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2012 1. 2. 3. 5. 7. 9. 8. Wissenswerte Änderungen im neuen ... - Iurratio

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Das kann und will ich nicht hinnehmen. Schließlich wohne ich jetzt schon über 35 Jahre unter der Hausnummer „2“ in der Hauptstraße. Diese<br />

Hausnummer ist schon Teil des Namens meiner Familie geworden. Vor allem ist aber auch der Dachdeckerbetrieb unter dieser Hausnummer<br />

bekannt und eingeführt. Zudem haben wir gerade noch neue Briefb ögen mit „meiner Hausnummer 2“ drucken lassen. Ich sehe nicht<br />

ein, dass meine Hausnummer geändert wird, schließlich ist es doch der neue Nachbar, der die Veränderung in der Straße verursacht hat.<br />

Ich bitte Sie daher, das Notwendige zu veranlassen und die Stadt X anzuweisen, mich mit ihrem Ansinnen zu verschonen.<br />

Hochachtungsvoll,<br />

NN<br />

___________________________________<br />

Stadt X, Der Oberbürgermeister X Stadt, Rathaus, den 16. November 2011<br />

Amt für öff entliche Ordnung<br />

AZ: ABCD 12345<br />

An Herrn<br />

NN<br />

Hauptstraße 2<br />

00000 X-Stadt<br />

O r d n u n g s v e r f ü g u n g<br />

Sehr geehrter Herr NN,<br />

Hiermit verfüge ich das Folgende:<br />

Ich weise Ihrem Grundstück (Flur A, Flurstück 1234, bisherige postalische Bezeichnung „Hauptstraße 2“) ab dem 1<strong>5.</strong> Dezember 2011 die<br />

Hausnummer „2a“ zu.<br />

Ich fordere Sie auf, die Hausnummer „2a“ ab dem 1<strong>5.</strong> Dezember 2011 von der Straße aus gut sichtbar an dem Haus auf Ihrem Grundstück<br />

anzubringen.<br />

Hiermit ordne ich die sofortige Vollziehung der Ziff ern <strong>1.</strong> und <strong>2.</strong> dieser Ordnungsverfügung an.<br />

Sollten Sie der Verpfl ichtung unter Ziff er <strong>2.</strong> bis zum 1<strong>5.</strong> Dezember 2011 nicht nachgekommen sein, drohe ich jetzt bereits die Festsetzung<br />

eines Zwangsgeldes in Höhe von 500,00 EUR an.<br />

Begründung:<br />

Sie sind Eigentümer des oben genannten zu Wohnzwecken und zu gewerblichen Zwecken genutzten Grundstücks. Dieses Grundstück hat<br />

bislang die postalische Bezeichnung „Hauptstraße 2“. Wie Ihnen bekannt ist, wird das benachbarte Flurstück Flur A, Flurstück 1233 in Kürze<br />

bebaut werden; der Baubeginn steht unmittelbar bevor. Von der Stadtmitte aus gesehen, handelt es sich bei diesem Grundstück um das erste<br />

Grundstück auf der rechten Straßenseite der Hauptstraße; Ihr Grundstück ist das Zweite. Im gesamten Stadtgebiet ist es üblich, dass jeweils<br />

das erste auf der rechten Straßenseite stadtauswärts gelegene Grundstück die Hausnummer „2“ trägt. Gründe, hiervon abzuweichen, sind<br />

nicht erkennbar. Dies gilt insbesondere deshalb, weil Sie auf mein Anhörungsschreiben vom 1<strong>5.</strong> Oktober 2011 nicht reagiert haben. Dies<br />

folgt insgesamt aus dem Gesetz, namentlich aus § 126 Abs. 3 BauGB. Dass die zugewiesene Hausnummer angebracht werden muss, versteht<br />

sich von selbst. Angesichts des überragenden öff entlichen Interesses an einer systematischen Nummerierung der Häuser muss Ihr privates<br />

Interesse am Beibehalt der Hausnummer zurückstehen, zumal die von Ihnen zu tätigen Investitionen überschaubar sind.<br />

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist aus Gründen der Gefahrenabwehr geboten. Es ist unerlässlich, dass die Grundstücke in der<br />

Hauptstraße mit Beginn der Baumaßnahme auf der Flurstück 1233 unzweifelhaft zu identifi zieren sind. Das angedrohte Zwangsgeld wird<br />

für den Fall, dass Sie der Verfügung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommen, zum Zwecke der Verwaltungsvollstreckung angedroht.<br />

Unterschrift<br />

(Dem Bescheid ist eine ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung beigefügt, von deren Abdruck abgesehen wurde.)<br />

<strong>Iurratio</strong><br />

Ausgabe 1 / <strong>2012</strong><br />

Fallbearbeitung<br />

39

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