Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Peer Review <strong>des</strong> Österreichischen<br />
<strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong> – Abschlussbericht<br />
Verwertung und Nachverfolgung der Ergebnisse<br />
Beziehungen zu<br />
Nationalrat und<br />
Landtagen<br />
Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
<strong>Der</strong> fertige Prüfungsbericht durchläuft ein mehrstufiges Verfahren zur<br />
Qualitätssicherung. Zu den notwendigen Stationen gehören neben der<br />
Leiterin/dem Leiter der Prüfung und der Abteilungsleiterin/dem Abteilungsleiter<br />
auch die Auftraggeberin/der Auftraggeber sowie der Präsident.<br />
<strong>Der</strong> Präsident prüft im Interesse einheitlicher Maßstäbe bei der<br />
Bewertung Inhalte und Nachweise sowie die Qualität, Schlüssigkeit und<br />
Verständlichkeit der <strong>Bericht</strong>e und genehmigt sie. Änderungen werden<br />
nur nach Rücksprache mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber und<br />
dem Team vorgenommen.<br />
Die Art und Weise, wie der RH Erhebungen durchführt und <strong>Bericht</strong>e<br />
fertigt, stellt nach Überzeugung der Peers eine gute Qualität der Prüfungsberichte<br />
sicher. In Anbetracht der guten Zusammenarbeit mit<br />
Universitäten könnte der RH überlegen, seine <strong>Bericht</strong>e zur weiteren<br />
Qualitätssteigerung extern evaluieren zu lassen. Rigsrevisionen (Dänemark)<br />
hat gute Erfahrungen damit gemacht, dass Professoren/Experten<br />
den fachlichen Inhalt und die sprachliche Vermittlung der <strong>Bericht</strong>e<br />
überprüfen.<br />
<strong>Der</strong> auf die Belange der externen Finanzkontrolle zugeschnittene <strong>Rechnungshof</strong>ausschuss<br />
ermöglicht dem RH, intensiv mit dem Nationalrat<br />
zusammenzuarbeiten und die parlamentarische Diskussion zu unterstützen.<br />
In den Sitzungen <strong>des</strong> Plenums und <strong>des</strong> Ausschusses werden<br />
die <strong>Bericht</strong>e <strong>des</strong> RH ausführlich beraten und diskutiert. Hierbei hat der<br />
Präsident jederzeit ein umfassen<strong>des</strong> Rederecht. Da Plenum und Ausschuss<br />
die <strong>Bericht</strong>e <strong>des</strong> RH in der Regel nur zur Kenntnis nehmen,<br />
erzeugen die Empfehlungen <strong>des</strong> RH bei den geprüften Stellen allerdings<br />
politisch keine unmittelbare Wirkung. Gleiches gilt für die Landtage.<br />
Auch hier werden Empfehlungen <strong>des</strong> RH zwar detailliert beraten;<br />
die anschließend gefassten Beschlüsse beschränken sich in<strong>des</strong> regelmäßig<br />
auf Kenntnisnahmen.<br />
Um die Verwaltung politisch zu binden und zur Umsetzung der Empfehlungen<br />
beizutragen, ist aus Sicht der Peers eine Beschlussfassung<br />
vorzuziehen, die über die Kenntnisnahme hinausgeht. Als hilfreich<br />
haben sich in anderen Staaten Beschlüsse erwiesen, mit denen das Parlament<br />
seine Erwartungen an die Verwaltung konkret zum Ausdruck<br />
bringt. Die Verwaltung könnte in diesen Beschlüssen zugleich aufgefordert<br />
werden, zu einem bestimmten Termin über die veranlassten<br />
Maßnahmen zu berichten. Eine solche <strong>Bericht</strong>spflicht ist in einzelnen<br />
Lan<strong>des</strong>verfassungen bzw. in den Geschäftsordnungsgesetzen einzelner<br />
Landtage vorgesehen. Die Peers empfehlen dem RH, in geeigneter<br />
Kärnten 2010/8 29