Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Länder<br />
Bund<br />
Tätigkeit <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />
Gesetzliche berufliche<br />
Vertretungen<br />
ALLGEMEINER TEIL<br />
die Tätigkeit <strong>des</strong> RH<br />
Gebarungsüberprüfungen<br />
<strong>Der</strong> RH überprüft auf Bun<strong>des</strong>–, Lan<strong>des</strong>– und Gemeindeebene, ob die<br />
zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel sparsam, wirtschaftlich<br />
und zweckmäßig im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung aufgebracht<br />
und eingesetzt werden.<br />
Im Jahr 2010 legte der RH den Landtagen insgesamt 45 <strong>Bericht</strong>e mit<br />
70 Beiträgen vor (davon drei Wiedervorlagen) sowie den EU–Finanzbericht<br />
2009 und die Positionen zu „Aktuellen Entwicklungen der<br />
EU–Finanzkontrolle: Reform der EU–Haushaltsordnung“ vor. An die<br />
Gemeinden und Verbandsversammlungen übermittelte er insgesamt<br />
21 <strong>Bericht</strong>e mit 26 Beiträgen.<br />
Seine besondere Stellung als föderatives Bund–Länder–Organ ermöglicht<br />
es dem RH, Vergleiche über alle Gebietskörperschaften hinweg<br />
anzustellen. Im Zuge solcher Querschnittsprüfungen vergleicht der RH,<br />
wie Bund, Länder und Gemeinden bestimmte Aufgaben erfüllen, zeigt<br />
Best–Practices auf und erarbeitet Benchmarks. Im Jahr 2010 legte er<br />
den zuständigen Vertretungskörpern sieben solcher Querschnittsprüfungen<br />
vor, so etwa zum Vollzug <strong>des</strong> Pflegegel<strong>des</strong>, zu den Finanzierungsinstrumenten<br />
und zur Umsetzung der EU–Dienstleistungsrichtlinie<br />
in der öffentlichen Verwaltung, zur Nachhaltigen Entwicklung<br />
in Österreich, zur Investitionsförderung in Studentenheimen und zur<br />
Gesundheitsreform 2005.<br />
Im Jahr 2010 übermittelte der RH insgesamt 13 <strong>Bericht</strong>e an den Nationalrat<br />
mit 59 Beiträgen. Zusätzlich legte er den EU–Finanzbericht<br />
und die Positionen zu „Aktuellen Entwicklungen der EU–Finanzkontrolle:<br />
Reform der EU–Haushaltsordnung“ vor.<br />
Seit 1997 ist der RH berechtigt, die Gebarung der gesetzlichen beruflichen<br />
Vertretungen (Kammern) zu prüfen. Die Verfassung beschränkt<br />
Kärnten 2010/8 7