Download - Österreichischer Gemeindebund
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3 die kostendeckende Führung<br />
der eigenbetriebenen Postgeschäftsstelle<br />
(des Postamtes)<br />
muss dauerhaft ausgeschlossen<br />
sein und<br />
3 die Erbringung des Universaldienstes<br />
muss durch eine andere<br />
eigen- oder fremdbetriebene<br />
Post-Geschäftsstelle gewähr -<br />
leis tet sein.<br />
Beabsichtigt der Universaldienstbetreiber<br />
ein Postamt zu<br />
schließen, so hat er zunächst die<br />
von der Schließung betroffenen<br />
Gemeinden<br />
3 von der beabsichtigten<br />
Schließung zu informieren,<br />
3 zu Gesprächen über alternative<br />
Lösungen einzuladen und<br />
3 diesen Unterlagen vorzulegen,<br />
welche<br />
q die mangelnde Kostendeckung<br />
des Postamtes und<br />
q die Versorgungssicherheit<br />
durch alternative Lösungen<br />
belegen.<br />
In weiterer Folge hat der Universaldienstbetreiber<br />
die beabsichtigte<br />
Schließung des Postamtes<br />
der zuständigen Regulierungsbehörde(Post-Control-Kommission)<br />
anzuzeigen und ihr Unterlagen<br />
zu übermitteln, aus denen<br />
sich der Nachweis ergibt, dass<br />
3 die kostendeckende Führung<br />
des Postamtes dauerhaft ausgeschlossen<br />
ist und<br />
3 die betroffenen Gemeinden zu<br />
Gesprächen über alternative<br />
Lösungen (zumindest) eingeladen<br />
wurden.<br />
Die Regulierungsbehörde prüft<br />
daraufhin die Anzeige samt den<br />
ihr übermittelten Unterlagen auf<br />
ihre Vollständigkeit und informiert<br />
den eigens eingerichteten<br />
Post-Geschäftsstellen-Beirat (beratendes<br />
Organ der Regulierungsbehörde).<br />
Sollten die vorgelegten<br />
Unterlagen vollständig<br />
sein, so ist es dem Universaldienstbetreiber<br />
vorläufig für drei<br />
Monate untersagt, das betreffende<br />
Postamt zu schließen. In diesen<br />
drei Monaten hat der Universaldienstbetreiber<br />
im Zusammenwirken<br />
mit den betroffenen Gemeinden<br />
alternative Lösungen zu<br />
suchen. Gleichzeitig hat die Regulierungsbehörde<br />
die<br />
Schließungsvoraussetzungen<br />
(mangelnde Kostendeckung und<br />
alternative Versorgungs -<br />
lösungen) zu prüfen und den<br />
Post-Geschäftsstellen-Beirat anzuhören<br />
und seine Stellungnahmen<br />
entgegenzunehmen.<br />
Der Post-Geschäftsstellen-Beirat,<br />
in dem der Österreichische <strong>Gemeindebund</strong>,<br />
der Städtebund<br />
und die Verbindungsstelle der<br />
Bundesländer vertreten sind,<br />
3 hat die Regulierungsbehörde in<br />
Fragen der flächendeckenden<br />
Versorgung mit Post-Geschäftsstellen<br />
zu beraten,<br />
3 ist vor Entscheidungen der Regulierungsbehörde<br />
zu hören<br />
und<br />
3 hat das Recht, Empfehlungen<br />
und Stellungnahmen abzugeben.<br />
Da der Post-Geschäftsstellen-Beirat<br />
berechtigt ist, Auskunft über<br />
alles zu verlangen, was für die<br />
Post-Filialnetz-Vorstand Herbert Götz, Post-Generaldirektor<br />
Georg Pölzl, WKÖ-Präsident Christoph Leitl und <strong>Gemeindebund</strong>-Präsident<br />
Helmut Mödlhammer verkünden<br />
Ende Jänner „Mehr Post für Österreich“.<br />
Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich<br />
ist – dies betrifft insbesondere<br />
auch Auskünfte über Angaben<br />
betreffend die kostendeckende<br />
Führung eines Postamtes<br />
–, kann sich dieser ein umfassendes<br />
Bild über die spezielle<br />
Sachlage machen und eine fundierte<br />
Stellungnahme abgeben.<br />
Zwar unterliegen die Stellungsnahmen<br />
des Beirats der freien<br />
Beweiswürdigung, dennoch stellen<br />
diese eine wichtige Entscheidungshilfe<br />
für die Regulierungsbehörde<br />
dar.<br />
Verfahren bei Universaldienstbeschwerden<br />
Ergänzend zu den Mindestanforderungen<br />
des Universal -<br />
dienst es und als Instrument für<br />
Auch Gemeinden selbst<br />
können – wenn sie das wollen<br />
– über das Gemeindeamt<br />
eine Post-Partnerschaft<br />
betreiben.<br />
Kommunal: <strong>Gemeindebund</strong><br />
Der Universaldienstbetreiber hat dafür<br />
Sorge zu tragen, dass unter anderem für<br />
mehr als 90 Prozent der Bevölkerung in<br />
maximal 10.000 Metern eine Post-Geschäftsstelle<br />
erreichbar ist.<br />
deren Aufrechterhaltung sieht<br />
das Postmarktgesetz erstmalig<br />
eine Beschwerdemöglichkeit für<br />
Gemeinden, Länder und gesetzliche<br />
Interessensvertretungen<br />
vor. Diese können der RTR-<br />
GmbH allenfalls bestehende Leistungsmängel<br />
(fehlende Post-<br />
Geschäftsstelle; Öffnungszeiten;<br />
Leistungsumfang etc.) anzeigen.<br />
Sollte die RTR-GmbH aufgrund<br />
einer Überprüfung der Ansicht<br />
sein, dass der Universaldienst<br />
beeinträchtigt sein könnte, so<br />
hat sie die Beschwerde unverzüglich<br />
an die zuständige Post-<br />
Control-Kommission (Regulierungsbehörde)<br />
weiterzuleiten.<br />
Die Regulierungsbehörde hat in<br />
weiterer Folge entsprechende<br />
Aufsichtsmaßnahmen (Untersuchungen,<br />
Erhebungen, bescheidmäßige<br />
Aufträge etc.) einzuleiten<br />
und den Post-Geschäftsstellen-Beirat<br />
einzuschalten, der<br />
wiederum ein Anhörungs- und<br />
Stellungnahmerecht hat.<br />
Mehr Post für Österreich<br />
Unter dem Titel „Mehr Post für<br />
Österreich“ wurde am 25. Jänner<br />
2010 die Service- und Partneroffensive<br />
der Post AG gemeinsam<br />
mit der Wirtschaftskammer<br />
und dem <strong>Gemeindebund</strong><br />
präsentiert. Infolge der<br />
hohen Akzeptanz der „Post.Part -<br />
ner“ durch die Bevölkerung soll<br />
diese Form der Bereitstellung<br />
der Postdienste in Zukunft vermehrt<br />
in den Mittelpunkt<br />
gerückt werden.<br />
Dies muss aber nicht unweigerlich<br />
mit der Schließung bzw.<br />
Umwandlung eines klassischen<br />
Postamtes einhergehen. Ganz im<br />
Gegenteil. Abgesehen davon,<br />
dass sich die Post AG im Rahmen<br />
dieser Offensive verpflichtet<br />
hat, kein Postamt ersatzlos<br />
zu schließen, soll es in Zukunft<br />
in jeder Gemeinde eine Post-Geschäftsstelle<br />
geben, sei es als<br />
Postamt oder als Post.Partner.<br />
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