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Diplomarbeit Roadmap zur Tourismusmobilität im Salzkammergut

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38 Rahmenbedingungen <strong>im</strong> <strong>Salzkammergut</strong><br />

Gmunden-Vöcklabruck des Regionalmanagements OÖ. Finanziert wird die Tätigkeit<br />

des Regionalmanagements Oberösterreich vor allem aus EU-, Bundesund<br />

Landesprogrammen, sowie den Gesellschafterbeiträgen der beteiligten<br />

Regionalvereine. 26 der 54 Gemeinden des <strong>Salzkammergut</strong>es sind Mitglieder<br />

des Regionalmanagement OÖ (vgl. Regionalmanagement OÖ GmbH 2013).<br />

In Salzburg und der Steiermark gibt es keine Landesorganisation für das Regionalmanagement.<br />

Das Regionalmanagement wird in diesen Bundesländern von<br />

Regionalvereinen getragen. Die Gemeinden des Salzburger <strong>Salzkammergut</strong>es<br />

sind an keinem Regionalmanagement beteiligt, wobei hingegen die Gemeinden<br />

des Steirischen <strong>Salzkammergut</strong>es dem Regionalmanagement des Bezirkes<br />

Liezen angeschlossen sind (vgl. Amt der Steiermärkischen Landesregierung<br />

2013).<br />

Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung des Regionalmanagements sind<br />

die Leistungen in den Bundesländern unterschiedlich. In der Steiermark erfüllen<br />

die Regionalmanagements eine ähnliche Funktion wie die Regionalvereine,<br />

lediglich der Bezugsraum ist ein größerer. In Oberösterreich hingegen ist<br />

<strong>im</strong> Gegensatz zu den Regionalvereinen aufgrund der Landesorganisation eine<br />

stärkere Vermittlertätigkeit zwischen den AkteurInnen und den Gebietskörperschaften<br />

möglich.<br />

4.3.5 | Bundesland<br />

Als eine der drei Gebietskörperschaften <strong>im</strong> österreichischen Staatssystem<br />

kommt den Bundesländern sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Verwaltung<br />

eine wichtige Rolle zu (vgl. Zehetner 2001b). Besonders für das Thema<br />

<strong>Tourismusmobilität</strong> sind viele Kompetenzen bei den Bundesländern angesiedelt,<br />

beispielsweise die Gesetzgebung <strong>im</strong> Tourismus, der Straßenausbau und<br />

die Straßenerhaltung oder die überörtliche Raumplanung. Relevante Teile der<br />

Gebietskörperschaft eines Bundeslandes sind die Landesregierung und das<br />

Amt der Landesregierung.<br />

Landesregierung<br />

Die Landesregierung wird als oberstes Organ der Landesverwaltung vom demokratisch<br />

gewählten Landtag eingesetzt. Die Verteilung der Parteien in der<br />

Landesregierung hängt mit dem Ergebnis der Wahl des Landtags zusammen.<br />

Die Landesregierung besteht in allen drei Bundesländern, die für diese Arbeit<br />

relevant sind, aus dem Landeshauptmann (Anm.: zum Zeitpunkt der Erstellung<br />

ist keine Landeshauptfrau in einem der drei Bundesländer tätig), dem/der 1.<br />

und 2. Stellvertreter/in, sowie den LandesrätInnen (vgl. Zehetner 2001b).<br />

Die Mitglieder der Landesregierung sind in allen drei Bundesländern mit der<br />

selbstständigen Erledigung von gewissen Aufgabenbereichen betraut. Da die<br />

Aufteilung je nach Bundesland verschieden ist und die Aufgabenbereiche auch<br />

unter mehreren LandesrätInnen aufgeteilt sein können, ist die Zuständigkeit<br />

<strong>im</strong>mer aktuell zu erfassen. Es ist auch davon auszugehen, dass sich nach jeder<br />

Wahl die personelle Zusammensetzung und die Aufgabenverteilung der Landesregierung<br />

ändert, was eine generalisierte Aussage zu den AkteurInnen der

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