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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Peer Review <strong>des</strong> Österreichischen<br />

<strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong> – Abschlussbericht<br />

Formale Qualitätssicherung<br />

bei der<br />

<strong>Bericht</strong>erstattung<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Weise für eine Beschlussfassung zu werben, die über die bloße Kenntnisnahme<br />

hinausgeht.<br />

Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen kann sich der Präsident<br />

<strong>des</strong> RH in Sitzungen <strong>des</strong> Nationalrats nicht vertreten lassen. Dies<br />

könnte die Handlungsfähigkeit <strong>des</strong> RH einschränken. Die Peers empfehlen<br />

dem RH, etwa für den Fall einer krankheitsbedingten Verhinderung<br />

<strong>des</strong> Präsidenten, für eine Vertretungsregelung im Sinne der<br />

verfassungsrechtlichen Ermächtigung in Art. 124 Abs. 1 Satz 3 B–<br />

VG zu werben.<br />

<strong>Der</strong> RH hat zahlreiche Vorkehrungen zur formalen Qualitätssicherung<br />

seiner <strong>Bericht</strong>e getroffen. In seinem Prüfungshandbuch hat er Aufgaben<br />

und Zuständigkeiten aller Akteure <strong>des</strong> Prüfungsverfahrens definiert.<br />

Beim Abfassen <strong>des</strong> <strong>Bericht</strong>s wird die Leiterin/der Leiter der Prüfung<br />

durch eine Redaktionsabteilung unterstützt, die die <strong>Bericht</strong>e redaktionell<br />

aufbereitet und ein einheitliches Erscheinungsbild sicherstellt.<br />

Für die <strong>Bericht</strong>serstellung hat der RH verbindliche Qualitätsstandards<br />

definiert. Zudem hat er praktische Hilfen für das Formulieren von Texten<br />

bereitgestellt.<br />

Die im Internet veröffentlichten <strong>Bericht</strong>e und <strong>Bericht</strong>sbeiträge <strong>des</strong> RH<br />

folgen konsequent den qualitativen Anforderungen. Mit seinen fachlichen<br />

Vorgaben und organisatorischen Schritten hat er die Verbesserung<br />

der <strong>Bericht</strong>squalität vorbildlich vorangetrieben. Die Prüfungsberichte<br />

erfüllen im Übrigen umfänglich internationale Standards.<br />

<strong>Der</strong> RH veröffentlicht sämtliche Prüfungsergebnisse. Mit Zuleitung der<br />

Prüfungsberichte an die zuständigen Vertretungskörper stellt er diese<br />

ins Internet und gibt eine Pressemeldung heraus. Journalisten und<br />

einem interessierten Fachpublikum sendet er zugleich elektronische<br />

<strong>Bericht</strong>sfassungen zu. Neben Prüfungsergebnissen informiert der RH<br />

über seine Aufgaben, Ziele und Positionen. In jährlichen Leistungs–<br />

und Tätigkeitsberichten legt er Rechenschaft über seine Tätigkeit ab.<br />

Die Öffentlichkeitsarbeit ist Teil der strategischen Ausrichtung <strong>des</strong> RH,<br />

zu deren Umsetzung er Qualitätsstandards definiert hat. Neben kommunikationsstrategischen<br />

Zielen formuliert der RH darin Handlungsgrundsätze<br />

für den Außenauftritt und identifiziert Zielgruppen der<br />

Öffentlichkeitsarbeit. Zur Steuerung seiner externen Präsenz verwendet<br />

der RH Kennzahlen. Zudem evaluiert er seine Öffentlichkeitsarbeit<br />

fortlaufend. Dabei nutzt er unterschiedliche Instrumente, z.B. Medi-<br />

30 Kärnten 2010/8

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