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Tagungsband - Stadtentwässerung Kaiserslautern

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Neue Wege für die Klärschlammentsorgung<br />

wurzel in die Pflanze erfolgt. die Pflanzen von Standorten<br />

mit klärschlammdüngung unterscheiden sich daher<br />

hinsichtlich ihrer Schadstoffgehalte nicht von Pflanzen,<br />

die auf Standorten ohne klärschlammdüngung angebaut<br />

wurden.<br />

- Konzept „Gute Qualität und sichere Erträge“<br />

trotz beeindruckender erfolge bei der Schadstoffreduktion<br />

führt die klärschlammdüngung auf lange Sicht<br />

bei einigen Schwermetallen immer noch zu einer Schadstoffanreicherung<br />

im Boden (gilt bei einigen wenigen<br />

Parametern auch für Gülle und Bioabfall).<br />

Bmu und BmVeL hatten im Juni 2002 ein Grenzwertkonzept<br />

vorgestellt, das gleich strenge anforderungen<br />

an die unterschiedlichen organischen düngemittel stellt<br />

und dazu beitragen soll, dass auch bei langfristiger düngung<br />

die Vorsorgewerte der Bundes-Bodenschutzverordnung<br />

nicht überschritten werden.<br />

ausgangspunkt der überlegungen für ein solches überaus<br />

anspruchsvolles konzept vom 3. Juni 2002 war die<br />

Beratung der gemeinsamen agrar- und umweltministerkonferenz<br />

(amk/umk) am 13.6.2001: die gemeinsame<br />

agrar- und umweltministerkonferenz in Potsdam hatte<br />

u.a. beschlossen, dass es durch düngungsmaßnahmen<br />

zu keiner anreicherung von Schadstoffen im Boden<br />

kommen darf.<br />

das von den damaligen ministern künast und trittin<br />

vorgestellte Papier „Gute Qualität und sichere erträge“<br />

zeigte, wie die Forderung der agrar-/umweltministerkonferenz<br />

umgesetzt werden könnte. das konzept fand<br />

aber letztlich keine mehrheit unter den Ländern.<br />

- Aktuelle Perspektiven<br />

mit Blick auf die immer wieder aufkommende diskussion<br />

zum Für und wider der landwirtschaftlichen klärschlammverwertung<br />

und die mittlerweile überholten<br />

Schadstoffgrenzwerte der geltenden klärschlammverordnung<br />

aus dem Jahr 1992 wird Bmu ein konzept vorschlagen,<br />

das auch im Bundesrat konsensfähig erscheint.<br />

Vor einleitung des parlamentarischen Verfahrens sollen<br />

die Vorschläge intensiv mit allen Beteiligten diskutiert<br />

werden.<br />

aufbauend auf den überlegungen und erfahrungen der<br />

vergangenen Jahre könnte ein konzept für die novelle<br />

der klärschlammverordnung folgende wesentliche eckpunkte/Prüfaspekte<br />

beinhalten:<br />

- an dem umweltpolitischen Ziel, dass es längerfristig<br />

zu keiner (wesentlichen) Schadstoffanreicherung<br />

in Böden durch alle düngemaßnahmen, also auch<br />

durch klärschlammdüngung, kommt, sollte festgehalten<br />

werden. die durchsetzung dieses Ziels bei der<br />

klärschlammverwertung sollte aber nicht in einem<br />

Schritt, sondern in 2 oder 3 Stufen erfolgen.<br />

0<br />

- die Parameter kupfer und Zink, die gleichzeitig<br />

auch essentielle Spurennährstoffe für Pflanzen<br />

sind, könnten längerfristig von den untersuchungspflichten<br />

ausgenommen werden, sofern es keine anhaltspunkte<br />

für unvertretbare Bodenanreicherungen<br />

sowie toxische wirkungen gibt.<br />

- die möglichkeit zur teilnahme der Betreiber der<br />

abwasserbehandlungsanlagen an einer anerkannten<br />

Gütesicherung/Qualitätssicherung sollte geschaffen<br />

werden. Hierdurch könnte bei „guten“ klärschlammqualitäten<br />

auf bestimmte Vorgaben ganz oder teilweise<br />

verzichtet werden. damit soll auch ein Beitrag<br />

zur entbürokratisierung und Stärkung der eigenverantwortung<br />

der Beteiligten geleistet werden.<br />

- es sollten zudem Vereinfachungsmöglichkeiten<br />

geprüft werden (u.a. wegfall der doppelten datenerhebung;<br />

reduzierte untersuchungshäufigkeit bei<br />

besonders geringen dioxingehalten).<br />

- Prüfung der möglichkeit der erweiterung der anordnungsbefugnis<br />

der zuständigen Behörde vor ort (z.B.<br />

untersuchung von nicht geregelten Schadstoffparametern<br />

im konkreten einzelfall)<br />

- Rechtliche klarstellungen (u.a. Prüfung, ob Verordnung<br />

direkt auch für Flächen des sog. Landschaftsbaus<br />

gelten soll. Ggf. einbeziehung von kalkzugaben<br />

bei der ermittlung der Schadstoffbelastungen).<br />

- Prüfung, ob und welche Grenzwertregelungen für<br />

weitere in der diskussion befindliche organische<br />

Schadstoffe aus fachlicher Sicht für zwingend erforderlich<br />

gehalten werden.<br />

Phosphat – wertvolle Ressource<br />

klärschlämme werden bislang vor allem wegen der<br />

Phosphatgehalte landwirtschaftlich genutzt: die in kommunalen<br />

klärschlämmen insgesamt enthaltenen Phosphate<br />

könnten rechnerisch bis zu 20 % des Phosphatbedarfs<br />

der Landwirtschaft abdecken – es geht somit<br />

um beachtliche Größenordnungen an wertvollen Ressourcen,<br />

die wir nicht achtlos in Verbrennungsanlagen<br />

vernichten sollten.<br />

dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die<br />

Vorkommen an cadmiumarmen Rohphosphaten in den<br />

nächsten Jahrzehnten zur neige gehen werden. die<br />

Bundesregierung unterstützt daher über einen Förderschwerpunkt<br />

entwicklungen, durch die Phosphat aus<br />

klärschlämmen oder dem abwasser zurückgewonnen<br />

werden kann, ohne dass sich die leidige Schadstofffrage<br />

stellt.

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