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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Peer Review <strong>des</strong> Österreichischen<br />

<strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong> – Abschlussbericht<br />

Entscheidung. Sie empfehlen, bei der Umsetzung der neuen Aufbauorganisation<br />

die Rolle der fünf heutigen „Administrativen Unterstützungsstellen“<br />

ebenfalls neu zu definieren.<br />

(2) Risikomanagement<br />

<strong>Der</strong> RH hat im Jahr 2010 durch die Implementierung <strong>des</strong> IT–Governance<br />

Konzepts ein Risikomanagement im IT–Bereich eingeführt. Hiermit sollen<br />

Risiken im IT–Bereich systematisch erfasst und bewertet werden,<br />

um daraus notwendige Verbesserungen abzuleiten. Die INTOSAI–Normen<br />

sehen das Risikomanagement als Grundlage für die Interne Kontrolle<br />

der ORKB an; Gegenstand sollen RH–eigene Risiken sein.<br />

Die Peers empfehlen, das Risikomanagement für den gesamten eigenen<br />

Verwaltungsbereich einzurichten. Das systematische Erkennen und<br />

Analysieren möglicher Risiken sowie die Diskussion auf Führungsebene<br />

über angepasste Präventionsmaßnahmen können die Prioritätensetzung<br />

unterstützen und wichtige Hinweise für die Führung und<br />

Planung liefern.<br />

(3) Prüfungsverfahren und Methodologie<br />

<strong>Der</strong> RH hat die Prüfungsverfahren in einem Prüfungshandbuch definiert.<br />

Darin beschreibt er ausführlich sämtliche Prozessschritte seiner<br />

Prüfungs– und Beratungstätigkeit. Das Prüfungshandbuch berücksichtigt<br />

internationale Standards.<br />

In der bisherigen Aufbauorganisation waren die Pflege der Prüfungsverfahren<br />

und der Methodologie sowie ihre laufende Anpassung an<br />

neue internationale Standards faktisch noch auf zwei Sektionen aufgeteilt.<br />

Diese Trennung hat der RH mit seiner Neuorganisation aufgegeben,<br />

indem er Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in einer Abteilung<br />

zusammengefasst hat. Die Peers befürworten diese Entscheidung.<br />

Weitere Anpassungen halten die Peers methodologisch bei der Prüfung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungsabschlusses gemäß § 9 <strong>Rechnungshof</strong>gesetz für<br />

zweckmäßig. So findet keine SAP–Systemprüfung statt, und sowohl die<br />

Vorsysteme, die finanzielle Daten verarbeiten, als auch deren Schnittstellen<br />

zur Hauptbuchhaltung werden noch nicht systematisch geprüft.<br />

22 Kärnten 2010/8

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