Begründung zur 6. HOAI Novelle - BMVBS
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Die Verweisung im bisherigen § 52 Absatz 3 auf den bisherigen § 10 Absatz 3<br />
entfällt, da die Regelung bereits in § 4 Absatz 2 enthalten ist und somit ohne<br />
Verweisung Geltung für den Besonderen Teil hat.<br />
Der bisherige § 52 Absatz 6 wird nicht in § 41 übernommen, da in der Systematik<br />
des Verordnungstextes nur die anrechenbaren Kosten und die gegebenenfalls<br />
anrechenbaren Kosten (soweit hierfür zum Beispiel Planungsleistungen<br />
übernommen werden) dargestellt werden.<br />
Der bisherige § 52 Absatz 7 wird zu Absatz 3 und stellt anrechenbare Kosten dar,<br />
die in der Regel nicht und nur dann anrechenbar sind, wenn der Auftrag<br />
nehmer/die Auftragnehmerin die Anlagen oder Maßnahmen plant oder ihre<br />
Ausführung überwacht.<br />
Der bisherige § 52 Absatz 8 wird nicht in die Neufassung aufgenommen. Die<br />
Verweisung auf die bisherigen §§ 20 und 22 entfällt, da die Regelungen bereits in<br />
§§ 10 und 11 des Allgemeinen Teils enthalten sind und somit ohne Verweisung<br />
Geltung für den Besonderen Teil haben. Die Verweisungen auf die bisherigen<br />
§§ 21 und 23 gehen ins Leere, da sie in der Neufassung gestrichen wurden.<br />
Der bisherige § 52 Absatz 9 wurde gestrichen, da darin lediglich die Möglichkeit<br />
<strong>zur</strong> freien Vereinbarung eingeräumt wird, ohne dass die Vorschrift eine<br />
Preisregelung enthält. Wie in der bisherigen Regelung auch, unterliegen zum<br />
Beispiel selbstständige Rad- und Gehwege auch weiterhin nicht der <strong>HOAI</strong>; dies<br />
wird auch in § 44 Nummer 1 ausdrücklich festgestellt. Durch die Streichung wird<br />
die Möglichkeit <strong>zur</strong> freien Vereinbarung nicht berührt.<br />
Zu 42 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke)<br />
§ 42 und die zugehörige Anlage 12 übernehmen die Regelungen des geltenden<br />
§ 55.<br />
Absatz 1 verweist auf § 33 Absatz 1 und legt damit fest, was generell zum<br />
Leistungsbild der Ingenieurbauwerke gehört. Geregelt wird darin auch, in welche<br />
Prozentsätze sich die Leistung des Planers in den einzelnen Leistungsphasen<br />
aufgliedert.<br />
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