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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Bezügebegrenzungsgesetz<br />

Einkommens-<br />

bericht über die<br />

durchschnittlichen<br />

Einkommen der<br />

gesamten<br />

Bevölkerung<br />

grund einer neuerlichen Novelle <strong>des</strong> Bezügebegrenzungsgesetzes 3<br />

auch 2011 die Anpassung der Politikerbezüge entfällt.<br />

<strong>Der</strong> Einkommensbericht stellt die Einkommen der österreichischen<br />

Bevölkerung aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit<br />

sowie aus Pensionen nach Geschlecht, Branchen, Berufsgruppen und<br />

Funktionen gegliedert umfassend dar (Art. 1 § 8 Abs. 4 Bezügebegrenzungsgesetz).<br />

Weiters enthält er Daten aus der Land– und Forstwirtschaft.<br />

Er präsentiert inflationsbereinigt die Entwicklung <strong>des</strong> mittleren<br />

Bruttojahreseinkommens von Erwerbstätigen im Vergleich zum Verbraucherpreisindex<br />

(VPI) sowie von Pensionistinnen und Pensionisten<br />

im Vergleich zum Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) und vergleicht<br />

die Einkommen in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst.<br />

Gemäß diesem gesetzlichen Auftrag legt der RH den Einkommensbericht<br />

alle zwei Jahre dem Nationalrat, dem Bun<strong>des</strong>rat und den Landtagen<br />

vor. Den <strong>Bericht</strong> über die Jahre 2008 und 2009 übermittelte er<br />

im Dezember 2010.<br />

3 BGBl. I Nr. 76/2010<br />

12 Kärnten 2010/8

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