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Energiebedarf<br />

44<br />

Überblick<br />

In dieser Studie wird die Abschätzung des Ener-<br />

giebedarfes stadtraumspezifisch vorgenommen.<br />

Dabei handelt es sich um einen flächenbezo-<br />

genen Ansatz, der die verwirklichten städtebau-<br />

lichen Leitbilder und somit auch die historische<br />

Entwicklung der Stadträume berücksichtigt. Da-<br />

nach ist zur Ermittlung des jährlichen Energiebe-<br />

darfes eines Hektars Stadtraum die Bestimmung<br />

stadtraumtypischer Energiebezugsflächen A E,i<br />

erforderlich. Es ist notwendig, das Maß der bau-<br />

lichen Nutzung und die stadtraumtypischen Ener-<br />

giebezugsflächen zu ermitteln.<br />

Der Bezug von Energie unterliegt Bedarfs-<br />

schwankungen. Je nach Energieart sind diese als<br />

stündliche, tägliche oder saisonale Schwankungen<br />

im Modell zu berücksichtigen. Langfristig beein-<br />

flusst auch der Klimawandel den Energiebedarf.<br />

Aufgrund charakteristischer Energiebedarfswerte<br />

lässt sich der aktuelle Energiebedarf im Modell-<br />

raum ermitteln. Die Prognose des langfristigen<br />

Energiebedarfes beruht auf Annahmen und Extra-<br />

polationen aktueller Werte. In dieser Studie wird<br />

anhand der Raumtypisierung eine räumliche Pro-<br />

gnose des Energiebedarfes bis zum Prognoseho-<br />

rizont erstellt.<br />

Energiebezugsflächen<br />

Nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO 1993)<br />

wird das Maß der baulichen Nutzung über die<br />

Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl<br />

begrenzt (§ 16, § 17). Die Grundflächenzahl GRZ<br />

gibt an, wieviel Quadratmeter der Grundstücksflä-<br />

che bebaut und versiegelt werden dürfen, woge-<br />

gen die Geschossflächenzahl GFZ angibt, wieviel<br />

Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter<br />

Grundstücksfläche zulässig sind (BauNVO § 20<br />

Abs. 2). Bei einem Grundstück von 1.000 Qua-<br />

dratmetern, einer GRZ von 0,4 und GFZ von 0,8<br />

dürfen 400 Quadratmeter bebaut und 800 Qua-<br />

dratmeter Geschossfläche gebaut werden. Das<br />

Nettobauland NBL i eines Stadtraumes i ergibt sich<br />

aus dem Bruttobauland BBL i abzüglich des Anteils<br />

der Gemeinbedarfsflächen f G,i (Verkehrsflächen,<br />

öffentliche Parkplätze und Grünflächen)<br />

Daraus lässt sich über die stadtraumtypische Ge-<br />

schossflächenzahl GFZ i ein Schätzwert für die<br />

Energiebezugsfläche pro Stadtraum A E,i herleiten<br />

mit f 0,i als Abschlag für nicht zu beheizende oder<br />

zu klimatisierende Geschossflächen. Anhaltswerte<br />

für nicht Energie verbrauchende Geschossflächen<br />

finden sich in der VDI- Richtlinie 3807 (Blatt 1 Ta-<br />

belle 3). Danach liegt der Abschlag in einer Grö-<br />

ßenordnung von 10-45%.<br />

Die so ermittelten Energiebezugsflächen ent-<br />

sprechen näherungsweise den Bruttogeschoss-<br />

flächen BGF von Gebäuden abzüglich nicht en-<br />

ergieversorgter Gebäudeflächen im Sinne der<br />

VDI-Richtlinie 3807 (Blatt 1, Abschnitt 3.4.2) bzw.<br />

der Gebäudenutzflächen (für Wohngebäude) und<br />

Nettogeschossflächen (für Nichtwohngebäude) im<br />

Sinne der novellierten Energieeinsparverordnung<br />

(EnEV 2009) (Anlage 1, 1.3.3 und Anlage 2, 1.2).<br />

In Tabelle 16 sind die mittleren Geschossflächen-<br />

zahlen und die sich daraus ergebenden Energie-<br />

bezugsflächen für alle Stadtraumtypen im Refe-<br />

renzszenario zusammengestellt. Tabelle 17 bildet<br />

die mittleren Geschossflächenzahlen und die sich<br />

daraus ergebenden Energiebezugsflächen für das<br />

Exzellenzszenario ab.<br />

Die stadtraumspezifisch ermittelten Energiebe-<br />

zugsflächen (A E,i ) sind eine Funktion des Brut-<br />

tobaulands, des Nettobaulands, der Geschoss-<br />

flächenzahl und verschiedener Abschläge. Zur<br />

Bestimmung des Nettobaulandes wird der Ge-<br />

meinbedarf mit pauschal einem Fünftel des Brut-<br />

tobaulands angenommen (f G,i = 0,2). Der Abschlag<br />

für nicht Energie verbrauchende Geschossflächen<br />

wird ebenfalls mit einem Fünftel angenommen<br />

(f 0,i = 0,2). Die Geschossflächenzahlen GFZ i wer-<br />

den in Anlehnung an die Baunutzungsverordnung<br />

(BauNV § 17) und Angaben von Everding (2007)<br />

festgelegt.

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