Tagungsband - Stadtentwässerung Kaiserslautern
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Grundstücksentwässerung<br />
Methoden zur Dichtheitsprüfung<br />
Erstprüfung vorhandener Grundleitungen nach DIN 1986- 0<br />
wolfgang Bollig, Saarbrücken<br />
Einführung<br />
kanalisationen müssen nach atV-a 139 dauerhaft, funktionssicher<br />
und dicht sein.<br />
dies bedeutet, dass weder Stoffe in das Grundwasser<br />
gelangen dürfen noch dass Grundwasser abgeleitet<br />
werden darf, damit eine unzulässige Verunreinigung<br />
des Grundwassers und eine unerwünschte Verdünnung<br />
des abwassers vermieden werden. Zu einem ordnungsgemäßen<br />
Betrieb gehört somit auch die vorbeugende<br />
überprüfung der dichtheit. als undicht erkannte abwasserleitungen<br />
und -kanäle sind umgehend abzudichten.<br />
man kann grundsätzlich vier anlässe zur durchführung<br />
von dichtheitsprüfungen unterscheiden:<br />
1. neubauabnahme<br />
2. Gewährleistungsabnahme<br />
3. Sanierungsabnahme<br />
4. wiederholungsprüfung und erstprüfung bestehender<br />
kanäle (eigenüberwachung, Verdacht auf Schäden)<br />
Grundlagen der Dichtheitsprüfung<br />
die dichtheitsprüfungen selbst können sich auf Haltungen,<br />
Haltungsabschnitte, z.B. zwischen zwei anschlüssen,<br />
Schächte, einzelne Rohre oder einzelne Rohrverbindungen<br />
erstrecken.<br />
1<br />
dabei werden zurzeit folgende Prüfverfahren eingesetzt:<br />
- wasserdruckprüfungen<br />
- Luftüberdruckprüfungen<br />
- unterdruckprüfungen<br />
- infiltrationsprüfung<br />
dabei werden folgende absperrorgane eingesetzt:<br />
absperrblasen oder absperrscheiben (s. abb.)<br />
Auszug aus der DIN 1986 – Teile 0<br />
- nach dieser Formulierung können bestehende<br />
Grundleitungen durch eine kanalfernsehuntersuchung<br />
auf dichtheit geprüft werden.<br />
- der dichtheitsnachweis wird jedoch mit dieser norm<br />
nur für bestehende Grundleitungen unter Berücksichtigung<br />
der Betriebsbedingungen (häusliche/gewerblich)<br />
und Prüfverfahren neu definiert.<br />
- damit wird für den dichtheitsnachweis (dR) von<br />
Grundleitungen, die nur häusliches abwasser außerhalb<br />
der Schutzzone ii in wassergewinnungsgebieten<br />
führen, die Schadenserfassung auch durch eine<br />
optische inspektion (ka) mit einer kanalfernsehuntersuchung<br />
akzeptiert. im Sinne der norm gilt die<br />
vorhandene Leitung auch als dicht.