30.01.2013 Aufrufe

Tagungsband - Stadtentwässerung Kaiserslautern

Tagungsband - Stadtentwässerung Kaiserslautern

Tagungsband - Stadtentwässerung Kaiserslautern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

FAcHTAGUNG Zukunftsweisende Abwasserentsorgung • 110 Jahre Kanalnetz und Kläranlage <strong>Kaiserslautern</strong><br />

Die regelmäßige Dichtheitsprüfung privater Kanäle –<br />

Standpunkte von Gebäudeversicherern, gesetzliche Regelungen, Normen<br />

karl-Heinz Seidel, essen<br />

der Zustand der abwasserleitungen in deutschland<br />

beschäftigt technische Fachleute, Politiker auf Ländereben<br />

und in den kommunen in unterschiedlicher Form.<br />

dank detaillierter informationen insbesondere auch der<br />

dwa hat zwischenzeitlich die erkenntnis, dass abwasserleitungen<br />

auch undicht und reparaturbedürftig sein<br />

können eine stärkere Verbreitung gefunden. die technischen<br />

Grundlagen für den Betrieb der Leitungen sowie<br />

die Sanierung im Schadensfall liegen vor und sind in den<br />

techni-schen nationalen und eu-Regelwerken, wie z.B.<br />

din en 752-1, 752-2, 1610, din 1986, dwa-Regelwerk<br />

m 127-2, 143 sowie den anforderungen des Güteschutz<br />

kanalbau nachlesbar. Sie können eine gute Handlungsgrundlage<br />

für die Betreiber von abwasserleitungen sein.<br />

Vielfach haben die öffentlich-rechtlichen abwasserentsorger<br />

bereits den Zustand ihrer Leitungen erfasst<br />

und führen investitionsprogramme zur Beseitigung von<br />

Schäden durch. auch eine regelmäßige Reinigung der<br />

Leitungen wird vielfach durchgeführt. die rechtliche Verpflichtung<br />

dafür ist in der Regel in den Länder-eigenkontrollverordnungen<br />

verankert. darin werden öffentlichrechtliche<br />

und private Betreiber von abwassernetzen<br />

konkrete Vorgaben für inspektion und Reinigung und<br />

ggf. Beseitigung von Schäden gemacht. Private Grundstückseigentümer<br />

werden von diesen Vorgaben nicht<br />

erfasst.<br />

Bekanntermaßen ist der geschätzte Bestand privater<br />

abwasserleitungen in deutschland doppelt so groß, wie<br />

der öffentlich-rechtliche anteil. es ist also nahe liegend<br />

auch diese Leitungen in die Gesamtbetrachtungen der<br />

abwasserentsorgung, wie z.B. der Fremdwasserproblematik<br />

mit einzubeziehen. erfahrungen bei der inspektion<br />

der Leitungen belegen, dass 50-90% der privaten<br />

Leitungen schadhaft sind.<br />

mit ausnahme von nRw gibt es derzeit kein Bundesland,<br />

dass eine rechtliche Verpflichtung für die inspektion<br />

und den nachweis der dichtheit von privaten abwasserleitungen<br />

erlassen hat. die im Jahr 2000 erlassenen<br />

Reglungen in nRw haben besonders in den Jahren<br />

2004/2005 zu verstärkten aktivitäten bei der inspektion<br />

und Sanierung von privaten abwasserleitungen,<br />

insbesondere in trinkwasserschutzgebieten geführt. in<br />

anderen Gebieten soll die überprüfung der dichtheit bis<br />

2015 erfolgen. Zusätzlich dazu haben die kommunen<br />

die möglichkeit in ihren Satzungen detaillierte Regelungen<br />

zu treffen. dabei musste man feststellen, dass<br />

die vom Gesetzgeber zur überwachung der anforderungen<br />

vorgesehenen Baubehörden dieser aufgabe aus<br />

unterschiedlichen Gründen oft nicht gewachsen waren.<br />

derzeit werden von der Landesregierung nRw überlegungen<br />

angestellt, die Regelungen zu modifizieren und<br />

die anforderungen zur inspektion nicht mehr wie bisher<br />

in der Landesbauordnung sondern im Landeswassergesetz<br />

zu verankern. mit Blick auf die umsetzung der<br />

Landesregelungen kann man konstatieren, dass die initiative<br />

vor ort in jedem Fall von der kommune ausgehen<br />

muss. der alleinige erlass von Landesregelungen reicht<br />

nicht aus, um die thematik „private Hausanschlüsse“<br />

anzugehen.<br />

Zwischenzeitlich sind in anderen Bundesländern, wie<br />

Hessen und Baden-württemberg verstärkte aktivitäten<br />

erkennbar, sich auf Landesebene mit den Fragen privater<br />

Leitungen zu befassen. So aber auch vertritt die<br />

bayrische Staatsregierung die auffassung, dass entsprechende<br />

Regelungen in den kommunalen Satzungen enthalten<br />

sein sollen und deren Vollzug kontrolliert wird.<br />

ungeachtet derartiger Landes-Regelungen ist das engagement<br />

der Betreiber der öffentlichen netze gefragt,<br />

denn die sind schließlich die nutznießer einer geringeren<br />

Fremdwassermenge auf den kläranlagen. in der Folge<br />

ist dann auch eine geringere abwasserabgabe zu zahlen,<br />

also eine kostenersparnis für den kläranlagenbetreiber,<br />

die ggf. an den abwasser-Gebührenzahler weitergegeben<br />

werden könnte.<br />

Besondere Schwierigkeit ist dabei, dass die themen<br />

der abwasserentsorgung im Bewusstsein breiter teile<br />

der Bevölkerung eher unterentwickelt sind und die mit<br />

der erhaltung oder instandsetzung der eigenen, privaten<br />

anlagen verbundenen kosten meist erst dann akzeptiert<br />

werden, wenn die Funktionsfähigkeit der Leitungen nicht<br />

mehr gewährleistet ist. auf diesem Bewusstseins-Level<br />

über prophylaktische maßnahmen, wie regelmäßig wiederkehrende<br />

dichtheitsprüfung der Leitungen zu argumentieren,<br />

gestaltet sich meist schwierig. auch in den<br />

politischen diskussionen auf Landes- und kommunaler<br />

ebene hat oft die kostenbelastung der Bürger einen höheren<br />

Stellenwert als die technischen, wirtschaftlichen<br />

und umweltpolitischen argumente der Betreiber der abwasseranlagen<br />

sowie deren dienstleister, wie Planungsbüros<br />

oder kanalsanierungsunternehmen.<br />

Verantwortlich für die inspektion und die möglicherweise<br />

erforderliche Sanierung der privaten abwasserlei-<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!