Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Peer Review <strong>des</strong> Österreichischen<br />
<strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong> – Abschlussbericht<br />
Formale Qualitätssicherung<br />
bei der<br />
<strong>Bericht</strong>erstattung<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Weise für eine Beschlussfassung zu werben, die über die bloße Kenntnisnahme<br />
hinausgeht.<br />
Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen kann sich der Präsident<br />
<strong>des</strong> RH in Sitzungen <strong>des</strong> Nationalrats nicht vertreten lassen. Dies<br />
könnte die Handlungsfähigkeit <strong>des</strong> RH einschränken. Die Peers empfehlen<br />
dem RH, etwa für den Fall einer krankheitsbedingten Verhinderung<br />
<strong>des</strong> Präsidenten, für eine Vertretungsregelung im Sinne der<br />
verfassungsrechtlichen Ermächtigung in Art. 124 Abs. 1 Satz 3 B–<br />
VG zu werben.<br />
<strong>Der</strong> RH hat zahlreiche Vorkehrungen zur formalen Qualitätssicherung<br />
seiner <strong>Bericht</strong>e getroffen. In seinem Prüfungshandbuch hat er Aufgaben<br />
und Zuständigkeiten aller Akteure <strong>des</strong> Prüfungsverfahrens definiert.<br />
Beim Abfassen <strong>des</strong> <strong>Bericht</strong>s wird die Leiterin/der Leiter der Prüfung<br />
durch eine Redaktionsabteilung unterstützt, die die <strong>Bericht</strong>e redaktionell<br />
aufbereitet und ein einheitliches Erscheinungsbild sicherstellt.<br />
Für die <strong>Bericht</strong>serstellung hat der RH verbindliche Qualitätsstandards<br />
definiert. Zudem hat er praktische Hilfen für das Formulieren von Texten<br />
bereitgestellt.<br />
Die im Internet veröffentlichten <strong>Bericht</strong>e und <strong>Bericht</strong>sbeiträge <strong>des</strong> RH<br />
folgen konsequent den qualitativen Anforderungen. Mit seinen fachlichen<br />
Vorgaben und organisatorischen Schritten hat er die Verbesserung<br />
der <strong>Bericht</strong>squalität vorbildlich vorangetrieben. Die Prüfungsberichte<br />
erfüllen im Übrigen umfänglich internationale Standards.<br />
<strong>Der</strong> RH veröffentlicht sämtliche Prüfungsergebnisse. Mit Zuleitung der<br />
Prüfungsberichte an die zuständigen Vertretungskörper stellt er diese<br />
ins Internet und gibt eine Pressemeldung heraus. Journalisten und<br />
einem interessierten Fachpublikum sendet er zugleich elektronische<br />
<strong>Bericht</strong>sfassungen zu. Neben Prüfungsergebnissen informiert der RH<br />
über seine Aufgaben, Ziele und Positionen. In jährlichen Leistungs–<br />
und Tätigkeitsberichten legt er Rechenschaft über seine Tätigkeit ab.<br />
Die Öffentlichkeitsarbeit ist Teil der strategischen Ausrichtung <strong>des</strong> RH,<br />
zu deren Umsetzung er Qualitätsstandards definiert hat. Neben kommunikationsstrategischen<br />
Zielen formuliert der RH darin Handlungsgrundsätze<br />
für den Außenauftritt und identifiziert Zielgruppen der<br />
Öffentlichkeitsarbeit. Zur Steuerung seiner externen Präsenz verwendet<br />
der RH Kennzahlen. Zudem evaluiert er seine Öffentlichkeitsarbeit<br />
fortlaufend. Dabei nutzt er unterschiedliche Instrumente, z.B. Medi-<br />
30 Kärnten 2010/8