Analyse der Politikfelder der GSR-Fonds
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Politikfeldanalyse Okt 2012.docx<br />
2 Herausfor<strong>der</strong>ungen und Prioritäten aus wirtschaftspolitischem<br />
Blickwinkel<br />
Engpässe auf dem Pfad zu einem anspruchsvollen, nachhaltigen, sozial ausgewogenen<br />
Wachstum in Österreich<br />
Die Lissabon-Strategie, die auf <strong>der</strong> Frühjahrstagung 2000 des Europäischen Rats in<br />
Lissabon beschlossen wurde, lief 2010 aus. Als ihr Nachfolger wurde von <strong>der</strong> EU-<br />
Kommission im März 2010 unter dem Titel „Europe 2020 – A European strategy for<br />
smart, sustainable and inclusive growth“ die neue Strategie vorgestellt. In <strong>der</strong> Sitzung<br />
des Rats vom 13 Juli 2010 wurde die "Europa 2020 Strategie" verabschiedet. Ihre Ziele<br />
bestimmen die Prioritäten aller gemeinsamen Politikbereiche und mit ihr wurden<br />
auch die Weichenstellungen für die <strong>Fonds</strong> <strong>der</strong> EU festgelegt.<br />
Die fünf EU-Kernziele für das Jahr 2020 sind:<br />
1. Beschäftigung: 75 % <strong>der</strong> 20- bis 64-Jährigen sollen in Arbeit stehen.<br />
2. Forschung und Entwicklung: 3 % des BIP <strong>der</strong> EU sollen für Forschung und Entwicklung<br />
aufgewendet werden.<br />
3. Klimawandel und Energie: Verringerung <strong>der</strong> Treibhausgasemissionen um 20 %<br />
(o<strong>der</strong> sogar um 30 %, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind) gegenüber<br />
1990; Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 %; Steigerung<br />
<strong>der</strong> Energieeffizienz um 20 %.<br />
4. Bildung: Verringerung <strong>der</strong> Schulabbrecherquote auf unter 10 %; Steigerung des<br />
Anteils <strong>der</strong> 30- bis 34-Jährigen mit abgeschlossener Hochschulbildung auf mindestens<br />
40 %.<br />
5. Armut und soziale Ausgrenzung: Die Zahl <strong>der</strong> von Armut und sozialer Ausgrenzung<br />
betroffenen o<strong>der</strong> bedrohten Menschen soll um mindestens 20 Millionen<br />
gesenkt werden.<br />
Zur Operationalisierung dieser Ziele und zur För<strong>der</strong>ung von Wachstum und Beschäftigung<br />
in Europa wurden in drei Teilbereichen sieben Leitinitiativen aufgestellt. Im Rahmen<br />
einer jeden Initiative müssen die EU und die nationalen Verwaltungen ihre Maßnahmen<br />
so aufeinan<strong>der</strong> abstimmen, dass diese sich gegenseitig verstärken:<br />
� Intelligentes Wachstum (Digitale Agenda für Europa, Innovationsunion, Jugend<br />
in Bewegung).<br />
� Nachhaltiges Wachstum (Ressourcenschonendes Europa, Industriepolitik im<br />
Zeitalter <strong>der</strong> Globalisierung).<br />
� Integratives Wachstum (Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten,<br />
Europäische Plattform zur Bekämpfung <strong>der</strong> Armut).<br />
Um die nationale "Eigentümerschaft" <strong>der</strong> Strategie zu stärken, wurden die gesamteuropäischen<br />
Ziele auf nationale Ziele umgelegt. Die Zielerreichung bzw. Abweichungen<br />
davon werden seither regelmäßig überprüft und im „Nationalen Reformprogramm“<br />
(NRP) werden in den EU Län<strong>der</strong>n jene Schritte angeführt, die auf nationaler Ebene ergriffen<br />
werden, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Darin werden – entsprechend<br />
den Zielen <strong>der</strong> EU-2020-Strategie – Bestandsaufnahmen vorgelegt und es werden<br />
Maßnahmen angeführt, mit denen die angestrebten Ziele erreicht werden sollen. Ergänzt<br />
wird dieses Programm durch Initiativen mit denen horizontale Ziele - also jene,<br />
die in alle Bereiche hineinspielen - angestrebt werden. Dazu zählt <strong>der</strong> Nationale Aktionsplan<br />
"Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt".<br />
Als Vorbereitung für diesen Prozess wurden für jedes Land Wachstumsengpässe<br />
(„Growth Bottlenecks“) identifiziert. Deren Beseitigung sollte ein zentrales Element <strong>der</strong><br />
Reformanstrengungen <strong>der</strong> einzelnen Län<strong>der</strong> werden. Ausgangspunkt <strong>der</strong> Überlegun-<br />
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