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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Gebarungsüberprüfungen<br />

EU<br />

Allgemeines<br />

die Prüfzuständigkeit <strong>des</strong> RH allerdings auf die „ziffernmäßige Richtigkeit“,<br />

die „Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften“<br />

sowie die „Sparsamkeit“ und „Wirtschaftlichkeit“. <strong>Der</strong> Prüfmaßstab der<br />

„Zweckmäßigkeit“, den der RH bei allen anderen Prüfungen anlegt, ist<br />

bei den Kammerprüfungen nicht vorgesehen. Zudem haben die gesetzlichen<br />

beruflichen Vertretungen selbst die <strong>Bericht</strong>e zu veröffentlichen.<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte im Jahr 2010 die Wirtschaftskammer Steiermark,<br />

die Arbeiterkammer Salzburg und die Ärztekammer Wien.<br />

Als oberstes Kontrollorgan Österreichs sieht sich der RH dafür verantwortlich,<br />

zur Verbesserung <strong>des</strong> EU–Mittelvollzugs auf nationaler<br />

Ebene seinen Beitrag zu leisten. Deshalb begleitet er unter Wahrung<br />

seiner Unabhängigkeit mit eigenständigen Gebarungsüberprüfungen<br />

den Europäischen <strong>Rechnungshof</strong> (ERH) bei <strong>des</strong>sen Prüfbesuchen in<br />

Österreich. Dabei kontrolliert er sowohl den Anteil an österreichischen<br />

und EU–Mitteln, sofern diese über die Haushalte von Bund, Ländern<br />

und Gemeinden fließen. Durch Vorlage seiner Prüfungsergebnisse<br />

informiert der RH somit den Nationalrat bzw. den zuständigen Landtag<br />

oder Gemeinderat aus erster Hand über die Prüfungen <strong>des</strong> ERH in<br />

Österreich und konnte dazu beitragen, dass Finanzkorrekturen weitgehend<br />

vermieden werden.<br />

Im Jahr 2010 begleitete der RH den ERH bei zwei Prüfungen.<br />

Mitwirkung an der Rechnungsverwaltung<br />

Im VRV-Komitee diskutierte er gemeinsam mit dem BMF und Ländervertretern<br />

auf Basis der Ergebnisse der 2009 veröffentlichten Prüfung<br />

„Haushaltsstruktur“ die Notwendigkeit der Weiterentwicklung<br />

<strong>des</strong> Haushaltswesen der Gebietskörperschaften.<br />

Finanzielle Auswirkungen rechtsetzender<br />

Maßnahmen<br />

<strong>Der</strong> <strong>Rechnungshof</strong> erhält auch von den Ländern Vorarlberg, Oberösterreich,<br />

Kärnten, Steiermark (in zwei Fällen) und Niederösterreich<br />

(eingeschränkt auf den Bereich der Krankenanstalten) Entwürfe ihrer<br />

rechtsetzenden Maßnahmen.<br />

8 Kärnten 2010/8

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