Tagungsband - Stadtentwässerung Kaiserslautern
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Dezentrale Reinigungskonzepte<br />
Besonderheiten des ländlichen Raums in Bezug<br />
auf die Abwasserentsorgung<br />
die Spezifika des ländlichen Raumes in Bezug auf die<br />
abwasserentsorgung sind wie folgt zu beschreiben:<br />
- kleine zusammenhängende, ggf. lückenhafte kanalnetze.<br />
- Zum überwiegenden teil lange anschlusskanäle<br />
erforderlich.<br />
- wenig vorhandene entwässerungstechnische anlagen,<br />
vielfach kleinkläranlagen; kanäle oft nur als<br />
Regenwasserkanäle zum nächsten Gewässer, häufig<br />
jedoch mit einleitungen aus kleinkläranlagen.<br />
- Z.t. ableitung von oberflächenwasser, Quell- und<br />
dränagewasser sowie Gräben in mischwasserkanälen<br />
zu den kläranlagen hin (z.t. historisch bedingt),<br />
dadurch erhebliche Fremdwasserprobleme.<br />
- abwasserzufluss zu den kläranlagen mit erheblichen<br />
Schwankungen bzw. Stoßbelastungen<br />
- kleine leistungsschwache Vorfluter erfordern gute<br />
bis sehr gute Reinigungsleistungen der kläranlagen,<br />
die zum teil deutlich über die mindestanforderungen<br />
des anhangs 1 der abwasserverordnung hinausgehen<br />
(diese fordern für derart kleine anlagen nur die<br />
einhaltung von cSB- und BSB5-ablaufwerten, aber<br />
keine nährstoffelimination).<br />
die notwendigkeit einer abwasserableitung und anschließenden<br />
Behandlung in einer zentralen kommunalen<br />
kläranlage muss daher unter Berücksichtigung<br />
der Siedlungsstruktur und -größe, der topographischen<br />
Verhältnisse, der Bodenbeschaffenheit, der entfernung<br />
zu einer potentiellen zentralen anlage und der wasserwirtschaftlichen<br />
Situation im einzelfall einer Prüfung<br />
unterzogen werden. der erhaltung der wasserführung<br />
der kleineren Gewässer, d.h. einer möglichst ortsnahen<br />
einleitung der abwässer kommt dabei eine besondere<br />
Bedeutung zu.<br />
abwasseranlagen in ländlich strukturierten Gebieten<br />
sollen nicht nach gleichen Grundsätzen und anforderungen<br />
wie in städtischen Gebieten geplant, gebaut<br />
und betrieben werden, da ansonsten die spezifischen<br />
kosten (euro/einwohner) für den Bau und den Betrieb<br />
unverhältnismäßig hoch werden können. dabei muss<br />
für den Bürger die Verminderung der Jahreskosten im<br />
Vordergrund stehen und nicht allein die heute oft propagierte<br />
Senkung der investition durch abweichung<br />
von qualitätssichernden Standards. Letztere verursacht<br />
in der Regel mittel- und langfristig erhebliche Folgekosten<br />
bzw. frühzeitige Reinvestitionen. dadurch wird der<br />
gewünschte effekt der Gebührensenkung – wenn überhaupt<br />
– nur sehr kurzzeitig erreicht (atV-dVwk-a 200).<br />
0<br />
Zentrale oder dezentrale Entsorgung<br />
das atV-dVwk-arbeitsblatt a 200 gibt in einem zentralen<br />
abschnitt zur wahl der ausbaugröße von kläranlagen<br />
eine vergleichsweise klare aussage für die zentrale<br />
abwasserentsorgung als Regelfall:<br />
die abwassertechnische erschließung geschlossener<br />
ortslagen mit grundstückseigenen kleinkläranlagen und<br />
anschließender einleitung widerspricht den anliegen der<br />
ortshygiene und der wasserwirtschaft. die Schlammbeseitigung<br />
ist hierbei trotz gesetzlicher Vorgaben häufig<br />
noch ungelöst und ohne größere kommunale kläranlagen<br />
in der nachbarschaft auch kaum lösbar. eine solche<br />
weitgehende dezentralisierung spart nachweislich keine<br />
kosten, wenn annähernd gleiche Reinigungsleistungen<br />
wie bei orts- oder Gruppenkläranlagen verlangt und<br />
wirklich alle kosten (Betrieb, wartung, überwachung,<br />
Schlammentsorgung, abschreibung) kostenecht erfasst<br />
werden.<br />
kleinkläranlagen können errichtet werden, wenn eine<br />
einwandfreie abwasserentsorgung mittels öffentlicher<br />
kanalisation unverhältnismäßig hohe kosten verursachen<br />
würde und die einwandfreie Beseitigung des abwassers<br />
innerhalb und außerhalb des Grundstückes sowie die Fäkalschlammentsorgung<br />
gesichert sind. kleinkläranlagen<br />
kommen grundsätzlich – unabhängig vom angewendeten<br />
Reinigungsverfahren – nur für Streubebauung, ortsabrundung,<br />
Baulücken o. ä. oder als Sanierungselement<br />
bei übergangslösungen in Betracht.<br />
die entscheidung für die wahl „zentral oder dezentral“<br />
sollte allerdings grundsätzlich nach folgenden kriterien<br />
erfolgen:<br />
• auslastungsgrad bereits vorhandener kläranlagen<br />
• Leistungsfähigkeit des Haupt-Vorfluters, in den die<br />
zentrale kläranlage entwässert,<br />
• erforderliche kosten für den anschluss von Grundstücken<br />
an ein zentrales entwässerungssystem, die<br />
als Beiträge auf die anzuschließenden Grundstücke<br />
umgelegt werden müssten<br />
• abgeleitete Schmutzfracht, d.h. Reinigungsleistung<br />
der betrachteten anlagen<br />
• Betriebsstabilität unter Berücksichtigung des erforderlichen<br />
und durchführbaren wartungsaufwandes<br />
• energiebedarf<br />
• Flächen-Bedarf, zur Verfügung stehende Flächen<br />
• Jahreskosten bestehend aus kapitalkosten und Betriebskosten,<br />
durchführung einer kostenvergleichsrechnung<br />
nach der Lawa-Leitlinie<br />
• eingriffe in natur und Landschaft<br />
dabei muss als oberstes Ziel immer der Gewässerschutz<br />
inkl. ggf. des Grundwasserschutzes bestehen bleiben.