<br />
in allen <strong>an</strong>gelegenheiten, die die gesamte <strong><strong>Uni</strong>versität</strong> berühren, vom Präsidium auskunft verl<strong>an</strong>gen<br />
und Empfehlungen aussprechen.<br />
Der Präsident führt als beratendes Mitglied den vorsitz im akademischen Senat. von den 19<br />
stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n des akademischen Senats gehören zehn <strong>der</strong> Statusgruppe <strong>der</strong><br />
hochschullehrer/innen, drei <strong>der</strong> Statusgruppe des akademischen Personals, drei <strong>der</strong> Statusgruppe<br />
<strong>der</strong> <strong>Studieren</strong>den und drei <strong>der</strong> Statusgruppe des Technischen- und verwaltungspersonals <strong>an</strong>. Sie<br />
werden von den Mitglie<strong>der</strong>n ihrer jeweiligen Statusgruppe für zwei Jahre gewählt (die <strong>Studieren</strong>den<br />
für ein Jahr). Gemäß <strong>der</strong> Grundordnung sind die Mitglie<strong>der</strong> des Präsidiums, die Gleichstellungsbeauftragte,<br />
ein/e vertreter/in des aSta, <strong>der</strong>/die Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte sowie die vorsitzenden<br />
<strong>der</strong> Personalvertretungen beratende Mitglie<strong>der</strong> des akademischen Senats.<br />
www.verwaltung.uni-hamburg.de/gremien/as.html<br />
Hochschulrat<br />
Der hochschulrat <strong>der</strong> <strong><strong>Uni</strong>versität</strong> hamburg hat neun ehrenamtliche Mitglie<strong>der</strong>. Jeweils vier werden<br />
vom akademischen Senat <strong>der</strong> <strong><strong>Uni</strong>versität</strong> und vom Senat <strong>der</strong> Freien und h<strong>an</strong>sestadt hamburg<br />
bestimmt. Diese Mitglie<strong>der</strong> wählen d<strong>an</strong>n das neunte Mitglied hinzu und bestimmen d<strong>an</strong>n<br />
den o<strong>der</strong> die vorsitzende. Die zentrale aufgabe des hochschulrates liegt in <strong>der</strong> strategischen Steuerung<br />
<strong>der</strong> hochschule.<br />
zu den wichtigsten aufgaben des hochschulrats zählen die Beschlussfassung über den Struktur-<br />
und Entwicklungspl<strong>an</strong>, die Genehmigung des Wirtschaftspl<strong>an</strong>s sowie die Entgegennahme des<br />
8 STUDIEREn <strong>an</strong> DER Uhh 2011