Tagungsband - Stadtentwässerung Kaiserslautern
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FAcHTAGUNG Zukunftsweisende Abwasserentsorgung • 110 Jahre Kanalnetz und Kläranlage <strong>Kaiserslautern</strong><br />
Die regelmäßige Dichtheitsprüfung privater Kanäle –<br />
Standpunkte von Gebäudeversicherern, gesetzliche Regelungen, Normen<br />
karl-Heinz Seidel, essen<br />
der Zustand der abwasserleitungen in deutschland<br />
beschäftigt technische Fachleute, Politiker auf Ländereben<br />
und in den kommunen in unterschiedlicher Form.<br />
dank detaillierter informationen insbesondere auch der<br />
dwa hat zwischenzeitlich die erkenntnis, dass abwasserleitungen<br />
auch undicht und reparaturbedürftig sein<br />
können eine stärkere Verbreitung gefunden. die technischen<br />
Grundlagen für den Betrieb der Leitungen sowie<br />
die Sanierung im Schadensfall liegen vor und sind in den<br />
techni-schen nationalen und eu-Regelwerken, wie z.B.<br />
din en 752-1, 752-2, 1610, din 1986, dwa-Regelwerk<br />
m 127-2, 143 sowie den anforderungen des Güteschutz<br />
kanalbau nachlesbar. Sie können eine gute Handlungsgrundlage<br />
für die Betreiber von abwasserleitungen sein.<br />
Vielfach haben die öffentlich-rechtlichen abwasserentsorger<br />
bereits den Zustand ihrer Leitungen erfasst<br />
und führen investitionsprogramme zur Beseitigung von<br />
Schäden durch. auch eine regelmäßige Reinigung der<br />
Leitungen wird vielfach durchgeführt. die rechtliche Verpflichtung<br />
dafür ist in der Regel in den Länder-eigenkontrollverordnungen<br />
verankert. darin werden öffentlichrechtliche<br />
und private Betreiber von abwassernetzen<br />
konkrete Vorgaben für inspektion und Reinigung und<br />
ggf. Beseitigung von Schäden gemacht. Private Grundstückseigentümer<br />
werden von diesen Vorgaben nicht<br />
erfasst.<br />
Bekanntermaßen ist der geschätzte Bestand privater<br />
abwasserleitungen in deutschland doppelt so groß, wie<br />
der öffentlich-rechtliche anteil. es ist also nahe liegend<br />
auch diese Leitungen in die Gesamtbetrachtungen der<br />
abwasserentsorgung, wie z.B. der Fremdwasserproblematik<br />
mit einzubeziehen. erfahrungen bei der inspektion<br />
der Leitungen belegen, dass 50-90% der privaten<br />
Leitungen schadhaft sind.<br />
mit ausnahme von nRw gibt es derzeit kein Bundesland,<br />
dass eine rechtliche Verpflichtung für die inspektion<br />
und den nachweis der dichtheit von privaten abwasserleitungen<br />
erlassen hat. die im Jahr 2000 erlassenen<br />
Reglungen in nRw haben besonders in den Jahren<br />
2004/2005 zu verstärkten aktivitäten bei der inspektion<br />
und Sanierung von privaten abwasserleitungen,<br />
insbesondere in trinkwasserschutzgebieten geführt. in<br />
anderen Gebieten soll die überprüfung der dichtheit bis<br />
2015 erfolgen. Zusätzlich dazu haben die kommunen<br />
die möglichkeit in ihren Satzungen detaillierte Regelungen<br />
zu treffen. dabei musste man feststellen, dass<br />
die vom Gesetzgeber zur überwachung der anforderungen<br />
vorgesehenen Baubehörden dieser aufgabe aus<br />
unterschiedlichen Gründen oft nicht gewachsen waren.<br />
derzeit werden von der Landesregierung nRw überlegungen<br />
angestellt, die Regelungen zu modifizieren und<br />
die anforderungen zur inspektion nicht mehr wie bisher<br />
in der Landesbauordnung sondern im Landeswassergesetz<br />
zu verankern. mit Blick auf die umsetzung der<br />
Landesregelungen kann man konstatieren, dass die initiative<br />
vor ort in jedem Fall von der kommune ausgehen<br />
muss. der alleinige erlass von Landesregelungen reicht<br />
nicht aus, um die thematik „private Hausanschlüsse“<br />
anzugehen.<br />
Zwischenzeitlich sind in anderen Bundesländern, wie<br />
Hessen und Baden-württemberg verstärkte aktivitäten<br />
erkennbar, sich auf Landesebene mit den Fragen privater<br />
Leitungen zu befassen. So aber auch vertritt die<br />
bayrische Staatsregierung die auffassung, dass entsprechende<br />
Regelungen in den kommunalen Satzungen enthalten<br />
sein sollen und deren Vollzug kontrolliert wird.<br />
ungeachtet derartiger Landes-Regelungen ist das engagement<br />
der Betreiber der öffentlichen netze gefragt,<br />
denn die sind schließlich die nutznießer einer geringeren<br />
Fremdwassermenge auf den kläranlagen. in der Folge<br />
ist dann auch eine geringere abwasserabgabe zu zahlen,<br />
also eine kostenersparnis für den kläranlagenbetreiber,<br />
die ggf. an den abwasser-Gebührenzahler weitergegeben<br />
werden könnte.<br />
Besondere Schwierigkeit ist dabei, dass die themen<br />
der abwasserentsorgung im Bewusstsein breiter teile<br />
der Bevölkerung eher unterentwickelt sind und die mit<br />
der erhaltung oder instandsetzung der eigenen, privaten<br />
anlagen verbundenen kosten meist erst dann akzeptiert<br />
werden, wenn die Funktionsfähigkeit der Leitungen nicht<br />
mehr gewährleistet ist. auf diesem Bewusstseins-Level<br />
über prophylaktische maßnahmen, wie regelmäßig wiederkehrende<br />
dichtheitsprüfung der Leitungen zu argumentieren,<br />
gestaltet sich meist schwierig. auch in den<br />
politischen diskussionen auf Landes- und kommunaler<br />
ebene hat oft die kostenbelastung der Bürger einen höheren<br />
Stellenwert als die technischen, wirtschaftlichen<br />
und umweltpolitischen argumente der Betreiber der abwasseranlagen<br />
sowie deren dienstleister, wie Planungsbüros<br />
oder kanalsanierungsunternehmen.<br />
Verantwortlich für die inspektion und die möglicherweise<br />
erforderliche Sanierung der privaten abwasserlei-<br />
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