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Analyse der Politikfelder der GSR-Fonds

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Politikfeldanalyse Okt 2012.docx<br />

sprechenden Anpassungspfad im nationalen Reformprogramm konkretisiert. Zudem<br />

wird jährlich über die Umsetzung berichtet. Als Ziel wurde formuliert, die Anzahl <strong>der</strong><br />

Personen in armuts- und ausgrenzungsgefährdeten Haushalten in Österreich innerhalb<br />

von 10 Jahren um mindestens 235.000 zu reduzieren; das entspricht einer jährlichen<br />

Reduktion <strong>der</strong> Ausgrenzungsgefährdeten von 23.500 Personen bzw. um 1,71% <strong>der</strong><br />

heute Ausgrenzungsgefährdeten. Diese Zielerreichung soll in Verbindung mit Maßnahmen<br />

in den Bereichen Beschäftigung und Bildung erfolgen.<br />

Auf Basis <strong>der</strong> Ziele und <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> nationalen Reformprogramme werden von<br />

<strong>der</strong> Europäischen Kommission bzw. dem Rat Empfehlungen für die nationale Wirtschaftspolitik<br />

ausgesprochen. Konkret werden in <strong>der</strong> Empfehlung vom Mai 2012 24) folgende<br />

Aspekte aufgezeigt, die ebenfalls für das Ziel, die Zahl <strong>der</strong> ausgrenzungsgefährdeten<br />

Personen zu reduzieren, relevant erscheinen:<br />

� „Schritte unternimmt, […] den hohen geschlechtsspezifischen Lohnunterschied<br />

reduziert und Vollzeitbeschäftigungsmöglichkeiten für Frauen schafft, insbeson<strong>der</strong>e<br />

durch den Ausbau von Betreuungseinrichtungen für Kin<strong>der</strong> und Angehörige“<br />

bzw.<br />

� „weitere Maßnahmen ergreift, um die Bildungsergebnisse zu verbessern, insbeson<strong>der</strong>e<br />

bei benachteiligten jungen Menschen […]“.<br />

Maßnahmenbündel <strong>der</strong> öffentlichen Hand unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung<br />

von Investitionen bzw. <strong>der</strong>en För<strong>der</strong>ung<br />

Konkret wurden im Nationalen Reformprogramm 2012 folgende Maßnahmen angeführt,<br />

die dazu beitragen sollen, die Zahl <strong>der</strong> ausgrenzungsgefährdeten Personen bis<br />

2020 zu reduzieren:<br />

� Bekämpfung <strong>der</strong> Langzeitarbeitslosigkeit durch eine Verbesserung <strong>der</strong> Erwerbsbeteiligung<br />

armuts- und ausgrenzungsgefährdeter Gruppen im erwerbsfähigen<br />

Alter:<br />

- Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> Erwerbsbeteiligung armuts- und ausgrenzungsgefährdeter<br />

Gruppen im erwerbsfähigen Alter<br />

- Einführung <strong>der</strong> bedarfsorientierten Mindestsicherung; soziale Einglie<strong>der</strong>ung<br />

langzeitarbeitsloser Risikogruppen<br />

- Lohnsubventionen und Einglie<strong>der</strong>ungsbeihilfe für ältere Langzeitbeschäftigungslose<br />

- Qualifizierungsmaßnahmen, Verbesserung <strong>der</strong> Arbeitsqualität<br />

� Maßnahmen zur Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Prävention am Arbeitsmarkt und<br />

verstärkte Arbeitsmarkt(re)integration von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen<br />

und Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung:<br />

- proFITNESS: Gesunde MitarbeiterInnen — Gesundes Unternehmen<br />

- Berufliche REHA über AMS ab 2014<br />

- Berufliche Assistenzen (gleichzusetzen mit „Begleitende Hilfen“) für Menschen<br />

mit Behin<strong>der</strong>ung: individuelle Beratung und Begleitung von Jugendlichen<br />

an <strong>der</strong> Schnittstelle zwischen Schule und Beruf („Jugendcoaching“)<br />

� Reduktion <strong>der</strong> frauenspezifischen Benachteiligung in den Bereichen Einkommen<br />

und Erwerbsbeteiligung<br />

24 http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/nd/csr2012_austria_de.pdf<br />

Seite 57

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