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lubecker bergenfahrer - Hansischer Geschichtsverein

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Die Schiffahrt. xcv<br />

leuten auszuhändigen waren,1 das Frachtgut auf die betreffenden Schiffe<br />

zu "erteilen und die Verfrachtung des ausgehenden bezw. das Llischen<br />

des eingebrachten Gutes zu beaufsichtigen. Dabei hatten sie auch auf die<br />

Befolgung der hansischen Vorschrift zu achten, dass auf dem Verdeck,<br />

dem overlope, kein Gut lagern durfte.2<br />

Da das seichte Fahrwasser der Trave, das zu vertiefen die mittelalterliche<br />

Technik ausser stande war,3 grüsseren Seeschiffen nicht gestattete,<br />

im Lübecker Hafen volle Ladung einzunehmen oder zu löschen, so mussten<br />

sie ihre Ladung unterhalb der Stadt aus Leichterfahrzeugen, den Prahmen,<br />

vervollständigen oder an diese einen Teil der Ladung abgeben. Den<br />

Tiefenverhältnissen des Fahrwassers entsprechend, geschah dies in der dem<br />

Kirchdorfe Schlutup gegenüber gt:legenen Herrenwyker Bucht und zu Tran:münde.<br />

Die Tragfähigkeit einer als Leichter verwandten Schute wird 1400<br />

auf 21/2 Stauräume angegeben.' Der Wert von H zwischen Lübeck und<br />

Travemünde fahrenden Prahmen mit Zubehör betrug 1457 260 +, ihr<br />

jährlicher Mietspreis 15 ./1.5 Erst aus dem Jahre 1543 ist der damals<br />

gnisstenteils erhöhte Tarif für die Benutzung der Prahme bekannt.6 Er betrug<br />

a) bei Beförderung zwischen Lübeck und Travemünde:<br />

für den Stauraum 7 Frachtgut travenaufwärts 7 ß<br />

die Last Tonnengut 4 ,.<br />

seewärts 4 "j<br />

b) bei Beförderung zwischen Lübeck und Herrenwyk:<br />

für den Stauraum Frachtgut travenaufwärts 4 ß<br />

" die Last Tonnengut 3 "<br />

" " Malz oder Mehl seewärts 2 "<br />

Diese Beträge waren vom Kaufmann und vom Schiffer zu gleichen Teilen zu<br />

entrichten. Ferner sollte nach altem Herkommen die Gebühr für eine<br />

Kiste, eine Tonne Bier und ein Bett seewärts zusammen 4 Witte (16 "'),<br />

die für eine Kiste und ein Bett travenaufwärts 1 ß betragen. Der Ver-<br />

1 Vgl. HR 11 7, Nr.342 § 4: J-Vortlmme dttchte demt! koepmamu<br />

billik weSt!11, dat se (die Süderseeischen) t!re rullell vall eren g-uderel1<br />

IIpanl'llJerdeden, g-helick die Oeslersclten koep/tlde11 donl motell.<br />

2 HR II 3, Nr. 288 § 82 j vgI. HR III 3, Nr. 2öl.<br />

a 1541 trat zum ersten Mal im Lübecker Hafen eine Art Bagger<br />

in Thätigkeitj Reckmanns Chronik, Urschrift S. 884, hochd. Ausg. Sp. 223.<br />

, S. XLIV.<br />

:; NStB. 1457 Mar. Mag-d.<br />

8 Protokoll buch S. 146.<br />

7 vor de rume ..• , se sY1I1 klell off/e g-rollt.<br />

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