Tagungsband - Stadtentwässerung Kaiserslautern
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Neue Wege für die Klärschlammentsorgung<br />
wurzel in die Pflanze erfolgt. die Pflanzen von Standorten<br />
mit klärschlammdüngung unterscheiden sich daher<br />
hinsichtlich ihrer Schadstoffgehalte nicht von Pflanzen,<br />
die auf Standorten ohne klärschlammdüngung angebaut<br />
wurden.<br />
- Konzept „Gute Qualität und sichere Erträge“<br />
trotz beeindruckender erfolge bei der Schadstoffreduktion<br />
führt die klärschlammdüngung auf lange Sicht<br />
bei einigen Schwermetallen immer noch zu einer Schadstoffanreicherung<br />
im Boden (gilt bei einigen wenigen<br />
Parametern auch für Gülle und Bioabfall).<br />
Bmu und BmVeL hatten im Juni 2002 ein Grenzwertkonzept<br />
vorgestellt, das gleich strenge anforderungen<br />
an die unterschiedlichen organischen düngemittel stellt<br />
und dazu beitragen soll, dass auch bei langfristiger düngung<br />
die Vorsorgewerte der Bundes-Bodenschutzverordnung<br />
nicht überschritten werden.<br />
ausgangspunkt der überlegungen für ein solches überaus<br />
anspruchsvolles konzept vom 3. Juni 2002 war die<br />
Beratung der gemeinsamen agrar- und umweltministerkonferenz<br />
(amk/umk) am 13.6.2001: die gemeinsame<br />
agrar- und umweltministerkonferenz in Potsdam hatte<br />
u.a. beschlossen, dass es durch düngungsmaßnahmen<br />
zu keiner anreicherung von Schadstoffen im Boden<br />
kommen darf.<br />
das von den damaligen ministern künast und trittin<br />
vorgestellte Papier „Gute Qualität und sichere erträge“<br />
zeigte, wie die Forderung der agrar-/umweltministerkonferenz<br />
umgesetzt werden könnte. das konzept fand<br />
aber letztlich keine mehrheit unter den Ländern.<br />
- Aktuelle Perspektiven<br />
mit Blick auf die immer wieder aufkommende diskussion<br />
zum Für und wider der landwirtschaftlichen klärschlammverwertung<br />
und die mittlerweile überholten<br />
Schadstoffgrenzwerte der geltenden klärschlammverordnung<br />
aus dem Jahr 1992 wird Bmu ein konzept vorschlagen,<br />
das auch im Bundesrat konsensfähig erscheint.<br />
Vor einleitung des parlamentarischen Verfahrens sollen<br />
die Vorschläge intensiv mit allen Beteiligten diskutiert<br />
werden.<br />
aufbauend auf den überlegungen und erfahrungen der<br />
vergangenen Jahre könnte ein konzept für die novelle<br />
der klärschlammverordnung folgende wesentliche eckpunkte/Prüfaspekte<br />
beinhalten:<br />
- an dem umweltpolitischen Ziel, dass es längerfristig<br />
zu keiner (wesentlichen) Schadstoffanreicherung<br />
in Böden durch alle düngemaßnahmen, also auch<br />
durch klärschlammdüngung, kommt, sollte festgehalten<br />
werden. die durchsetzung dieses Ziels bei der<br />
klärschlammverwertung sollte aber nicht in einem<br />
Schritt, sondern in 2 oder 3 Stufen erfolgen.<br />
0<br />
- die Parameter kupfer und Zink, die gleichzeitig<br />
auch essentielle Spurennährstoffe für Pflanzen<br />
sind, könnten längerfristig von den untersuchungspflichten<br />
ausgenommen werden, sofern es keine anhaltspunkte<br />
für unvertretbare Bodenanreicherungen<br />
sowie toxische wirkungen gibt.<br />
- die möglichkeit zur teilnahme der Betreiber der<br />
abwasserbehandlungsanlagen an einer anerkannten<br />
Gütesicherung/Qualitätssicherung sollte geschaffen<br />
werden. Hierdurch könnte bei „guten“ klärschlammqualitäten<br />
auf bestimmte Vorgaben ganz oder teilweise<br />
verzichtet werden. damit soll auch ein Beitrag<br />
zur entbürokratisierung und Stärkung der eigenverantwortung<br />
der Beteiligten geleistet werden.<br />
- es sollten zudem Vereinfachungsmöglichkeiten<br />
geprüft werden (u.a. wegfall der doppelten datenerhebung;<br />
reduzierte untersuchungshäufigkeit bei<br />
besonders geringen dioxingehalten).<br />
- Prüfung der möglichkeit der erweiterung der anordnungsbefugnis<br />
der zuständigen Behörde vor ort (z.B.<br />
untersuchung von nicht geregelten Schadstoffparametern<br />
im konkreten einzelfall)<br />
- Rechtliche klarstellungen (u.a. Prüfung, ob Verordnung<br />
direkt auch für Flächen des sog. Landschaftsbaus<br />
gelten soll. Ggf. einbeziehung von kalkzugaben<br />
bei der ermittlung der Schadstoffbelastungen).<br />
- Prüfung, ob und welche Grenzwertregelungen für<br />
weitere in der diskussion befindliche organische<br />
Schadstoffe aus fachlicher Sicht für zwingend erforderlich<br />
gehalten werden.<br />
Phosphat – wertvolle Ressource<br />
klärschlämme werden bislang vor allem wegen der<br />
Phosphatgehalte landwirtschaftlich genutzt: die in kommunalen<br />
klärschlämmen insgesamt enthaltenen Phosphate<br />
könnten rechnerisch bis zu 20 % des Phosphatbedarfs<br />
der Landwirtschaft abdecken – es geht somit<br />
um beachtliche Größenordnungen an wertvollen Ressourcen,<br />
die wir nicht achtlos in Verbrennungsanlagen<br />
vernichten sollten.<br />
dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die<br />
Vorkommen an cadmiumarmen Rohphosphaten in den<br />
nächsten Jahrzehnten zur neige gehen werden. die<br />
Bundesregierung unterstützt daher über einen Förderschwerpunkt<br />
entwicklungen, durch die Phosphat aus<br />
klärschlämmen oder dem abwasser zurückgewonnen<br />
werden kann, ohne dass sich die leidige Schadstofffrage<br />
stellt.