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Download - Österreichischer Gemeindebund

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3 die kostendeckende Führung<br />

der eigenbetriebenen Postgeschäftsstelle<br />

(des Postamtes)<br />

muss dauerhaft ausgeschlossen<br />

sein und<br />

3 die Erbringung des Universaldienstes<br />

muss durch eine andere<br />

eigen- oder fremdbetriebene<br />

Post-Geschäftsstelle gewähr -<br />

leis tet sein.<br />

Beabsichtigt der Universaldienstbetreiber<br />

ein Postamt zu<br />

schließen, so hat er zunächst die<br />

von der Schließung betroffenen<br />

Gemeinden<br />

3 von der beabsichtigten<br />

Schließung zu informieren,<br />

3 zu Gesprächen über alternative<br />

Lösungen einzuladen und<br />

3 diesen Unterlagen vorzulegen,<br />

welche<br />

q die mangelnde Kostendeckung<br />

des Postamtes und<br />

q die Versorgungssicherheit<br />

durch alternative Lösungen<br />

belegen.<br />

In weiterer Folge hat der Universaldienstbetreiber<br />

die beabsichtigte<br />

Schließung des Postamtes<br />

der zuständigen Regulierungsbehörde(Post-Control-Kommission)<br />

anzuzeigen und ihr Unterlagen<br />

zu übermitteln, aus denen<br />

sich der Nachweis ergibt, dass<br />

3 die kostendeckende Führung<br />

des Postamtes dauerhaft ausgeschlossen<br />

ist und<br />

3 die betroffenen Gemeinden zu<br />

Gesprächen über alternative<br />

Lösungen (zumindest) eingeladen<br />

wurden.<br />

Die Regulierungsbehörde prüft<br />

daraufhin die Anzeige samt den<br />

ihr übermittelten Unterlagen auf<br />

ihre Vollständigkeit und informiert<br />

den eigens eingerichteten<br />

Post-Geschäftsstellen-Beirat (beratendes<br />

Organ der Regulierungsbehörde).<br />

Sollten die vorgelegten<br />

Unterlagen vollständig<br />

sein, so ist es dem Universaldienstbetreiber<br />

vorläufig für drei<br />

Monate untersagt, das betreffende<br />

Postamt zu schließen. In diesen<br />

drei Monaten hat der Universaldienstbetreiber<br />

im Zusammenwirken<br />

mit den betroffenen Gemeinden<br />

alternative Lösungen zu<br />

suchen. Gleichzeitig hat die Regulierungsbehörde<br />

die<br />

Schließungsvoraussetzungen<br />

(mangelnde Kostendeckung und<br />

alternative Versorgungs -<br />

lösungen) zu prüfen und den<br />

Post-Geschäftsstellen-Beirat anzuhören<br />

und seine Stellungnahmen<br />

entgegenzunehmen.<br />

Der Post-Geschäftsstellen-Beirat,<br />

in dem der Österreichische <strong>Gemeindebund</strong>,<br />

der Städtebund<br />

und die Verbindungsstelle der<br />

Bundesländer vertreten sind,<br />

3 hat die Regulierungsbehörde in<br />

Fragen der flächendeckenden<br />

Versorgung mit Post-Geschäftsstellen<br />

zu beraten,<br />

3 ist vor Entscheidungen der Regulierungsbehörde<br />

zu hören<br />

und<br />

3 hat das Recht, Empfehlungen<br />

und Stellungnahmen abzugeben.<br />

Da der Post-Geschäftsstellen-Beirat<br />

berechtigt ist, Auskunft über<br />

alles zu verlangen, was für die<br />

Post-Filialnetz-Vorstand Herbert Götz, Post-Generaldirektor<br />

Georg Pölzl, WKÖ-Präsident Christoph Leitl und <strong>Gemeindebund</strong>-Präsident<br />

Helmut Mödlhammer verkünden<br />

Ende Jänner „Mehr Post für Österreich“.<br />

Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich<br />

ist – dies betrifft insbesondere<br />

auch Auskünfte über Angaben<br />

betreffend die kostendeckende<br />

Führung eines Postamtes<br />

–, kann sich dieser ein umfassendes<br />

Bild über die spezielle<br />

Sachlage machen und eine fundierte<br />

Stellungnahme abgeben.<br />

Zwar unterliegen die Stellungsnahmen<br />

des Beirats der freien<br />

Beweiswürdigung, dennoch stellen<br />

diese eine wichtige Entscheidungshilfe<br />

für die Regulierungsbehörde<br />

dar.<br />

Verfahren bei Universaldienstbeschwerden<br />

Ergänzend zu den Mindestanforderungen<br />

des Universal -<br />

dienst es und als Instrument für<br />

Auch Gemeinden selbst<br />

können – wenn sie das wollen<br />

– über das Gemeindeamt<br />

eine Post-Partnerschaft<br />

betreiben.<br />

Kommunal: <strong>Gemeindebund</strong><br />

Der Universaldienstbetreiber hat dafür<br />

Sorge zu tragen, dass unter anderem für<br />

mehr als 90 Prozent der Bevölkerung in<br />

maximal 10.000 Metern eine Post-Geschäftsstelle<br />

erreichbar ist.<br />

deren Aufrechterhaltung sieht<br />

das Postmarktgesetz erstmalig<br />

eine Beschwerdemöglichkeit für<br />

Gemeinden, Länder und gesetzliche<br />

Interessensvertretungen<br />

vor. Diese können der RTR-<br />

GmbH allenfalls bestehende Leistungsmängel<br />

(fehlende Post-<br />

Geschäftsstelle; Öffnungszeiten;<br />

Leistungsumfang etc.) anzeigen.<br />

Sollte die RTR-GmbH aufgrund<br />

einer Überprüfung der Ansicht<br />

sein, dass der Universaldienst<br />

beeinträchtigt sein könnte, so<br />

hat sie die Beschwerde unverzüglich<br />

an die zuständige Post-<br />

Control-Kommission (Regulierungsbehörde)<br />

weiterzuleiten.<br />

Die Regulierungsbehörde hat in<br />

weiterer Folge entsprechende<br />

Aufsichtsmaßnahmen (Untersuchungen,<br />

Erhebungen, bescheidmäßige<br />

Aufträge etc.) einzuleiten<br />

und den Post-Geschäftsstellen-Beirat<br />

einzuschalten, der<br />

wiederum ein Anhörungs- und<br />

Stellungnahmerecht hat.<br />

Mehr Post für Österreich<br />

Unter dem Titel „Mehr Post für<br />

Österreich“ wurde am 25. Jänner<br />

2010 die Service- und Partneroffensive<br />

der Post AG gemeinsam<br />

mit der Wirtschaftskammer<br />

und dem <strong>Gemeindebund</strong><br />

präsentiert. Infolge der<br />

hohen Akzeptanz der „Post.Part -<br />

ner“ durch die Bevölkerung soll<br />

diese Form der Bereitstellung<br />

der Postdienste in Zukunft vermehrt<br />

in den Mittelpunkt<br />

gerückt werden.<br />

Dies muss aber nicht unweigerlich<br />

mit der Schließung bzw.<br />

Umwandlung eines klassischen<br />

Postamtes einhergehen. Ganz im<br />

Gegenteil. Abgesehen davon,<br />

dass sich die Post AG im Rahmen<br />

dieser Offensive verpflichtet<br />

hat, kein Postamt ersatzlos<br />

zu schließen, soll es in Zukunft<br />

in jeder Gemeinde eine Post-Geschäftsstelle<br />

geben, sei es als<br />

Postamt oder als Post.Partner.<br />

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