Begründung zur 6. HOAI Novelle - BMVBS
Begründung zur 6. HOAI Novelle - BMVBS
Begründung zur 6. HOAI Novelle - BMVBS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Zu § 47 (Honorare für Leistungen bei Verkehrsanlagen)<br />
§ 47 entspricht im Wesentlichen dem geltenden § 56 und übernimmt auch die<br />
dazugehörige Honorartafel, in der die Honorare für Leistungen bei Verkehrs<br />
anlagen geregelt sind.<br />
Die Tafelwerte werden um 10 Prozent angehoben.<br />
Teil 4<br />
Fachplanung<br />
Abschnitt 1 Tragwerksplanung<br />
Der neue Teil 4 (Fachplanung) setzt sich weitgehend aus den bisherigen Teilen:<br />
„Teil VIII: Leistungen bei der Tragwerksplanung“ und „Teil IX: Leistungen bei der<br />
Technischen Ausrüstung“ zusammen. Die Regelungen werden systematisch in<br />
zwei Abschnitte: „Abschnitt 1 – Tragwerksplanung“ und „Abschnitt 2 – Technische<br />
Ausrüstung“ aufgeteilt.<br />
Zu § 48 (Besondere Grundlagen des Honorars)<br />
§ 48 regelt die Leistungen bei der Tragwerksplanung und übernimmt den<br />
geltenden § 62 in den Teilen, die nicht schon im Allgemeinen Teil der Neufassung<br />
geregelt sind und die Tragwerksplanung betreffen.<br />
In der Überschrift wurde das Wort „Besondere“ als Klarstellungshinweis eingefügt.<br />
Damit soll deutlich werden, dass diese Regelungen neben den allgemeinen<br />
Grundlagen des Honorars in § 6 im Allgemeinen Teil gelten.<br />
Absatz 1 legt als anrechenbare Kosten auch 55 Prozent der Kosten der Bauwerkund<br />
Baukonstruktionskosten und 10 Prozent der technischen Anlagen fest. Hier ist<br />
die DIN 276 KGen 300 und 400 zugrunde zu legen. Der Prozentsatz der<br />
technischen Anlagen wurde gemindert, da die KG 400 umfangreicher als die<br />
bisherigen Kostenanteile sind. Der exakte Minderungsfaktor lässt sich rechnerisch<br />
nur vorläufig in der <strong>HOAI</strong> festlegen und sind daher nach den Feststellungen eines<br />
Gutachtens abschließend festzustellen.<br />
61