Wissenschaftsförderung der Sparkasse Vest Recklinghausen
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Stakehol<strong>der</strong>-Management von <strong>Sparkasse</strong>n im Spiegel <strong>der</strong> Geschäftsberichte<br />
– Systematische Bestandsaufnahme und kritische Bewertung<br />
1 Einleitung<br />
Ausgelöst durch die Krise bei <strong>der</strong> WestLB hat die Landesregierung in NRW mit <strong>der</strong> Diskussion<br />
verschiedener Zukunftsoptionen für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im<br />
Land NRW teilweise harsche Kritik seitens <strong>der</strong> <strong>Sparkasse</strong>n (SK) hervorgerufen. Neben einer<br />
vertikalen Integration in NRW o<strong>der</strong> einer Fusion mit an<strong>der</strong>en Landesbanken ist für die West-<br />
LB ebenfalls <strong>der</strong> Einstieg von Privatinvestoren erörtert worden, was auch zu einem erneuten<br />
Aufflammen <strong>der</strong> Diskussion über eine säulenübergreifende Konsolidierung im deutschen<br />
Kreditwesen geführt hat. 2 Beson<strong>der</strong>s von privaten Banken wird argumentiert, dass durch die<br />
Unverkäuflichkeit <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute eine unbedingt erfor<strong>der</strong>liche,<br />
säulenübergreifende Konsolidierung <strong>der</strong> deutschen Kreditwirtschaft verhin<strong>der</strong>t werde, womit<br />
die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Bankensystems insgesamt geschwächt werde<br />
und Übernahmen aus dem Ausland drohen. Da die Funktionen des öffentlichen Auftrags<br />
von privaten Kreditinstituten ebenso erfüllt werden könnten, fehle dem öffentlich-rechtlichen<br />
Sektor seine Existenzberechtigung. Die For<strong>der</strong>ungen nach grundlegenden Reformen<br />
bzw. nach <strong>der</strong> Auflösung des Drei-Säulen-Systems sind mittlerweile so laut geworden,<br />
dass sich die SK-Finanzgruppe in ihrer Existenz gefährdet sehen muss. Die Wahrung <strong>der</strong><br />
bestehenden Strukturen und ihrer Eigenständigkeit hat sie bereits zu ihrem wichtigsten Ziel<br />
erklärt.<br />
Ohne öffentlichen Auftrag gäbe es für SK keine Legitimation, in Form von öffentlich-rechtlichen<br />
Anstalten organisiert zu sein. Elementare Bedeutung hat ihre Rechtsform für SK vor<br />
allem deshalb, weil sie ihre grundsätzliche Nicht-Veräußerbarkeit und damit den Fortbestand<br />
<strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen Säule im deutschen Kreditwesen gewährleistet. Wenn<br />
SK ihre Rechtsform langfristig sicherstellen wollen, müssen sie daher ihren öffentlichen<br />
Auftrag erstens tatsächlich erfüllen und zweitens auch glaubhaft vermitteln können, dass<br />
sie ihn erfüllen bzw. erfüllt haben. Diese „glaubhafte Vermittlung“ muss sich dann auch in<br />
<strong>der</strong> Berichterstattung von SK wi<strong>der</strong>spiegeln. Das Ziel dieser Arbeit ist es daher, theoretische<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an das Reporting des öffentlichen Auftrages von SK herauszuarbeiten und<br />
anschließend anhand einer empirischen Untersuchung ausgewählter Geschäftsberichte<br />
Rückschlüsse auf das Management <strong>der</strong> aus dem öffentlichen Auftrag resultierenden Stakehol<strong>der</strong>-Ansprüche<br />
zu ziehen.<br />
Vgl. z.B. Poullain (200 ).<br />
2 Zu den Bemühungen von Privatinvestoren um einen Einstieg in öffentlich-rechtliche Kreditinstitute siehe<br />
beispielhaft Bartz/Klusmann (200 ), S. 9; Luttmer/Bartz/Clausen (200 ), S. 2 .<br />
Vgl. Bundesverband Deutscher Banken (200 ), S. - ; Köhler (200 ), S. 2 ; Mittler (200 ), S. ; Raettig<br />
(200 ), S. 2 f.; Möschel (200 ), S. - ; Weber (200 ), S. - .<br />
Vgl. Bundesverband Deutscher Banken (200 ), S. ; Mittler (200 ), S. ; Möschel (200 ), S. f.<br />
Vgl. Raettig (200 ), S. 2 .<br />
Vgl. Hoppenstedt (200 ), S. .<br />
Vgl. Staats (200 ), S. 90; Thiemann (200 ), S. f.; Ashauer (200 ), S. f.; Rudolph (200 ), S. 20.<br />
Vgl. Eichel (200 ), S. 2 f.; Hoppenstedt (200 ), S. .<br />
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