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Tagungsband - Stadtentwässerung Kaiserslautern

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Dezentrale Reinigungskonzepte<br />

Besonderheiten des ländlichen Raums in Bezug<br />

auf die Abwasserentsorgung<br />

die Spezifika des ländlichen Raumes in Bezug auf die<br />

abwasserentsorgung sind wie folgt zu beschreiben:<br />

- kleine zusammenhängende, ggf. lückenhafte kanalnetze.<br />

- Zum überwiegenden teil lange anschlusskanäle<br />

erforderlich.<br />

- wenig vorhandene entwässerungstechnische anlagen,<br />

vielfach kleinkläranlagen; kanäle oft nur als<br />

Regenwasserkanäle zum nächsten Gewässer, häufig<br />

jedoch mit einleitungen aus kleinkläranlagen.<br />

- Z.t. ableitung von oberflächenwasser, Quell- und<br />

dränagewasser sowie Gräben in mischwasserkanälen<br />

zu den kläranlagen hin (z.t. historisch bedingt),<br />

dadurch erhebliche Fremdwasserprobleme.<br />

- abwasserzufluss zu den kläranlagen mit erheblichen<br />

Schwankungen bzw. Stoßbelastungen<br />

- kleine leistungsschwache Vorfluter erfordern gute<br />

bis sehr gute Reinigungsleistungen der kläranlagen,<br />

die zum teil deutlich über die mindestanforderungen<br />

des anhangs 1 der abwasserverordnung hinausgehen<br />

(diese fordern für derart kleine anlagen nur die<br />

einhaltung von cSB- und BSB5-ablaufwerten, aber<br />

keine nährstoffelimination).<br />

die notwendigkeit einer abwasserableitung und anschließenden<br />

Behandlung in einer zentralen kommunalen<br />

kläranlage muss daher unter Berücksichtigung<br />

der Siedlungsstruktur und -größe, der topographischen<br />

Verhältnisse, der Bodenbeschaffenheit, der entfernung<br />

zu einer potentiellen zentralen anlage und der wasserwirtschaftlichen<br />

Situation im einzelfall einer Prüfung<br />

unterzogen werden. der erhaltung der wasserführung<br />

der kleineren Gewässer, d.h. einer möglichst ortsnahen<br />

einleitung der abwässer kommt dabei eine besondere<br />

Bedeutung zu.<br />

abwasseranlagen in ländlich strukturierten Gebieten<br />

sollen nicht nach gleichen Grundsätzen und anforderungen<br />

wie in städtischen Gebieten geplant, gebaut<br />

und betrieben werden, da ansonsten die spezifischen<br />

kosten (euro/einwohner) für den Bau und den Betrieb<br />

unverhältnismäßig hoch werden können. dabei muss<br />

für den Bürger die Verminderung der Jahreskosten im<br />

Vordergrund stehen und nicht allein die heute oft propagierte<br />

Senkung der investition durch abweichung<br />

von qualitätssichernden Standards. Letztere verursacht<br />

in der Regel mittel- und langfristig erhebliche Folgekosten<br />

bzw. frühzeitige Reinvestitionen. dadurch wird der<br />

gewünschte effekt der Gebührensenkung – wenn überhaupt<br />

– nur sehr kurzzeitig erreicht (atV-dVwk-a 200).<br />

0<br />

Zentrale oder dezentrale Entsorgung<br />

das atV-dVwk-arbeitsblatt a 200 gibt in einem zentralen<br />

abschnitt zur wahl der ausbaugröße von kläranlagen<br />

eine vergleichsweise klare aussage für die zentrale<br />

abwasserentsorgung als Regelfall:<br />

die abwassertechnische erschließung geschlossener<br />

ortslagen mit grundstückseigenen kleinkläranlagen und<br />

anschließender einleitung widerspricht den anliegen der<br />

ortshygiene und der wasserwirtschaft. die Schlammbeseitigung<br />

ist hierbei trotz gesetzlicher Vorgaben häufig<br />

noch ungelöst und ohne größere kommunale kläranlagen<br />

in der nachbarschaft auch kaum lösbar. eine solche<br />

weitgehende dezentralisierung spart nachweislich keine<br />

kosten, wenn annähernd gleiche Reinigungsleistungen<br />

wie bei orts- oder Gruppenkläranlagen verlangt und<br />

wirklich alle kosten (Betrieb, wartung, überwachung,<br />

Schlammentsorgung, abschreibung) kostenecht erfasst<br />

werden.<br />

kleinkläranlagen können errichtet werden, wenn eine<br />

einwandfreie abwasserentsorgung mittels öffentlicher<br />

kanalisation unverhältnismäßig hohe kosten verursachen<br />

würde und die einwandfreie Beseitigung des abwassers<br />

innerhalb und außerhalb des Grundstückes sowie die Fäkalschlammentsorgung<br />

gesichert sind. kleinkläranlagen<br />

kommen grundsätzlich – unabhängig vom angewendeten<br />

Reinigungsverfahren – nur für Streubebauung, ortsabrundung,<br />

Baulücken o. ä. oder als Sanierungselement<br />

bei übergangslösungen in Betracht.<br />

die entscheidung für die wahl „zentral oder dezentral“<br />

sollte allerdings grundsätzlich nach folgenden kriterien<br />

erfolgen:<br />

• auslastungsgrad bereits vorhandener kläranlagen<br />

• Leistungsfähigkeit des Haupt-Vorfluters, in den die<br />

zentrale kläranlage entwässert,<br />

• erforderliche kosten für den anschluss von Grundstücken<br />

an ein zentrales entwässerungssystem, die<br />

als Beiträge auf die anzuschließenden Grundstücke<br />

umgelegt werden müssten<br />

• abgeleitete Schmutzfracht, d.h. Reinigungsleistung<br />

der betrachteten anlagen<br />

• Betriebsstabilität unter Berücksichtigung des erforderlichen<br />

und durchführbaren wartungsaufwandes<br />

• energiebedarf<br />

• Flächen-Bedarf, zur Verfügung stehende Flächen<br />

• Jahreskosten bestehend aus kapitalkosten und Betriebskosten,<br />

durchführung einer kostenvergleichsrechnung<br />

nach der Lawa-Leitlinie<br />

• eingriffe in natur und Landschaft<br />

dabei muss als oberstes Ziel immer der Gewässerschutz<br />

inkl. ggf. des Grundwasserschutzes bestehen bleiben.

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