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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Peer Review – schlussfolgerungen <strong>des</strong><br />

<strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />

<strong>Der</strong> vorstehende Abschlussbericht bestätigt im Wesentlichen den<br />

Reformprozess <strong>des</strong> RH, bescheinigt ihm ein hohes Maß an Unabhängigkeit<br />

im Sinne der Maßstäbe der INTOSAI, erachtet die Zuständigkeit<br />

<strong>des</strong> RH für sämtliche Verwaltungsebenen als vorteilhaft, anerkennt<br />

die Wirksamkeit der Qualitätssicherungsmaßnahmen, <strong>des</strong> Controllings<br />

und <strong>des</strong> Wissensmanagements, betont die Zuverlässigkeit der IT <strong>des</strong><br />

RH, anerkennt das Prüfungshandbuch als wirksame Unterstützung für<br />

die Kernaufgabenerfüllung, und hält fest, dass die Personalauswahl<br />

professionell und in Übereinstimmung mit internationalen Standards<br />

erfolgt. Besonders anerkennend hervorgehoben werden im Abschlussbericht<br />

die hohe Qualität der veröffentlichten <strong>Bericht</strong>e <strong>des</strong> RH, seine<br />

vorbildliche Öffentlichkeitsarbeit und die Wirksamkeit <strong>des</strong> Nachfrageverfahrens<br />

und der Follow–up–Überprüfungen.<br />

<strong>Der</strong> <strong>Bericht</strong> zeigt andererseits auch einige Verbesserungspotenziale auf<br />

und enthält eine Reihe von Empfehlungen, die mehrheitlich bereits<br />

umgesetzt oder in Umsetzung begriffen sind. Dazu zählen beispielsweise<br />

die Empfehlungen, den Prüfungssupport und die Prüfungsbereiche<br />

zusammenzufassen, Methodologie und Pflege der Prüfungsverfahren<br />

organisatorisch zusammenzuführen, ein IT–Governance Konzept<br />

zu implementieren, ein Risikomanagement einzurichten, ein Konzept<br />

für eine risikoorientierte Aufgabenanalyse zu erarbeiten und das Wissensmanagement<br />

verstärkt pro aktiv auszurichten.<br />

Einige Vorschläge der Peers zielen auf die Adaptierung der gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen für den RH ab. Dies betrifft u.a.:<br />

– die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für den Beratungsauftrag<br />

<strong>des</strong> RH,<br />

– die Änderungen von Bestimmungen, die geeignet erscheinen, die<br />

institutionelle Unabhängigkeit <strong>des</strong> RH zu beeinträchtigen (Absetzung<br />

<strong>des</strong> Präsidenten durch den Nationalrat ohne Gründe – auch<br />

bei ordnungsgemäßer Amtsausübung; Möglichkeit der Auftragserteilung<br />

durch den Nationalrat, die Landtage und die Regierung),<br />

– die finanzielle Unabhängigkeit – es soll sichergestellt werden, dass<br />

nur das Parlament den Budgetentwurf <strong>des</strong> RH abändern darf,<br />

– die Änderung der Vertretungsregelung für den Präsidenten,<br />

32 Kärnten 2010/8

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