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153 Politikwissenschaft

Rundbrief153

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Herr Schäfer betont, dass die formalen Vorgaben der Satzung selbstverständlich<br />

eingehalten werden, es aber auch eine gelebte Praxis gebe, wie<br />

man mit diesen Regelungen umgehe.<br />

Der Versammlungsleiter weist darauf hin, dass der 2. Satz von § 6 der Satzung<br />

so ausgelegt werden kann, dass die Formulierung „Er leitet die Vereinigung“<br />

den Vorstand und nicht den Vorsitzenden meint.<br />

Jared Sonnicksen fragt, ob der in einem Jahr zu wählende Vorstand nur für<br />

zwei Jahre gewählt werde.<br />

Gert Pickel erläutert, dass diese Frage derzeit noch offen sei und noch entschieden<br />

werde.<br />

ad: Wahlaufsicht<br />

Der Versammlungsleiter schlägt für die noch anstehenden Wahlen Herrn<br />

Wolf und Frau Holland-Cunz als Wahlaufsicht vor, die per Akklamation gewählt<br />

werden und die Wahl annehmen.<br />

Herbst 2015<br />

Nr. <strong>153</strong><br />

TOP 9: Wahlen (Fortsetzung)<br />

d) Wahl der Rechnungsprüfung<br />

Frau Abels schlägt Martin Schwarz und Danielle Gluns vor, die beide per Akklamation<br />

als Rechnungsprüfer gewählt werden.<br />

e) Wahl des Beirates<br />

Auf entsprechende Nachfrage des Versammlungsleiters gibt es über die in<br />

der Erklärung des Vorstands genannten Personen hinaus keine weiteren<br />

Kandidaturen für den Beirat.<br />

Damit stehen als Kandidat/innen für die Wahl des Beirats folgende 7 Personen<br />

fest: Andreas Busch, Karl-Rudolf Korte, Markus Llanque, Sigrid Roßteutscher,<br />

Thomas Saalfeld, Antonia Schmid, Annette Töller.<br />

Die Kandidat/innen stellen sich der Versammlung vor mit Ausnahme von<br />

Frau Roßteutscher, die sich bereits unter TOP 9c vorgestellt hat. Im Rahmen<br />

der Vorstellung wird deutlich gemacht, dass der zu wählende Beirat sein<br />

Mandat ebenso wie der Vorstand auch nur ein Jahr ausüben wird.<br />

Tine Stein weist auf die Information auf dem Stimmzettel hin, die als Amtszeit<br />

des zu wählenden Beirats den Zeitraum 2015-2018 angibt, und fragt, ob<br />

die Mitgliederversammlung den Beirat nun für ein Jahr oder für drei Jahre<br />

wähle.<br />

Herr Wurm führt aus, dass Vorstand und Beirat laut Satzung für drei Jahre<br />

gewählt werden, die gewählten Vorstandsmitglieder aber deutlich gemacht<br />

haben, dass sie nach einem Jahr zurücktreten werden. Auf diese Weise<br />

könnten die zu wählenden Beiratsmitglieder auch verfahren.<br />

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