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153 Politikwissenschaft

Rundbrief153

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IV. Ethik-Kommission<br />

Jahresbericht 2014/15<br />

Der Rechenschaftsbericht der Ethik-Kommission für die Mitgliederversammlung<br />

auf dem DVPW-Kongress in Duisburg umfasste den gesamten<br />

Zeitraum zwischen den Kongressen 2012-2015. In den Rundbriefen gab es<br />

dagegen Mitteilungen bereits im Herbst 2013 und 2014 (Nr. 149 und<br />

151), sie brauchen hier nicht wiederholt zu werden. Für den Zeitraum<br />

2014-2015 ist noch recht viel zu berichten.<br />

Geistiges Eigentum in einem Forschungsprojekt<br />

Wie im Rundbrief Nr. 151 bereits angesprochen, hat ein Mitarbeiter in einem<br />

FP bei der Ethik-Kommission Beschwerde eingereicht, weil er in der<br />

ursprünglich vereinbarten gemeinsamen Publikation der Projektergebnisse<br />

ungerechtfertigte Ansprüche auf Autorenschaft seitens der Projektleitung<br />

sah. Er machte geltend, dass die Projektergebnisse überwiegend auf seinen<br />

eigenen Forschungen beruhten. Diese wollte er getrennt und eigenständig<br />

publizieren. Der Ethik-Kodex verlangt, dass Ansprüche auf Autorenschaft<br />

die Beteiligung am Forschungsprozess abbilden sollen (II.(1)<br />

Ethik-Kodex) und dass Leistungen anderer nicht zum eigenen Vorteil ausgenutzt<br />

werden dürfen (IV.(4) Ethik-Kodex). Andererseits verstößt aber<br />

auch die Verhinderung einer gemeinsamen wissenschaftlichen Publikation<br />

ohne hinreichenden Grund gegen die Richtlinien der DFG über die Sicherung<br />

guter wissenschaftlicher Praxis (2. Aufl. 2013, S. 31). Bei näherem<br />

Befragen standen sich Vorwürfe und Gegenvorwürfe unvereinbar gegenüber.<br />

Die Ethik-Kommission stellt dazu fest: 1. Wenn ein Projektmitarbeiter<br />

die Verpflichtung eingegangen ist, sich an einer gemeinsamen Publikation<br />

der Projektergebnisse zu beteiligen, so bleibt er daran gebunden. 2.<br />

Selbstverständlich kann er aber nicht daran gehindert werden, auch eigenständig<br />

zu publizieren. Es musste also eine Lösung gefunden werden, die<br />

beiden Belangen Rechnung trägt. In langwierigen Verhandlungen ist der<br />

Ethik-Kommission eine Vermittlung gelungen, die Kontrahenten haben eine<br />

schriftliche Vereinbarung getroffen, mit der auf Vorwürfe und Gegenvorwürfe<br />

verzichtet und die Publikationsfrage geklärt wurde. Aufgrund dieser<br />

Erfahrungen empfiehlt die Ethik-Kommission dringend, bei der Mitarbeit in<br />

einem Forschungsprojekt die Publikationsstrategie rechtzeitig festzulegen<br />

und sich darauf einzustellen; hier besteht offensichtlich ein erhebliches<br />

Konfliktpotential.<br />

Herbst 2015<br />

Nr. <strong>153</strong><br />

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