Diplomarbeit Roadmap zur Tourismusmobilität im Salzkammergut
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38 Rahmenbedingungen <strong>im</strong> <strong>Salzkammergut</strong><br />
Gmunden-Vöcklabruck des Regionalmanagements OÖ. Finanziert wird die Tätigkeit<br />
des Regionalmanagements Oberösterreich vor allem aus EU-, Bundesund<br />
Landesprogrammen, sowie den Gesellschafterbeiträgen der beteiligten<br />
Regionalvereine. 26 der 54 Gemeinden des <strong>Salzkammergut</strong>es sind Mitglieder<br />
des Regionalmanagement OÖ (vgl. Regionalmanagement OÖ GmbH 2013).<br />
In Salzburg und der Steiermark gibt es keine Landesorganisation für das Regionalmanagement.<br />
Das Regionalmanagement wird in diesen Bundesländern von<br />
Regionalvereinen getragen. Die Gemeinden des Salzburger <strong>Salzkammergut</strong>es<br />
sind an keinem Regionalmanagement beteiligt, wobei hingegen die Gemeinden<br />
des Steirischen <strong>Salzkammergut</strong>es dem Regionalmanagement des Bezirkes<br />
Liezen angeschlossen sind (vgl. Amt der Steiermärkischen Landesregierung<br />
2013).<br />
Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung des Regionalmanagements sind<br />
die Leistungen in den Bundesländern unterschiedlich. In der Steiermark erfüllen<br />
die Regionalmanagements eine ähnliche Funktion wie die Regionalvereine,<br />
lediglich der Bezugsraum ist ein größerer. In Oberösterreich hingegen ist<br />
<strong>im</strong> Gegensatz zu den Regionalvereinen aufgrund der Landesorganisation eine<br />
stärkere Vermittlertätigkeit zwischen den AkteurInnen und den Gebietskörperschaften<br />
möglich.<br />
4.3.5 | Bundesland<br />
Als eine der drei Gebietskörperschaften <strong>im</strong> österreichischen Staatssystem<br />
kommt den Bundesländern sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Verwaltung<br />
eine wichtige Rolle zu (vgl. Zehetner 2001b). Besonders für das Thema<br />
<strong>Tourismusmobilität</strong> sind viele Kompetenzen bei den Bundesländern angesiedelt,<br />
beispielsweise die Gesetzgebung <strong>im</strong> Tourismus, der Straßenausbau und<br />
die Straßenerhaltung oder die überörtliche Raumplanung. Relevante Teile der<br />
Gebietskörperschaft eines Bundeslandes sind die Landesregierung und das<br />
Amt der Landesregierung.<br />
Landesregierung<br />
Die Landesregierung wird als oberstes Organ der Landesverwaltung vom demokratisch<br />
gewählten Landtag eingesetzt. Die Verteilung der Parteien in der<br />
Landesregierung hängt mit dem Ergebnis der Wahl des Landtags zusammen.<br />
Die Landesregierung besteht in allen drei Bundesländern, die für diese Arbeit<br />
relevant sind, aus dem Landeshauptmann (Anm.: zum Zeitpunkt der Erstellung<br />
ist keine Landeshauptfrau in einem der drei Bundesländer tätig), dem/der 1.<br />
und 2. Stellvertreter/in, sowie den LandesrätInnen (vgl. Zehetner 2001b).<br />
Die Mitglieder der Landesregierung sind in allen drei Bundesländern mit der<br />
selbstständigen Erledigung von gewissen Aufgabenbereichen betraut. Da die<br />
Aufteilung je nach Bundesland verschieden ist und die Aufgabenbereiche auch<br />
unter mehreren LandesrätInnen aufgeteilt sein können, ist die Zuständigkeit<br />
<strong>im</strong>mer aktuell zu erfassen. Es ist auch davon auszugehen, dass sich nach jeder<br />
Wahl die personelle Zusammensetzung und die Aufgabenverteilung der Landesregierung<br />
ändert, was eine generalisierte Aussage zu den AkteurInnen der