Analyse der Politikfelder der GSR-Fonds
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Seite 54<br />
� Jugend-Implacementstiftung „Just NEU“, Produktionsschulen<br />
d) Personen mit Migrationshintergrund<br />
Im NRP wird die vergleichsweise schwierige Arbeitsmarktsituation von MigrantInnen<br />
festgehalten: Ihre Erwerbsverläufe sind häufigen Wechseln zwischen Arbeitslosigkeit<br />
und Beschäftigung gekennzeichnet. Daher setzt die Arbeitsmarktpolitik in den kommenden<br />
Jahren auf Maßnahmen, die eine möglichst nachhaltige Beschäftigungsintegration<br />
ermöglichen. Sie wurden daher als eigene Zielgruppe in die Zielvorgaben an<br />
das Arbeitsmarktservice (AMS) aufgenommen und ab dem Jahr 2012 wird <strong>der</strong> Migrationshintergrund<br />
von arbeitslos o<strong>der</strong> arbeitssuchend vorgemerkten Personen ermittelt.<br />
Beson<strong>der</strong>e Priorität dabei soll auch <strong>der</strong> Erwerb von Basisqualifikationen haben.<br />
Weitere Maßnahmenbereiche betreffen: Kriteriengeleitetes Zuwan<strong>der</strong>ungssystem „Rot-<br />
Weiß-Rot Karte“ sowie leichtere Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen.<br />
e) Qualität <strong>der</strong> Arbeit<br />
Im NRP angeführte Maßnahmen zur Qualität <strong>der</strong> Arbeit betreffen einzelne Aspekte<br />
dieses Themenkomplexes:<br />
� Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) dient <strong>der</strong> Sicherung<br />
gleicher Arbeits- und Lohnbedingungen für alle in Österreich tätigen ArbeitnehmerInnen.<br />
Durch seine Zielrichtung ist das LSDG-B auch geeignet, einen<br />
Beitrag zur Armutsbekämpfung zu leisten, da mit diesem Gesetz sichergestellt<br />
werden soll, dass Beschäftigte ihren Lohn auch tatsächlich erhalten.<br />
� Durch die Bildungskarenz haben ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, sich im<br />
Rahmen ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Dauer von mindestens<br />
zwei Monaten bis zu einem Jahr freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden.<br />
Die Bildungskarenz dient dem Erwerb von Zusatzqualifikationen und Fertigkeiten<br />
und ist ein wichtiges Instrument zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Beschäftigungsfähigkeit.<br />
Wichtigste AkteurInnen<br />
Hauptverantwortung für die Arbeitsmarktpolitik in Österreich trägt das BMASK und in<br />
dessen Auftrag und auf Basis <strong>der</strong> Zielvorgaben das AMS Österreich mit seinen Län<strong>der</strong>organisationen<br />
und regionalen Geschäftsstellen in den Bezirken. Neben den Leistungen<br />
nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz wird <strong>der</strong> überwiegende Teil <strong>der</strong> aktiven<br />
Arbeitsmarktpolitik in Österreich vom AMS getragen, das in seinen Aufsichts- und<br />
Steuerungsstrukturen sowohl die Gebietskörperschaften als auch die Sozialpartnerinstitutionen<br />
einbindet. Nicht zuletzt mit Einbindung arbeitsfähiger BezieherInnen <strong>der</strong> bedarfsorientierten<br />
Mindestsicherung in die Vermittlungs-, Beratungs- und Betreuungstätigkeit<br />
des AMS sowie dessen Rolle bei Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation<br />
kommen zusätzliche Aufgaben und Zielgruppen auf das AMS zu.<br />
Neben dem AMS verantworten eine Reihe weiterer Institutionen die Umsetzung arbeitsmarkt-<br />
und beschäftigungspolitisch Maßnahmen, die für bestimmte Initiativen o<strong>der</strong><br />
Zielgruppen o<strong>der</strong> in regionalen Zusammenhängen zuständig sind.<br />
� Im Kompetenzbereich des BMASK nimmt das Bundessozialamt mit seinen Landesstellen<br />
eine wesentliche Funktion zur Umsetzung von Maßnahmen für Menschen<br />
mit Behin<strong>der</strong>ung (nach dem Behin<strong>der</strong>teneinstellungsgesetz) wahr.<br />
� Län<strong>der</strong>, teilweise auch Gemeinden (insbes. Städte),