Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Finanzielle Auswirkungen<br />
rechtsetzender Maßnahmen<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
Kärnten<br />
Niederösterreich<br />
ausreichend plausible Angaben<br />
Unvereinbarkeitsgesetz<br />
Kalkulation der Folgekosten<br />
Oberösterreich<br />
unzureichende Angaben<br />
Steiermark<br />
Vorarlberg<br />
Gemäß Unvereinbarkeitsgesetz haben seit 1983 die Mitglieder der<br />
Bun<strong>des</strong>regierung (einschließlich der Staatssekretäre) und Lan<strong>des</strong>regierungen<br />
(in Wien der Bürgermeister und die Mitglieder <strong>des</strong> Stadtsenats)<br />
nach Amtseintritt, danach je<strong>des</strong> zweite Jahr und beim Ausscheiden<br />
aus dem Amt dem RH–Präsidenten ihre Vermögen offen zu<br />
legen. Bei außergewöhnlichen Vermögenszuwächsen hat dieser dem<br />
Präsidenten bzw. der Präsidentin <strong>des</strong> Nationalrates oder <strong>des</strong> betroffenen<br />
Landtages zu berichten.<br />
Dem RH–Präsidenten kommt bei den Aufgaben nach dem Unvereinbarkeitsgesetz<br />
eine notarielle Funktion zu. Es werden ihm jedoch keine<br />
Prüfungs– oder Kontrollmöglichkeiten auf inhaltliche Richtigkeit oder<br />
Vollständigkeit der Angaben eingeräumt.<br />
10 Kärnten 2010/8