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lubecker bergenfahrer - Hansischer Geschichtsverein

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8 Testamente.<br />

wendungen an die EAefrau und a11 die Kinder des Erilassers, aueA si"d<br />

diese Perso"en, sobald es in der Urschrif/ gescAieAt, Aier "atllAafl<br />

gemacMl. - Besh"mmungen in Betreff des WoAnAauses und des etwaigen<br />

sonsh"gen Grund6esitzes des Erilassers sind berüdsieAtirt,<br />

da es andernfalls nicAt ersieAt/icA gewesen wä"e, ob der Wert der öfters<br />

letztwillig zu 'IJeräussernden ImmolJilien unter den benannten Vermlidtnissen<br />

in bar einbegriffen ist oder "ieAt j Anordnungen AinsieMlieA<br />

der Vergabung einzelner Stücke der fall1'enden Gabe sind dagegen<br />

nieAt el"flJäAnt. Vn:fügungen weg.n andel"flJeit'rer Verwendung<br />

ausgesetzter Legate im Fall des Ablebens der bedacMen Personen 'IJor<br />

eingetr.tenem Erifall, die zum teil ohneAin durcA spätere Testamente<br />

desselben E"bltz$.sers 6edeutungslos werden, sind Aier ebensow.",r zum<br />

Ausdruck ge6rac"t une der Uutig am SeAluss der Testamente sielt<br />

findende Hinweis, dass alle Anordnung.n, die der Erblasser elren­<br />

Und'r in seinem RecAnungs6ucA getroffen hat oder tlocA trejfen f»ird,<br />

KleieAfails 'IJer6indlieA sein sollen für di. TestametllS'IJolistrecker.<br />

Von Interesse f»aren ferner die in den Testamenten zu Tage<br />

tretenden naAen BellieAtmgen des Erilassers zu andere" Bergenfahrern.<br />

DemnacA sind ausser den in d,eser Hinsicht erwtiAnenswerten<br />

sonstigen Angaben ü/Jera// die Namen der TestamentSf)()IIstrecker<br />

aufgifüll1't, da diese "1 der Regel als Bergenfwer, öfters<br />

aueA als Handelsgese/JscAafler oder GescUflsfreunde des Erilassers<br />

nacAweis6ar sind. Offe""ar flJurde die NacJdassregulierung vonrugsweise<br />

diesen Personen ü/Jerlragen, weil sie, zumal wen" ein Te,1 der<br />

Hinterlassenschaft in HandelsgesellscAaflen angelegt flJar, am eMste"<br />

die einscAlägigen VerUltnisse zu 6eurteilen 'IJermocMen und su<br />

ausserdem am 6esten im Stande waren, für eine gewissenAafle AuskeArung<br />

der nacA Bergen besh"mmten VermäcMnisse im Sinne des<br />

Erilassers Sorge zu tragen. Die meArfacA 6eigefügte Besh"""'unr,<br />

dass '0011 den TestamentS'IJollsfreckern aueA die EMfrau oder - ;"<br />

einem Falle 2 - die Mutter des Testators bei der EriscAaflsreruJieru"r<br />

mit Ainzugezogen werden soll, konnte als Aier unfIJesmtlie" ü/Jergangen<br />

flJerdetl.<br />

1 Bei 6esonderer Auffiikrung 'IJon VermäcAtnissen an entferntere<br />

Verwandte ist d,e urscll1'iftlicAe BezeicAnung des VerwandtscAaftsgrades<br />

beibeAalten, da letztere unbestimmter ist als der moderne Be-<br />

. grt:.tf des betreffenden Wortes,. z. B. wird das Wort. om ausser i"<br />

der Bedeutu'lg von Mutter6nlder in der als SelnvestersoAn (Test.<br />

Nr. 94, 190) utld ;'1 der als SoAn einer Bruderlochter (Test. Nr. 130)<br />

gebraucM.<br />

2 Test. Nr. 2U2, 21U.<br />

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