Begründung zur 6. HOAI Novelle - BMVBS
Begründung zur 6. HOAI Novelle - BMVBS
Begründung zur 6. HOAI Novelle - BMVBS
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen für die<br />
jeweiligen Ingenieurbauwerke erbringt, eine Besondere Leistung darstellt.<br />
Auch der geltende § 55 Absatz 5 wurde als Besondere Leistung unter Punkt 2.8.9<br />
in der Anlage <strong>zur</strong> <strong>HOAI</strong> übernommen.<br />
Zu § 43 (Honorare für Leistungen bei Ingenieurbauwerken)<br />
§ 43 regelt die Honorierung für Leistungen bei Ingenieurbauwerken. Sie lehnt sich<br />
an die Regelung des bisherigen § 56 an. Die Tafelwerte werden um 10 Prozent<br />
erhöht. Dies führt im Ergebnis zu einer Honorarerhöhung. Dies ist vor dem<br />
Hintergrund der Preisentwicklung seit der letzten Novellierung der <strong>HOAI</strong><br />
erforderlich.<br />
Absatz 2 übernimmt im Wesentlichen die Darstellung der Bewertungsmerkmale<br />
des bisherigen § 53 Absatz 2.<br />
In Absatz 3 wurde die Punktebewertung des bisherigen § 53 Absatz 3, anhand<br />
derer Ingenieurbauwerke oder Verkehrsanlagen, auf die Bewertungsmerkmale<br />
aus mehreren Honorarzonen anwendbar sind, einer bestimmten Honorarzone<br />
zugeordnet werden können, übernommen.<br />
Abschnitt 4 Verkehrsanlagen<br />
Zu § 44 (Anwendungsbereich)<br />
§ 44 beschreibt, was unter Verkehrsanlagen zu verstehen ist. Darin wird der<br />
Anwendungsbereich für Verkehrsanlagen erfasst. Die Ausnahme von Freianlagen<br />
von Verkehrswegen durch Verweis auf die Definition von Freianlagen wurde<br />
gegen eine konkrete Aufzählung der Ausnahmen, die selbstständige Rad-, Geh-<br />
und Wirtschaftswege umfassen, ausgetauscht. Dies soll der besseren<br />
Handhabung der Regelung dienen und Rechtsunsicherheiten vermeiden.<br />
Anlagen des Schienenverkehrs nach § 44 Nummer 2 schließen Seilbahnen,<br />
Standseilbahnen und Magnetschwebebahnen mit ein.<br />
59