Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Peer Review – schlussfolgerungen <strong>des</strong><br />
<strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />
<strong>Der</strong> vorstehende Abschlussbericht bestätigt im Wesentlichen den<br />
Reformprozess <strong>des</strong> RH, bescheinigt ihm ein hohes Maß an Unabhängigkeit<br />
im Sinne der Maßstäbe der INTOSAI, erachtet die Zuständigkeit<br />
<strong>des</strong> RH für sämtliche Verwaltungsebenen als vorteilhaft, anerkennt<br />
die Wirksamkeit der Qualitätssicherungsmaßnahmen, <strong>des</strong> Controllings<br />
und <strong>des</strong> Wissensmanagements, betont die Zuverlässigkeit der IT <strong>des</strong><br />
RH, anerkennt das Prüfungshandbuch als wirksame Unterstützung für<br />
die Kernaufgabenerfüllung, und hält fest, dass die Personalauswahl<br />
professionell und in Übereinstimmung mit internationalen Standards<br />
erfolgt. Besonders anerkennend hervorgehoben werden im Abschlussbericht<br />
die hohe Qualität der veröffentlichten <strong>Bericht</strong>e <strong>des</strong> RH, seine<br />
vorbildliche Öffentlichkeitsarbeit und die Wirksamkeit <strong>des</strong> Nachfrageverfahrens<br />
und der Follow–up–Überprüfungen.<br />
<strong>Der</strong> <strong>Bericht</strong> zeigt andererseits auch einige Verbesserungspotenziale auf<br />
und enthält eine Reihe von Empfehlungen, die mehrheitlich bereits<br />
umgesetzt oder in Umsetzung begriffen sind. Dazu zählen beispielsweise<br />
die Empfehlungen, den Prüfungssupport und die Prüfungsbereiche<br />
zusammenzufassen, Methodologie und Pflege der Prüfungsverfahren<br />
organisatorisch zusammenzuführen, ein IT–Governance Konzept<br />
zu implementieren, ein Risikomanagement einzurichten, ein Konzept<br />
für eine risikoorientierte Aufgabenanalyse zu erarbeiten und das Wissensmanagement<br />
verstärkt pro aktiv auszurichten.<br />
Einige Vorschläge der Peers zielen auf die Adaptierung der gesetzlichen<br />
Rahmenbedingungen für den RH ab. Dies betrifft u.a.:<br />
– die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für den Beratungsauftrag<br />
<strong>des</strong> RH,<br />
– die Änderungen von Bestimmungen, die geeignet erscheinen, die<br />
institutionelle Unabhängigkeit <strong>des</strong> RH zu beeinträchtigen (Absetzung<br />
<strong>des</strong> Präsidenten durch den Nationalrat ohne Gründe – auch<br />
bei ordnungsgemäßer Amtsausübung; Möglichkeit der Auftragserteilung<br />
durch den Nationalrat, die Landtage und die Regierung),<br />
– die finanzielle Unabhängigkeit – es soll sichergestellt werden, dass<br />
nur das Parlament den Budgetentwurf <strong>des</strong> RH abändern darf,<br />
– die Änderung der Vertretungsregelung für den Präsidenten,<br />
32 Kärnten 2010/8