Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Bezügebegrenzungsgesetz<br />
Einkommens-<br />
bericht über die<br />
durchschnittlichen<br />
Einkommen der<br />
gesamten<br />
Bevölkerung<br />
grund einer neuerlichen Novelle <strong>des</strong> Bezügebegrenzungsgesetzes 3<br />
auch 2011 die Anpassung der Politikerbezüge entfällt.<br />
<strong>Der</strong> Einkommensbericht stellt die Einkommen der österreichischen<br />
Bevölkerung aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit<br />
sowie aus Pensionen nach Geschlecht, Branchen, Berufsgruppen und<br />
Funktionen gegliedert umfassend dar (Art. 1 § 8 Abs. 4 Bezügebegrenzungsgesetz).<br />
Weiters enthält er Daten aus der Land– und Forstwirtschaft.<br />
Er präsentiert inflationsbereinigt die Entwicklung <strong>des</strong> mittleren<br />
Bruttojahreseinkommens von Erwerbstätigen im Vergleich zum Verbraucherpreisindex<br />
(VPI) sowie von Pensionistinnen und Pensionisten<br />
im Vergleich zum Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) und vergleicht<br />
die Einkommen in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst.<br />
Gemäß diesem gesetzlichen Auftrag legt der RH den Einkommensbericht<br />
alle zwei Jahre dem Nationalrat, dem Bun<strong>des</strong>rat und den Landtagen<br />
vor. Den <strong>Bericht</strong> über die Jahre 2008 und 2009 übermittelte er<br />
im Dezember 2010.<br />
3 BGBl. I Nr. 76/2010<br />
12 Kärnten 2010/8