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Tagungsband - Stadtentwässerung Kaiserslautern

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Grundstücksentwässerung<br />

Undichte Grundleitung – Was nun?<br />

Stefan H. Fath, waldfischbach-Burgalben<br />

die diagnose steht, die Behandlung und die Vorgehensweise<br />

aber fehlt!<br />

der Gesetzgeber fordert (vgl. § 45 Landesbauordnung<br />

nRw); die notwendigkeit ist vom Öffentlichen entsorger<br />

bzw. verantwortlichen netzbetreiber erkannt; der<br />

planende Fach-ingenieur ist von dieser notwendigkeit<br />

letztendlich erfolgsabhängig betroffen und die Bauverwaltungen<br />

gelangen an die Grenzen der eigenen kapazität<br />

zur Bewältigung der aufgabenstellung.<br />

und, nicht zu letzt, der Grundstücksbesitzer zweifelt<br />

an der erforderlichkeit, ist ratlos und hat damit seine<br />

Sorgen, das Problembewußtsein fehlt ihm häufig.<br />

die politischen Gremien letztlich meiden das unpopuläre<br />

thema.<br />

Verbände und fachliche institutionen bilden Gremien<br />

und besprechen diese notwendigkeiten in vielerlei Hinsicht,<br />

sehen zum teil darin ihr Berechtigungsdasein, suchen<br />

nach Referenten, halten allgemeine Vorträge und<br />

verlangen Seminargebühren einschl. mittagsessen und<br />

Seminarunterlagen.<br />

der kanalsanierungs-markt reagiert folglich noch<br />

schneller auf die gegebene Situation, zu einem sind dies<br />

- qualifizierte unternehmen der kanalsanierungsbranche<br />

- Hersteller von erfassungs- und Sanierungstechniken<br />

sowie werkstoff-Produzenten.<br />

- Sachverständige der kanalsanierung und planende<br />

ing.-Büros mit ihren zertifizierten kanalsanierungsberatern.<br />

So weit so gut. Leider zeigen die gemachten erfahrungen<br />

insbesondere in nRw, dass auch unseriöse Leistungsanbieter<br />

die Situation ausnutzten und immer noch ausnutzen<br />

und mit „gut gemeinten Ratschlägen“ überwiegend<br />

uninformierte Bürger als fachliche Laien allzu gerne über<br />

das besagte ohr hauen.<br />

Spätestens hier muss es uns allen deutlich werden, dass<br />

die netzbetreiber bzw. öffentliche abwasser-entsorger<br />

die Pflicht erkennen sollten, diese umfassende aufgabenstellung<br />

gemeinsam mit dem Gebührenzahlenden<br />

Bürger anzugehen und insoweit positive einflussnahme<br />

in der Sache auszuüben. es ist an der Zeit, fachliche anforderungen<br />

zu beschreiben und umsetzbare konzepte<br />

zu erstellen.<br />

das Potential der Öffentlichen entsorger und netzbetreiber<br />

liegt auch im bestehenden Vertrauensbonus und<br />

in kenntnis der dsbzgl. Verantwortung sollte eine enge<br />

1<br />

und kooperative, letztendlich begleitende, Zusammenarbeit<br />

stattfinden. kommunale Verwaltungen haben in<br />

diesem Zusammenhang die große chance sich als moderne,<br />

zeit- und zielorientierte, bürgernahe dienstleister<br />

zu präsentieren.<br />

die einbindung des privaten Grundstückbesitzers ist<br />

für den erfolg einer ganzheitlichen Betrachtungsweise<br />

von wesentlicher Bedeutung.<br />

Gerade deshalb muss auch ein entsprechendes engagement<br />

der kommunal Verantwortlichen eingefordert<br />

werden.<br />

ein Bürger-Point als informationspool, betreut von qualifiziertem<br />

Personal, als anlaufstelle des Bürgers, bietet,<br />

wenn auch mit kosten verbunden, einen nicht unwesentlichen<br />

Beitrag zum Verständnis und Bereitschaft des<br />

Bürgers zur gemeinsamen Lösung des gegebenen Sanierungs-Problems.<br />

durch einbeziehung weiterer ausgewählter dienstleister<br />

wird es möglich sein, eine ganzheitliche Lösung zu<br />

finden und diese entsprechend umzusetzen um letztlich<br />

aus ökologischer und ökonomischer Sicht den erfolg für<br />

alle Beteiligten zu sichern.<br />

was bislang fehlt, sind klare konzepte auf Grundlage<br />

der datenbasis aus bereits durchgeführten Pilotprojekten.<br />

es ist an der Zeit, dass aus den bereits gewonnenen<br />

erfahrungen und ergebnisse, konzepte erstellt werden<br />

hinsichtlich der aufgabenstellung, aufgabenverteilung<br />

und letztendlich in der kostenabgrenzung und kostenbeteiligung.<br />

diese sollten umsetzungsfähig, klar in ihrer darstellung<br />

und in der inhaltlichen aussage für den privaten<br />

Grundstücksbesitzer verständlich sein.<br />

dies könnte erfolgen durch Regelungen innerhalb der<br />

jeweiligen entwässerungssatzungen bezüglich abgrenzungen<br />

der Zuständigkeitsbereiche „privat und öffentlich“<br />

als auch der erforderlichen dichtheitsnachweise<br />

und deren Vorgehensweise.<br />

weiterhin sollten kooperationsmodelle, bestehend aus<br />

einzelnen Bausteinen erstellt werden, die als Leitfaden<br />

für die umsetzung der Sanierungslösungen für alle Beteiligten<br />

dienen sollen.<br />

Besonders wichtig sind die Bausteine der datenerfassung,<br />

Zugänglichkeit, dokumentation und systematischen<br />

erfassung nach Sanierungsteilgebieten bzw. Sanierungsbereiche.

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