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lubecker bergenfahrer - Hansischer Geschichtsverein

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xx Lübecks leitende Stellung am Kontor.<br />

Kontor aus. Die der Jahre 1369 und 1412 sind. von der gesammten<br />

Hanse beschlossen,l die von 1446 ist im Namen der sechs wendischen<br />

Städte,2 die vun 1458 nur von Seiten Lübecks, Rostocks, Stralsunds und<br />

Wismars 3 erlassen.<br />

Von diesen vier Städten war Lübeck, das von jeher die norwegische<br />

Politik der Hanse leitete, im Bergenschen Handel seinen Genossinnen<br />

hedeutend überlegen.' Das war schon durch die dortige Existenz einer<br />

eigenen, stets in enger Fühlung mit der Leitung des Kontors stehenden<br />

Bergenfahrerkompagnie bedingt, während in den drei anderen Städten eine<br />

derartige Genossenschaft nicht nachweisbar ist. Dazu kam, dass Lübecks<br />

norwegischer Handel sich auf Bergen konzentrierte, Rostock und Wismar<br />

dagegen in hervorragender 'Weise auch am Umsatze zu Tensberg und<br />

Opslo,5 den beiden andern, am Christiania-Fjord gelegenen norwegischen<br />

Stapt"lplätzen beteiligt waren. Ferner hatte die Plünderung Bergens durch<br />

die rostockischen und wismarschen Vitalienbrüder im Jahre 1393 den<br />

AngehUrigen dieser beiden Städte eine gründliche Erbitterung sowohl am<br />

Kontor wie von Seiten der einheimischen Bevölkerung zugezogen und den<br />

zeitweiligen, mindestens bis z. J. 1410 dauernden Ausschluss beider Städte<br />

vom Genusse der hansischen Privilegien in Norwegen zur Folge gehabt. 6<br />

Vermutlich ist in diesem Zeitraum das 1446 von den wendischen Städten<br />

1 HR I I, Nr. 511 ; 6, Nr. 70.<br />

2 DiP!. Norv. 7, Nr. 43l.<br />

3 HR 11 4, Nr. 586.<br />

, Ein ziffermässiger Nachweis in Betreff der Beteiligung der vier<br />

wendischen Ostseestädte und insbesondere Lübecks am Bergenscben<br />

Handel lässt sich erst aus dem Jahre 1577 Mai 1 - 1578 Mai 1 (Norske<br />

Magasin 11, Tab. zu S. 81), also erst mitten aus der Zeit des Niedergangs<br />

des Kontors (vgl. Heinrich Sudermanns Urteil von 1582, Hans. Gesch.-Bl.<br />

1895, S. 114) erbringen. Es entfielen damals von der für den norwegischen<br />

Handel vornebmlich in Frage kommenden Getreide- und Biereinfuhr<br />

im Gesamtbetrage auf die 4 wendischen auf Lübeck<br />

von Ostseestädte allein<br />

Mehl: 779J3/, Tonnen 5736 T. oder 73,6 % 2364 T. oder 30,1 %<br />

Malz: 1416 " 1380 11 11 97 " 624" " 44,1"<br />

Bier: 12770 " 11910 11 11 93,3" 5394" " 42,2"<br />

Meth: 66" 48" " 72,7" 48 11 " 72,7"<br />

5 Heide Stapelplätze sind als Aus- oder Einfuhrhäfen in den im<br />

n.khsten Ahschnitt behandelten Lübeckischen Zoll registern von 1369-1400<br />

überhaupt nicht aufgeführt<br />

o HR I 4, Nr. :141 §§ 20, 22; Nr.542 § 4; Ö, Nr. 191 ff., Nr.31H,<br />

:"Ir. 720 § 14, Nr. 721.<br />

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