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Abmeldungen - Kreisvolkshochschule Aurich

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IWiN-Förderung<br />

Bildungsprämie<br />

Die Förderung beruflicher Weiterbildung über die Bildungsprämie ist auch in den Jahren 2012 und 2013 möglich. Die Förderbedingungen können<br />

Sie einsehen unter:<br />

www.bildungspraemie.info<br />

oder unter der kostenlosen Telefon-Hotline 0800 2623000 erfragen.<br />

Für ein persönliches Beratungsgespräch bei der <strong>Kreisvolkshochschule</strong> <strong>Aurich</strong> vereinbaren Sie bitte einen Termin bei uns unter der Telefonnummer<br />

04941 95800.<br />

Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:<br />

�� einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass)<br />

�� einen Einkommenssteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr<br />

�� wenn Sie kein EU-Bürger sind: eine Aufenthaltserlaubnis<br />

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfond der Europäischen<br />

Union gefördert.<br />

Koordinierungsstelle Frauen und Beruf in Ostfriesland<br />

Die „Koordinierungsstelle Frauen und Beruf in Ostfriesland“ informiert und unterstützt Berufsrückkehrer/innen, Wiedereinsteiger/innen, Elternzeitler/innen<br />

und Existenzgründer/innen beim Neustart in das Berufsleben. Sie bietet ein breit sortiertes Qualifizierungsangebot, das u.a. von<br />

der KVHS <strong>Aurich</strong> durchgeführt wird.<br />

Frauen und Männer, die über 25 Jahre und seit mindestens einem Jahr ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind,<br />

=<br />

können bei Teilnahme an den (mit €-Symbol) gekennzeichneten Kursen auf Antrag einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 30<br />

Prozent des Kurspreises erhalten.<br />

Bitte wenden Sie sich an die „Koordinierungsstelle Frauen und Beruf“: Landkreis <strong>Aurich</strong>, Kirchdorfer Straße 7, 26603 <strong>Aurich</strong><br />

Telefon 04941 16-8021, E-Mail hwientjes@landkreis-aurich.de<br />

Die Koordinierungsstelle wird finanziert aus Mitteln des Land Niedersachsen, des Europäischen Fond für regionale Entwicklung EFRE und der<br />

Finanzielle Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen<br />

Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN) ist das Förderprogramm nach dem das Land<br />

Niedersachsen die berufliche Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten (und je nach der Beschäftigtenzahl<br />

auch von Betriebsinhabern und -inhaberinnen) in kleinen und mittleren Betrieben fördert.<br />

Was und wer wird gefördert?<br />

Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250<br />

Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Eine Förderung von Betriebsinhabern und -inhaberinnen ist zudem bis zu einer Unternehmensgröße von<br />

bis zu 50 Beschäftigten möglich. Ein-Personen-Unternehmen werden auch gefördert.<br />

Wie hoch ist die Förderung? (Förderungszeitraum 01.07.2010-30.06.2013)<br />

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung bis maximal 4.000 € je Unternehmen und Kalenderjahr.<br />

Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20 € pro Stunde und Teilnehmer/Teilnehmerin.<br />

Bei welcher regionalen Anlaufstelle ist der Förderantrag zu stellen?<br />

Für unseren regionalen Teil des Zielgebiet „RWB“ ist der Antrag je nach Zugehörigkeit des Unternehmens entweder bei der<br />

• Handwerkskammer für Ostfriesland, Straße des Handwerks 2, 26603 <strong>Aurich</strong> Tel. 04941 179780, www.hwk-aurich.de oder<br />

• IHK für Ostfriesland und Papenburg, Ringstraße 4, 26721 Emden Tel. 04921 89010, www.ihk-emden.de zu stellen.<br />

Sie können zusätzliche Informationen und das Antragsformular unter den bei den Kammeradressen genannten Homepages beziehungsweise<br />

unter www.iwin-niedersachsen.de abrufen.<br />

Welche Veranstaltungen der KVHS <strong>Aurich</strong> sind förderungsfähig?<br />

Zu den förderungsfähigen Veranstaltungen gehören beispielsweise: Sprachkurse, diverse EDV-Kurse (ausgenommen allgemeine EDV-<br />

Grundkenntnisse), Fachseminare und Lehrgänge zur beruflichen Weiterbildung, auch aus dem Gesundheitswesen.<br />

Was ist zu beachten?<br />

Der Antrag ist für jeden Beschäftigten einzeln und vor Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme bei einer der regionalen Anlaufstellen (IHK<br />

oder HWK) zu stellen. Das Unternehmen muss seinen Status als KMU beziehungsweise Klein- oder Kleinstunternehmen bei der Antragsstellung<br />

bestätigen. Ein-Personen-Unternehmen werden auch gefördert.

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