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Tagungsband - Stadtentwässerung Kaiserslautern

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Grundstücksentwässerung<br />

Methoden zur Dichtheitsprüfung<br />

Erstprüfung vorhandener Grundleitungen nach DIN 1986- 0<br />

wolfgang Bollig, Saarbrücken<br />

Einführung<br />

kanalisationen müssen nach atV-a 139 dauerhaft, funktionssicher<br />

und dicht sein.<br />

dies bedeutet, dass weder Stoffe in das Grundwasser<br />

gelangen dürfen noch dass Grundwasser abgeleitet<br />

werden darf, damit eine unzulässige Verunreinigung<br />

des Grundwassers und eine unerwünschte Verdünnung<br />

des abwassers vermieden werden. Zu einem ordnungsgemäßen<br />

Betrieb gehört somit auch die vorbeugende<br />

überprüfung der dichtheit. als undicht erkannte abwasserleitungen<br />

und -kanäle sind umgehend abzudichten.<br />

man kann grundsätzlich vier anlässe zur durchführung<br />

von dichtheitsprüfungen unterscheiden:<br />

1. neubauabnahme<br />

2. Gewährleistungsabnahme<br />

3. Sanierungsabnahme<br />

4. wiederholungsprüfung und erstprüfung bestehender<br />

kanäle (eigenüberwachung, Verdacht auf Schäden)<br />

Grundlagen der Dichtheitsprüfung<br />

die dichtheitsprüfungen selbst können sich auf Haltungen,<br />

Haltungsabschnitte, z.B. zwischen zwei anschlüssen,<br />

Schächte, einzelne Rohre oder einzelne Rohrverbindungen<br />

erstrecken.<br />

1<br />

dabei werden zurzeit folgende Prüfverfahren eingesetzt:<br />

- wasserdruckprüfungen<br />

- Luftüberdruckprüfungen<br />

- unterdruckprüfungen<br />

- infiltrationsprüfung<br />

dabei werden folgende absperrorgane eingesetzt:<br />

absperrblasen oder absperrscheiben (s. abb.)<br />

Auszug aus der DIN 1986 – Teile 0<br />

- nach dieser Formulierung können bestehende<br />

Grundleitungen durch eine kanalfernsehuntersuchung<br />

auf dichtheit geprüft werden.<br />

- der dichtheitsnachweis wird jedoch mit dieser norm<br />

nur für bestehende Grundleitungen unter Berücksichtigung<br />

der Betriebsbedingungen (häusliche/gewerblich)<br />

und Prüfverfahren neu definiert.<br />

- damit wird für den dichtheitsnachweis (dR) von<br />

Grundleitungen, die nur häusliches abwasser außerhalb<br />

der Schutzzone ii in wassergewinnungsgebieten<br />

führen, die Schadenserfassung auch durch eine<br />

optische inspektion (ka) mit einer kanalfernsehuntersuchung<br />

akzeptiert. im Sinne der norm gilt die<br />

vorhandene Leitung auch als dicht.

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